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Thierses Sitzblockade hat womöglich juristisches Nachspiel - 1/1
AFP vom 03.05.2010   |   1379 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Thierses Sitzblockade hat womöglich juristisches Nachspiel

Polizeigewerkschaft will Rücktritt von Bundestagsvize

Die Sitzblockade gegen eine Neonazi-Demonstration am Wochenende hat für Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft grundsätzlich, ob es einen Anfangsverdacht auf eine Straftat gibt. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, forderte Thierse zum Rücktritt auf.

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Von den Ermittlungen etwa wegen des Vorwurfs der Nötigung könnten laut Berliner Staatsanwaltschaft auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland und der Bezirksbürgermeister von Berlin-Pankow, Matthias Köhne (SPD), betroffen sein. Sie hatten wie Thierse am Samstag in Berlin Blockaden unterstützt, mit denen tausende Gegendemonstranten einen Aufzug der rechtsextremen NPD weitgehend verhinderten.




Wendt nannte Thierses Verhalten "einfach unerträglich". Gegen Rechts sei er auch, aber auch für Rechtstreue, sagte Wendt im Nachrichtensender N24. Thierse habe Einsatzkräfte der Polizei behindert, sich vor die Fahrzeuge der Polizei gesetzt und damit Nötigung begangen. Thierse sei eigentlich "die personifizierte Beschädigung des Ansehens des deutschen Parlaments". Man könne nicht "werktags mit Fahrer und Chauffeur auf Staatsmann machen und am Wochenende als Salon-Revoluzzer auf der Fahrbahn sitzen und die Polizeikräfte behindern".

Die Union lobte derweil generell den Polizeieinsatz bei den Mai-Krawallen, die in Berlin schwächer ausgefallen waren als erwartet. Die Berliner Polizei scheine begriffen zu haben, "dass man Randalierern nicht mit einer Deeskalationsstrategie begegnen kann", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der "Berliner Zeitung". Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte dem "Hamburger Abendblatt", die Krawalle in Berlin und Hamburg hätten gezeigt, ein beherztes Eingreifen der Polizei könne "Gewaltausbrüche nicht verhindern, aber reduzieren."

3. Mai 2010 - 15.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



Von guest-12305.05.2010 15:55:36 am 04.05.2010 13:54

Da muss man nichts drehen, ein derartiges Verhalten wie das des Herrn Thierse ist kriminell und unwürdig. Hier kommt wohl auch noch ein Verstoß gegen § 285 StGB in Frage.

Von Mig79 am 04.05.2010 09:16

Ich bewundere den Mut Thierses, nicht nur zu predigen, sondern auch aktiv zu werden. Man kann es sich juristisch nicht immer so hin drehen, wie man es gerne für eine Anklage hätte. So gesehen müsste man alle Beteiligten anklagen. Das ist aber Deutschland: Wir sind zu den verfassungsfeindlichen Gruppierungen nett und geben den Armen unser Geld.

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