Tierschutzvertrag rechtens?

24. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
monalange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)
Tierschutzvertrag rechtens?

Käufer (A) hat einen Hund über eine private Tierschutzorganisation (B) erworben. Die Tierschutzorganisation ist kein eingetragener Verein.

Der hier, Tierschutzvertrag genannt, und von A und B unterschrieben, enthält folgende Klauseln:

A wird mit Aushändigung des Tieres und dazu gehörige Papiere (Vertrag, Impfbuch, Testunterlagenetc) Eigentümer mit Rechten und Pflichten (Tierhalterhaftpflicht). A entrichtet für das Tier eine Schutzgebühr in Höhe von Euro 350. Die Übereignung erfolgt wie besehen.

A versichert, daß er das vorgenannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt übernimmt und eine Weitergabe an dritte Person nicht beabsichtigt ist und auch nicht erfolgt. Ist A gezwungen, das Tier abzugeben, so verpflichtet er sich sofort B zu informieren und das Tier kostenlos an B zurück zu geben und zurück zu übereignen.

A gestattet dem bisherigen Eigentümer, sich nach Absprache in zeitlich versetzten Abständen vom Zustand des Tieres, der artgerechten Haltung und Versorung des Tieres vor Ort zu überzeugen.

Bei einem Wohnungswechsel ist die neue Anschrift sofort mitzuteilen.


A und B sind zerstritten.
B droht A damit, den Hund zurück zu holen
B droht mit Nachkontrollen

Frage: sind diese Klauseln rechtlich wirksam? wem gehört rechtlich der Hund? kann B den Hund zurück holen? müssen Nachkontrollen erlaubt werden? A hat nach dem starken Zerwüfnis kein Interesse, daß B Grundstück sowie Haus betritt. Hat B rechtlich einen Anspruch auf tierärztliche Befunde, wenn A mit dem Hund beim Tierarzt war?

Für die Antworten bedanke ich mich.

Mir freundlichen Grüßen



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich frage mich jedes Mal, warum man sowas überhaupt unterschreibt! "Zurückholen" kann B das Tier ganz sicher nicht, es gibt auch keinen Anspruch auf die Dokumentation des Tierarztes. Wie es mit den Besuchsterminen aussieht, bin ich mir nicht sicher. Immerhin ist A ausdrücklich der Eigentümer!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das sind eigentlich gängige Formulierungen, wenn man Tiere aus Heimen oder Pflegestellen übernimmt. Diese Institutionen wollen die Tiere keinem ungewissen Schicksal überlassen. I. d. R. kommt aber niemand raus und schaut nochmal nach, ob es de, Hund oder der Katze tatsächlich gut geht....Die Klausel mit dem Besichtigungsrecht finde ich fragwürdig, weil z. B. auch ohne zeitliche Beschränkung. So könnte B ja jahrelang verlangen, den Hund vor Ort zu sehen.

Aber lt. Vertrag bist du Eigentümer und B kann den Hund nicht zurückholen!

Die Besichtigung der Haltung und des Zustandes: Da würde ich B mürbe machen und die Termine absagen, verschieben, was auch immer. Wenn er darauf besteht, aber keine Termin zustande kommen, dann müsste er tätig werden, um sein Recht einzufordern. In dem Zusammenspiel würde sich dann ggfs. ergeben, ob die Klausel tatsächlich wirksam ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich würde einem etwaigen Rechtsstreit einigermaßen gelassen entgegen sehen. Da diese Verträge wohl allgemein so geschlossen werden, müssten sie einer AGB-Inhaltskontrolle standhalten. Das halte ich aber für ausgeschlossen. Vor allem, dass im Falle der Abgabe des Tieres der Eigentümer verpflichtet sein soll, das Tier kostenlos zurück zu übereignen, würde wohl bei jedem Richter für schallendes Gelächter sorgen.

Sie sollen denen eine letzten Brief schreiben und mitteilen, dass die gesamten Klauseln einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, Sie sich jede weitere Belästigung verbitten und es dem Verein freisteht, den Rechtsweg zu beschreiten. Danach sollte man sich zurücklehnen.

Wenn man selbst aktiv werden will, dann kann man selbst einen Anwalt engagieren, der notfalls das Nichtbestehen der Forderung gerichtlich feststellen lässt.


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#4
 Von 
monalange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Richtig, es handelt sich dabei um gängige Formulieren der Tierheime und Pflegestellen.
Übrigens geht es dem Hund von A ausgezeichnet, der Hund hat ein liebevolles Zuhause und wird auch tierärztlich versorgt, wenn es notwendig sein sollte. A ist aber nicht bereit, tierärztliche Befunde B vorzulegen.

Es geht A lediglich darum, ob die Besitzverhältnisse rechtlich lt. diesem Vertrag klar sind.
Ein Besichtigungsrecht, welches in solchen Verträgen steht, hier insbesondere ohne zeitliche Begrenzung ist fragwürdig.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Schon die Formulierung, dass A jetzt "Eigentümer" ist, regelt die Eigentumsverhältnisse. A ist Eigentümer, da gibt es nichts dran zu rütteln. B hat keinerlei Rechte mehr an dem Tier.

Darf man fragen warum A und B zerstritten sind?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich wäre mir jetzt so sicher ob die einzelnen Passagen tatsächlich unwirksam sein sollen.
Eine Schutzgebühr von 350€ ist ein normaler Betrag für solch eine Tiervermittlung. Auch wenn A nun Eigentümer ist, so steht es A frei, freiwillig weitere Verpflichtungen einzugehen. Hier hat sich A zu einigem verpflichtet wodurch das Tier geschützt werden soll. Allenfalls könnte man darüber streiten, dass der Vertrag viel zu pauschal gehalten sei. Wenn A also z.B. nach Australien umziehen würde und später dort dann wegen z.B. Krankheit in die Situation käme den Hund abgeben zu müssen, dann stellt es sicherlich eine unzumutbare Härte dar diesen Vertrag erfüllen zu müssen.
Aaaaber: Es ist überhaupt nicht definiert was in Falle einer Zuwiderhandlung passieren soll. Ich glaube, ich persönlich wäre auch ziemlich entspannt wenn ich A wäre.
A ist also freiwillig Verpflichtungen eingegangen. Nun hält er sich nicht mehr an diese. Es ist keine Vertragsstrafe definiert........so what?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Der erste Teil der AGB ist in Ordnung.

Der zweite Teil benachteiligt den Käufer unangemessen und ist dahher ungültig.

Der dritte und vierte Teil, darüber kann man streiten, ich halte beide für unwirksam.
Die Besuchsregelung ist zeitlich nicht begrenzt, das dürfte wieder eine zu weitreichende Regelung sein.
Die Adressmitteilung berücksichtigt nicht, das es besondere Umstände geben könnte und ist damit auch wieder zu weitreichend.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
monalange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Es ist keinerlei Vertragsstrafe bzw. Schadensersatzforderung oder dergleichen im Vertrag enthalten.

Anzuführen wäre noch, daß B (hier Tierschutzorganisation) ihren Sitz ca. 850 km hat, die Pflegestelle bei der der Hund abgeholt wurde, ca. 18 km entfernt wohnt.

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
B droht A damit, den Hund zurück zu holen


Toller Tierschutzverein. Ist für den Hund sicher das Beste, ihn aus einem liebevollen Heim zu reißen, weil man sich mit dem Halter zerstritten hat.
Ich würde diesen Leuten einfach nicht mehr antworten und Ihnen Hausverbot erteilen. Falls da wirklich was vom Anwalt kommt, kannst Du immer noch schauen.
Darum kauf ich Tiere nur noch beim Züchter nach meinem ersten "Tierheimerlebnis". Die kommen noch Jahre später vorbei und meckern über Privatsachen. Das Futter war angeblich falsch, im Tierheim gabs Whiskas - so einen Fraß wollte ich aber nicht füttern. Und in meiner neuen Wohnung, ja, nach dem Umzug kamen sie schon wieder, gab es eine schmale Wendeltreppe. Todesfalle! Für eine kerngesunde, 6 Jahre alte Katze. Ist klar. "Unter solchen Umständen hätten wir das Tier nie an Sie vermittelt." Aha. Ich hab die dann rausgeschmissen. Nie wieder aus dem Tierschutz, diese Leute sind schlimmer als die Zeugen Jehovas und wollen einem über Jahre hinweg Futter, Katzenstreu, Wohnverhältnisse vorschreiben. Partner und Freunde am besten auch noch. Und bloß nicht die Katze auf die Arbeitsplatte in der Küche lassen. Da gibt's auch direkt Anschiss, weil der Herd ja nicht fern ist und das Tier sich verbrennen könnte. Nie wieder lass ich solche Leute in meine Wohnung. Ich hab Verstand. Und kauf jetzt wirklich nur noch beim Züchter und spar mir den Stress. Der freut sich über Bilder etc. Und hilft immer, wenn man anruft. Aber stellt keine frechen Ansprüche, sondern hilft wirklich einfach nur. Wenn er Hund im Wald mal abgehauen ist und wiederkommt mit ner roten Stelle, sagt der nicht: wie konnten Sie nur! Ich hol das Tier wieder ab! Sondern er sagt: hatten wir auch schon, waren vermutlich Brennesseln, vesuchen Sie mal diese Salbe.

Warum können das Tierschutzvereine nicht auch? Für mich persönlich wirklich: nie wieder Tierschutz. So viel Bevormundung, NULL Hilfe. Nie wieder.

Wenn man diesen Leuten irgendwie entgegenkommen will, würd ich sie einfach einladen zu einem Spaziergang. Daheim sieht man bei einem Hund doch nicht wirklich, wie es ihm geht - wenn da nicht ein großer Zwinger im Garten steht. Unser Hund pennt daheim die meiste Zeit, dass man denken könnte, er wär krank.

Zum Spaziergang als Friedensangebot würd ich die einladen, ich wette, die nehmen das eh nicht an.

-- Editiert von Yogi1 am 27.11.2016 04:52

-- Editiert von Yogi1 am 27.11.2016 04:55

-- Editiert von Yogi1 am 27.11.2016 05:07

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Warum können das Tierschutzvereine nicht auch? Für mich persönlich wirklich: nie wieder Tierschutz. So viel Bevormundung, NULL Hilfe. Nie wieder.
Kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe ausschließlich sehr gute Erfahrungen mit verschiedenen Tierschutzvereinen gemacht. Ich habe genau gegenteilige Einstellung, ich würde niemals ein Tier von einem Züchter kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Schon die Formulierung, dass A jetzt "Eigentümer" ist, regelt die Eigentumsverhältnisse.


§133 BGB . Wenn das Eigentum durch den Vertrag ausdrücklich eingeschränkt wird, dann ist die Verwendung der Formulierung "Eigentümer" unschädlich, immerhin wollte man ja offenbar einvernehmlich eine klare Regelung treffen ("kein Verkauf/Abgabe möglich") und diese explizite Regelung nicht einen Satz vorher durch Verwendung des Wortes "Eigentümer" wiederum implizit ausschließen.

Das mal unabhängig von der Frage, ob die Klausel einer Inhaltskontrolle standhält.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
monalange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn das Eigentum durch den Vertrag ausdrücklich eingeschränkt wird, dann ist die Verwendung der Formulierung "Eigentümer" unschädlich, immerhin wollte man ja offenbar einvernehmlich eine klare Regelung treffen ("kein Verkauf/Abgabe möglich") und diese explizite Regelung nicht einen Satz vorher durch Verwendung des Wortes "Eigentümer" wiederum implizit ausschließen.


also das verstehe ich jetzt nicht. Kann mir das jemand auf deutsch erklären bitte? gehört der Hund nun mir oder nicht?

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von monalange):
gehört der Hund nun mir oder nicht?
Wenn du A bist, dann gehört dir der Hund, ja. Das hat aber nichts damit zu tun, dass du dich dann evtl. an Auflagen gebunden hast.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von monalange):
Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn das Eigentum durch den Vertrag ausdrücklich eingeschränkt wird, dann ist die Verwendung der Formulierung "Eigentümer" unschädlich, immerhin wollte man ja offenbar einvernehmlich eine klare Regelung treffen ("kein Verkauf/Abgabe möglich") und diese explizite Regelung nicht einen Satz vorher durch Verwendung des Wortes "Eigentümer" wiederum implizit ausschließen.


also das verstehe ich jetzt nicht. Kann mir das jemand auf deutsch erklären bitte? gehört der Hund nun mir oder nicht?

Lieben Gruß


Der Hund gehört Ihnen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Zitat:
B droht A damit, den Hund zurück zu holen


Toller Tierschutzverein. Ist für den Hund sicher das Beste, ihn aus einem liebevollen Heim zu reißen, weil man sich mit dem Halter zerstritten hat.
Ich würde diesen Leuten einfach nicht mehr antworten und Ihnen Hausverbot erteilen. Falls da wirklich was vom Anwalt kommt, kannst Du immer noch schauen.
Darum kauf ich Tiere nur noch beim Züchter nach meinem ersten "Tierheimerlebnis". Die kommen noch Jahre später vorbei und meckern über Privatsachen. Das Futter war angeblich falsch, im Tierheim gabs Whiskas - so einen Fraß wollte ich aber nicht füttern. Und in meiner neuen Wohnung, ja, nach dem Umzug kamen sie schon wieder, gab es eine schmale Wendeltreppe. Todesfalle! Für eine kerngesunde, 6 Jahre alte Katze. Ist klar. "Unter solchen Umständen hätten wir das Tier nie an Sie vermittelt." Aha. Ich hab die dann rausgeschmissen. Nie wieder aus dem Tierschutz, diese Leute sind schlimmer als die Zeugen Jehovas und wollen einem über Jahre hinweg Futter, Katzenstreu, Wohnverhältnisse vorschreiben. Partner und Freunde am besten auch noch. Und bloß nicht die Katze auf die Arbeitsplatte in der Küche lassen. Da gibt's auch direkt Anschiss, weil der Herd ja nicht fern ist und das Tier sich verbrennen könnte. Nie wieder lass ich solche Leute in meine Wohnung. Ich hab Verstand. Und kauf jetzt wirklich nur noch beim Züchter und spar mir den Stress. Der freut sich über Bilder etc. Und hilft immer, wenn man anruft. Aber stellt keine frechen Ansprüche, sondern hilft wirklich einfach nur. Wenn er Hund im Wald mal abgehauen ist und wiederkommt mit ner roten Stelle, sagt der nicht: wie konnten Sie nur! Ich hol das Tier wieder ab! Sondern er sagt: hatten wir auch schon, waren vermutlich Brennesseln, vesuchen Sie mal diese Salbe.

Warum können das Tierschutzvereine nicht auch? Für mich persönlich wirklich: nie wieder Tierschutz. So viel Bevormundung, NULL Hilfe. Nie wieder.

Wenn man diesen Leuten irgendwie entgegenkommen will, würd ich sie einfach einladen zu einem Spaziergang. Daheim sieht man bei einem Hund doch nicht wirklich, wie es ihm geht - wenn da nicht ein großer Zwinger im Garten steht. Unser Hund pennt daheim die meiste Zeit, dass man denken könnte, er wär krank.

Zum Spaziergang als Friedensangebot würd ich die einladen, ich wette, die nehmen das eh nicht an.

-- Editiert von Yogi1 am 27.11.2016 04:52

-- Editiert von Yogi1 am 27.11.2016 04:55

-- Editiert von Yogi1 am 27.11.2016 05:07


Zum einen hat das nichts mit dem Thema zu tun, zum anderen gehts um das Tierwohl. Wir kennen die Hintergründe nicht. Was ist, wenn der TS das Tier mißhandelt und deswegen das Tier zurückgeholt werden soll?

Wegen Leute wie dir gibt es leider zu viele Tiere in Tierheimen, weil es zu viel Zucht gibt. Statt also lieber einer armen Seele aus dem Tierheim zu holen, ist es dir lieber noch mehr Tiere durch die Züchter machen zu lassen.

:bang:

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Es gibt nicht zu viel Zucht. Wenn Du nicht gerade einen Modehund möchtest, stehst Du bis zu einem Jahr auf der Warteliste und musst 500 km fahren.
Und meiner Meinung nach sind die meisten Tierschutzorganisationen selbst schuld. Eine Nachkontrolle, ok. Zwei auch. Aber irgendwann muss auch mal gut sein. Man möchte schließlich nur ein Haustier und sich nicht in eine Familie einheiraten, die man nie wieder los wird.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Wegen Leute wie dir gibt es leider zu viele Tiere in Tierheimen


asd1971, es ist doch wohl eher so, dass es zu viele Tiere in Tierheimen gibt, weil bei dessen Abgabe an an Leute seltenst geprüft wird, ob diese überhaupt in der Lage sind diese Tiere halbwegs artgerecht zu halten.
Und da ist es meist leider egal, ob man das Tier auf irgendeiner Börse, im Tierheim, in Schutzvereinen, beim Züchter oder aus privater Hand holt.

Schuld sind die Leute die sich ein Tier anschaffen, aber keine Ahnung von der Haltung haben und dann überfordert das Tier an der nächsten Laterne aussetzen, oder wenn sie einen guten Tag haben, über den Zaun vom Tierheim werfen....

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@spatenklopper

Exakt so ist es!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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