Der umstrittene Tiefwasserhafen für Containerschiffe in Wilhelmshaven kann gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies die Klagen eines Naturschutzbundes und eines Anwohners gegen den Bau des Jade-Weser-Ports ab. Danach muss das Land Niedersachsen aber umgehend eine Lärmschutzwand entlang einer Bahnstrecke zum Hafen errichten. Sie soll ein angrenzendes Vogelschutzgebiet, in dem unter anderem Rohrdommeln und Schilfrohrsänger brüten, vor dem Baulärm und später vor dem Bahnlärm schützen.
Die von einem Anwohner vorgebrachten Einwände gegen den Bau des Tiefwasserhafens ließ das OVG nicht gelten. Weder würden die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten noch sei mit einer Erhöhung des Grundwasserspiegels zu rechnen, urteilte das Gericht.
In den Jade-Weser-Port sollen Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 16 Metern unabhängig von Ebbe und Flut einlaufen können. Dazu soll das ein rund 350 Hektar großes Gelände aufgespült und die Fahrrinne der Jade auf einem acht Kilometer langen Stück verlegt werden.
7. März 2008 - 13.34 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
