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Thor Steinar verliert Markenrechtsklage gegen Storch Heinar

Von Rechtsanwältin Gina Haßelberg
13.8.2010 | Ratgeber - uploads | 812 Aufrufe
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Thor Steinar, Markenrecht

11.08.2010 - Die bekannte Mediatex GmbH, Inhaberin der Modemarke „Thor Steinar“, musste vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 3 O 5617/09) eine empfindliche Niederlage hinnehmen.

Sie führte eine Markenrechtsklage gegen das Extremismus-Projekt „Endstation Rechts“. Die Klage schien zwar von Beginn an aussichtslos zu sein, so auch das Landgericht, dennoch nahm die Klägerin ihre Klage nicht zurück. Vermutet wird, dass die Klägerin - ganz nach dem Motto „schlechte Werbung gibt es nicht“ - die Klage aufrecht erhielt, um durch die Berichterstattung die Bekanntheit ihrer Marke zu fördern.

Thor Steinar ist eine bei vor allem Rechtsradikalen beliebte Kleidungsmarke. Das Anti-Extremismus-Projekt „Endstation Rechts“ erfand „Stroch Heinar“. Diese stellt eine Persiflage auf „Thor Steinar“ im Rahmen einer gegen Neonazis gerichteten Kampagne dar.

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Die Klägerin rügte die Verletzung von Markenrechten und eine Verunglimpfung ihrer Marke.

Das Landgericht wies die Klage jedoch zurück. Es erkannte keine wettbewerbsrechtlichen Verletzungen oder Markenrechtsverstöße.

Eine Markenrechtsverletzung setze stets eine Verwechselungsgefahr voraus. Richter Rottmann urteilte, dass weder beim Namen „Storch“ und „Thor“ noch bei der bildlichen Darstellung eine Verwechselungsgefahr bestehe. Auch von einer Verunglimpfung, die Kunden abspenstig machen könnte, könne keine Rede sein.

Insbesondere unterliege eine Persiflage als satirische Auseinandersetzung dem Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG und dem Schutz der Kunstfreiheit gem. Art 5 III GG.

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