Tierschutzvertrag=Knebelvertrag und kranke Katze gekauft

2. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jewel333
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierschutzvertrag=Knebelvertrag und kranke Katze gekauft

Vor kurzem habe ich eine Rassekatze für den stolzen Preis von 650 Euro gekauft. Schon als wir die Katze zum ersten Mal zu Hause beobachteten viel uns auf das sie sehr unsicher läuft und eine ungewöhnliche Stellung der Hinterläufe hat. Da wir aber noch nie eine kleine Katze zuhause hatten dachten wir die sei normale jugendliche Tollpatschigkeit oder es läge am ungewohnten Laminatboden. Als wir die Katze zwei Wochen später beim Tierarzt vorstellten sagte dieser jedoch es müsse sich um eine Hüftgelenksfehlstellung oder ähnliches handeln, genaues könnte man jedoch erst feststellen wenn man das Tier in Narkose legen würde um es zu röntgen. Er riet uns noch einen Monat zu warten, damit das Tier alt genug sei dies zu verkraften.
Nun haben wir der Züchterin dies schriftlich mitgeteilt und sie gebeten sich dazu zu äussern.
Nun gab sie uns die Optionen das Tier entweder zurückzunehmen (was wir natürlich nicht möchten, es ist uns ans Herz gewachsen) oder es von IHREM Tierarzt untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Untersuchung würde sie nur übernehmen wenn es einen Befund gäbe.
Wir halten den Tierarzt für befangen, ist sie mit ihren vielen Katzen doch eine gute Kundin, ausserdem kennen wir ihn nicht und vertrauen natürlich auf unseren Tierarzt. Welche Möglichkeiten haben wir wenn wir einen Teil des Kaufpreises zurück haben möchten?

Ferner mussten wir einen so genannten Tierschutzvertrag unterzeichnen als wir die Katze erworben haben. Dieser Vertrag hat für den Kaäufer quasi nur Pflichten und keine Rechte...wir würden gerne wissen ob das üblich und überhaupt rechtens ist.
Hier einige Punkte aus dem Vertrag:
- Keine Gewähleistungsansprüche (1 Jahr nach EU Recht), da die Katze von Privat verkauft wird. (Kann sich ein registrierter Züchter überhaupt als privat ansehen?)
- Der Züchter hat ein Vorkaufsrecht falls der Käufer die Katze verkaufen will, ferner muss er dafür höchstens ein Drittel des Kaufpreises zahlen
- Der Züchter darf das Tier und sein Lebensumfeld 1 mal pro Jahr untersuchen
- Der Züchter darf das Tier auf eigene Kosten tierärztlich untersuchen lassen
- Der Käufer muss dem Züchter einen Wohnortwechsel mitteilen
- Hält sich der Käufer nicht an diese Regeln muss er bis zu 1500 Euro Strafe zahlen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Jewel:

Dass Ihr den Tierarzt der Züchterin für befangen haltet und lieber auf Euren Tierarzt vertraut, kann ich schon nachvollziehen. Das gleiche gilt allerdings andersrum irgendwie genau so. Ihr solltet Euch daher versuchen auf einen dritten Tierarzt zu einigen. Alternativ dazu könnt Ihr ja dem Tierarzt der Züchterin die Röntgenbilder einfach mal vorlegen und mal nachhören, inwieweit seine Diagnose dann mit der Eures Tierarztes übereinstimmt. Vielleicht erübrigt es sich dann ja schon, einen weiteren Arzt zu konsultieren.

Die Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises könnt Ihr in der Tat nur dann verlangen, wenn Ihr den Nachweis erbringt, das ein Sachmangel (schrecklich Wort im Zusammenhang mit einem Tier, heißt aber nunmal so) vorliegt. Hierfür ist eine entsprechende tierärztliche Diagnose unumgänglich.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum erwachsene Menschen einen Vertrag unterschreiben und sich dann anschließend darüber aufregen, dass es sich angeblich um einen Knebelvertrag handelt, zu den genannten Punkten noch folgendes:

1. Gewährleistungsansprüche können nicht ausgeschlossen werden, wenn der Verkäufer gewerblich handelt. Ob dieses der Fall ist, läßt sich hier so nicht beurteilen.
Hast Du den Zusatz (1 Jahr nach EU Recht) jetzt als Kommentar von Dir hinzugefügt, oder steht das so im Vertrag. Die Gewährleistung nach EU Recht beträgt zwei Jahre und kann lediglich, bei Gebrachtwaren, auf 1 Jahr beschränkt werden.

2. Die Vereinberung eines Vorkaufsrechtes ist üblich. Die Festlegung des Preises auf ein Drittel des Kaufpreises aber wohl eher nicht. Das halte ich auch schon für ein wenig bedenklich. Allerdings, auch hier gilt, Ihr habt diesen Vertrag so unterschrieben und damit auch dieser Bestimmung zunächst einmal zugestimmt.

3. Die Kontrolle des Lebensumfeldes ist ebenfalls üblich und aus Sicht des Tierschutzes auch absolut zu begrüßen.

4. Die tierärztliche Untersuchung habe ich zwar auch noch in keinem Vertrag gelesen. Allerdings sehe ich das auch durchaus positiv. Der Züchter wird eine solche Untersuchung auf seine Kosten sicherlich nicht aus lauter Jux vornehmen lassen.

5. Die Verpfllichtung zur Mitteilung eines Wohnortwechsels ist ebenfalls üblich.

6. Ob eine solche Strafe (oder steht da Vertragsstrafe) rechtlich durchsetzbar ist, halte ich doch eher für zweifelhaft, obwohl ich es vom Grundsatz her durchaus für positiv halte, mögliche Sanktionen bei Vertragsverstößen von vornherein festzulegen. Hierbei geht es letztendlich um den Schutz und das Wohlergehen des Tieres.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Jewel333
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wir haben jetzt mit der Züchterin bei ihrem Tierarzt für morgen einen Termin vereinbart. Dann kann dieser sich den Kleinen ansehen. Allerdings werden wir Röntgenbilder unter Narkose und derartige Dinge von unserem Tierarzt durchführen lassen. Dem Tierarzt der Züchterin die Bilder vorzulegen hatte ich mir auch schon überlegt und halte das für eine gute Idee. Dann bin ich mal gespannt was dabei herauskommt...
Was den Vertrag angeht so haben wir ja nicht vor dagegen zu verstossen, wir möchten die Katze ja behalten und haben auch nichts vor der Züchterin zu verbergen. Ich wollte einfach mal wissen ob das so üblich ist. Das mit dem EU Recht stand übrigends so im Vertrag.

Liebe Grüße!

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

quote:
Das mit dem EU Recht stand übrigends so im Vertrag.


Meines Erachtens ist dann der Gewährleistungsausschluss unwirksam.

Schreib mal, was bei dem Tierarzt rausgekommen ist und wie es dann weitergeht.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Axel, bei Züchtern ist es so, dass sie privat handeln, solange sie davon nicht leben und nur als Hobby züchten. Somit ist das m.e. rechtens.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Catlady:

Prinzipiell hast Du wohl recht, was privates und/oder gewerbliches Handeln von Züchtern betrifft. Das Finanzamt wird das ggf. aber anders sehen und ich behaupte mal, dass es so manch einen angeblich privaten Züchter gibt, der auf Grund seiner Umsatzgröße doch gewerblich handelt.

Aber auch, wenn man davon ausgeht, das der Züchter hier tatsächlich privat verkauft, ist die Klausel, so wie sie dort steht, möglicherweise unwirksam. Zum einen, weil die Formulierung schon mal insofern falsch ist, als dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht nicht 1, sonder 2 Jahre betrifft. Darüber hinaus ist die Klausel auch viel zu allgemein gehalten. Über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit müsste wohl im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Andererseits, der Züchter kann nicht wissen wenn ein Tier in dem Alter so etwas hat. Und seinen Vertrag kann ich voll nachvollziehen, dass er die schützende Hand über seine Tiere halten will. Meiner Meinung nach hat mit so einem Vertrag nur jemand ein Problem, der sich nicht daran halten bzw. das Tier nicht ordentlich halten will....

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Catlady:

Ob der Züchter von dieser Erkrankung wissen könnte oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Letztendlich würde das aber auch nichts an der gesetzlichen Gewährleistung ändern.

Ich finde im Übrigen den Vertrag auch absolut in Ordnung. Dennoch hätte ich bei den Punkten mit der Vertragsstrafe und der Gewährleistung ein klein wenig Bedenken, dass diese Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Das scheint mir nicht wirklich wasserdicht formuliert zu sein. Ansonsten stimme ich Dir durchaus zu.

Gruß,

Axel

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