Ticket besagt anderen Geltungsbereich als es im Internet erwähnt wurde

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
PeterTollwuit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ticket besagt anderen Geltungsbereich als es im Internet erwähnt wurde

Vorab: Kein Plan, ob das hier Platz hat - wenn nicht, gerne in das richtige Unterforum verschieben. :)

Heyho!

Ich und ein paar Kumpels (wir leben alle in Schleswig-Holstein) haben uns Tickets für das DFB-Pokal-Spiel von Holstein Kiel gegen Eintracht Braunschweig am 11. August und Tickets für das Heimspiel gegen Greuther Fürth am 20. August gekauft. In der Saison 2016/17, als Holstein Kiel noch drittklassig war, galt das Ticket mit einem Preis von 14€ in der Westkurve auch als Bahnticket für quasi ganz Schleswig-Holstein. Zumindest war unser Ort mit in der Beförderung inbegriffen.
Zur Saison 2017/18 steht allerdings auf der Webseite, dass aufgrund der erhöhten Anfrage durch den Aufstieg in die 2. Liga der Geltungsbereich des Tickets als Bahnticket auf den Großraum Kiel begrenzt wurde, da die Bahn sonst ein zu großes Verlustgeschäft machen würde. Wir waren uns darüber im Klaren und wollten dann halt am Tag der Abfahrt nach Kiel ein Schleswig-Holstein-Ticket für 40€ kaufen (28€ + 3€ pro Person), wodurch jeder 8€ für das Bahnticket und 15€ (14€ + 1€ Versand) für das Stadionticket hätte bezahlen müssen. Der Spaß hätte jeden also 23€ gekostet, statt den 15€ wie in der letzten Saison. Die Tickets wurden nun also bestellt und kamen letztens bei uns an.
Nun aber haben wir beim Blick auf die Tickets folgendes festgestellt:
Auf dem Ticket selber - anders als im Internet - steht jedoch drauf, dass das Ticket für Schleswig-Holstein gilt, also unsere Fahrtroute eingeschlossen ist. Wir haben uns deswegen jetzt dazu entschieden, kein Schleswig-Holstein-Ticket zu kaufen, da wir davon ausgehen, dass das gilt, was auf dem Ticket steht.

Deswegen jetzt meine Frage: Müssen wir trotzdem das Schleswig-Holstein-Ticket kaufen, da es anders auf der Webseite von Holstein Kiel steht? Hier der Artikel von Holstein Kiel.

Ich freue mich auf jede Rückmeldung. :)


Liebe Grüße.

-- Editier von PeterTollwuit am 23.07.2017 10:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,
auf der Website ist auf einem Kartenausschnitt deutlich aufgezeigt welche Orte beim Kauf einer Eintrittskarte den Fahrpreis fuer die Bahn enthalten.

Fuer alle Orte die ausserhalb dieses Bereiches liegen muss man eine regulaere Fahrkarte kaufen. Was ist daran so schwer zu verstehen??

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gelten soll das, was im Internet steht. Wenn auf dem Ticket noch die alte Regelung steht, wird es sich noch um alte Ticket-Rohlinge handeln. Letztendlich wird es wahrscheinlich Streß mit der Bahn geben, wenn man ohne SH-Ticket fährt. Was der Verein auf seine Tickets druckt, interessiert die Bahn naturgemäß nicht. Man müßte also ggf. 60,00 € pro Nase wg. Schwarzfahren an die Bahn zahlen und könnte dann versuchen sich das Geld per Gericht vom Verein wiederzuholen. Deutlich sicherer und streßfreier ist es ein SH-Ticket zu kaufen, wenn man aus einem Ort außerhalb des Kartenausschnitts kommt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.07.2017 14:03

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von PeterTollwuit):
Auf dem Ticket selber - anders als im Internet - steht jedoch drauf, dass das Ticket für Schleswig-Holstein gilt, also unsere Fahrtroute eingeschlossen ist.

Das dürfte vor Gericht interessant werden - ob nun das gilt was auf dem Ticket steht oder das was irgendwo auf der Website des Vereins steht.


Wie war der genaue Ablauf beim Kauf?
Wurden denn die geänderten Beförderungsbedingungen wirksam mit in den Verkauf einbezogen? Denn das ist der Knackpunkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Gelten soll das, was im Internet steht.

Stimmt, das hätte der Verläufer gerne.
Ob es so ist, steht aber noch nicht fest.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn auf dem Ticket noch die alte Regelung steht, wird es sich noch um alte Ticket-Rohlinge handeln.

Auch das ist ein Problem des Verkäufers.
Hätte er ja austauschen können oder den Text darauf ungültig machen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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