Tierschutzvertrag-Rückgängig machen?

29. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)
Tierschutzvertrag-Rückgängig machen?

Hallo,
ich habe vor 14 Tagen zwei Kater mit Schutzvertrag verkauft.
4 Tage nach Abholung der Tiere meckert die Dame rum, einer der Kater wäre angeblich krank. Und angeblich wäre der Kater auch schon auf der Fahrt krank gewesen (4 Stunden Autofahrt).
Sie forderte von mir die Übernahme der TA Kosten. Die Tiere haben hier die Wohnung gesund verlassen, dass sich einer der Kater erkältet hat aufgrund einer 4 stündigen Fahrt mit Klimaanlage ist nicht weiter verwunderlich.
Die Dame ist weitere drei Tage nicht zum Tierarzt gegangen, ich habe eine Tierschützerin vor Ort gebeten nach den Tieren zu sehen. Der Tierschützerin erschienen die Tiere keinesfalls so krank wie von der neuen Besitzern geschildert, aber ihr wurde verboten den Katern Fieber zu messen.
Die Tierschützerin forderte zum Besuch des Tierarztes auf, was dann endlich nach einer Woche auch getan wurde.
Jetzt meinte die neue Besitzern (im folgenden Frau x) sie wolle den Vertrag rückgängig machen. weil ich ihr die Tiere angeblich krank übergeben habe (was keinesfalls so war). Wie will ein Tierarzt nach einer Woche feststellen, wann ein Tier krank wurde?
Weitere 2 Tage später meint Frau x auf einmal sie sei an Krebs erkrankt und könne die Tiere nicht mehr halten. Angeblich hätte sie davon vorher nichts gewusst (sagt aber am 7.7. wurden die Proben entnommen-am 19.7. hat sie die Tiere geholt). Sie könne die Tiere aufgrund der Erkrankung nicht mehr halten.
Ich habe ihr gesagt, laut Schutzvertrag müsse sie die Tiere dann mir zurückgeben. Dies wolle sie auch tun, allerdings müsse ich ihr dann 294 Euro zahlen (Schutzgebühr und TA Kosten-Erstattung). Des Weiteren solle ich die Tiere bei ihr abholen (400km entfernt) -natürlich auf meine Kosten. Wenn ich die Tiere nicht bis zum 1.8. abholen würde, so würde sie die Tiere weiterverkaufen (was im Vertrag eigentlich ausgeschlossen ist).
Sie sagt sie würde den Vertrag anfechten und damit hätte er ohnehin keinen Bestand.
Kann das denn sein? Das Frau x sagt, ich hab keine Lust mehr auf die Katzen, also fechte ich den Vertrag an und verkaufe sie dann weiter? Es handelt sich um Rassekatzen, die Schutzgebühr war geringer als der Preis.
Wie kann ich die Katzen schützen? Es kann doch nicht sein, dass ich nur weil Frau X keine Lust mehr auf die Tiere hat 180 Euro draufzahlen muss (Spritgeld zur Abholung + TA Kosten) und sie dann noch die Schutzgebühr wiederhaben will?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wenn Sie guten Gewissens sagen können, dass die Tiere zum Zeitpunkt des Verkaufs gesund gewesen sind, dann sehe ich keinen Grund, der eine anfechtung des Vertrages rechtfertigen würde.

Die Wirksamkeit dieser Schutzverträge im Allgemeinen wurde hier in anderen Threads schon ausführlich diskutiert.

Ich sehe auch keine Verpflichtung Ihrerseits zur Erstattung der Tierarztkosten und/oder der erhaltenen Schutzgebühr.

Wenn die Käuferin bei Ihnen in der Nähe wohnen würde, würde ich je sagen, nehmen Sie die Tiere zurück und sehen Sie zu, dass Sie doch noch ein gutes zuhause für die Katzen finden. Bei 400 km Entfernung ist das natürlich schon schwieriger.

Teilen Sie der Käuferin mit, dass ein Weiterverkauf der Katzen vertraglich untersagt ist. Bieten Sie Ihr an, sich an den örtlichen Tierschutzverein zu wenden und diesen mit der Vermittlung der Katzen zu beauftragen. Besprechen Sie das aber vorher mit dem TSV. Sie haben da ja offensichtlich bereits Kontakt.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Frau x meint, sie fechte den Vertrag an und mit dieser Anfechtung sei sie rechtlich nicht mehr daran gebunden. Sie will die Katzen jetzt einfach verkaufen.
Stimmt das?
Ich meine, dann könnte ich mir ja beim Händler ein Auto kaufen und weil ich nicht zahlen will fechte ich den Vertrag an :-/
Montag habe ich einen Termin beim Anwalt.
Denn Frau x hat die Katzen in der Zeitung inseriert, und meint wenn ich die Katzen wiederhaben will so muss ich ihr 294 Euro zahlen

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Das ist völliger Unsinn. Wenn ein Vertrag angefochten wird, so behält er dennoch so lange Gültigkeit, bis das rechtskräftig festgestellt ist, ob der Vertrag wirksam ist oder nicht.

Mit welcher Begründung will Sie denn den Vertrag eigentlich anfechten?

Woraus resultiert denn dieser Betrag von 294,-- Euro, den Frau X von Ihnen bei Rückgabe der Katzen haben will?

Ich hoffe, Sie haben einen guten Anwalt. Was ich hier in anderen Threads schon für anwaltliche Aussagen zu diesen Schutzverträgen gelesen habe, ist teilweise ziemlich haarsträuben. Berichten Sie doch mal, wie der sich geäußert hat.

Ach ja, und noch ein Tip: Wenn Sie unbedingt verhindern wollen, dass Frau X die Katzen weiterverkauft, sollten Sie sich ganz schnell überlegen, eine einstweilige Verfügung diesbezüglich zu erwirken. Insbesondere, weil sich die Tiere schon inseriert hat. Sprechen Sie den Anwalt mal drauf an.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

War gerade beim RA.
Er schickt ihr ein Schreiben und fordert sie auf die Tiere umgehend zu mir zu bringen.
Einen Weiterverkauf untersagt er da auch.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Einen Weiterverkauf untersagt er da auch.

Ob sie sich - so wie sie sich bisher verhält - daran halten wird? Ich habe das doch vorsichtige Zweifel. Was will der RA denn machen, wenn die Katzen bereits verkauft sind?

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Habe "Testanrufe"machen lassen. Die Tiere sind noch da, war auch jemand da sich die Tiere "angucken".

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