Therapie statt Strafe - vorzeitige Entlassung - wiederaufnahme Verfahren

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
iracer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Therapie statt Strafe - vorzeitige Entlassung - wiederaufnahme Verfahren

Hallo,
bei meiner Gerichtsverhandlung wegen Besitz und Handel von BTM wurde das Verfahren gemäß §37 Abs. 2 BtmG vorläufig eingestellt. Als Auflage erhielt ich die angetretene Drogenentwöhnungstherapie abzuschließen.

Leider bin ich nun kurz vor Ende (6 Wochen) der Therapie nach insgesamt 8 Monaten vorzeitig auf ärztliche Veranlassung entlassen worden.
Der Leiter der Einrichtung hatte mir gesagt das ich mit dieser Entlassungsform keine juristischen Folgen hätte, da diese Entlassungsform bei der Rentenversicherung auch als regulär beendet zählt.

In meinem Urteil steht nämlich das wenn ich die Therapie nicht bis zum vorgesehen Abschluss beende würde das Verfahren neu verhandelt wird.

Das Verfahren wieder aufgenommen und habe deswegen nächste Woche erneute Verhandlung.
Da nicht bis zum vorgesehenen Abschluss beendet habe.

Ich wurde Verdächtigt/vorgeworfen zu konsumieren.
Anhang Unruhe und schlechter Haut. Das stimmt aber das war schon immer so bei mir. Desweiteren schrieb er im Entlassungsschreiben von unkontrollierten Bewegungen und glänzenden Augen allerdings ist absolut nicht dran an diesen Vorwürfen. Ich habe nie konsumiert
Alle Urinscreenings waren negativ.

Da mir kein Konsum nachgewiesen werden konnte und ich nur auf Verdacht entlassen worden bin und da ich mich gegen deren Rat selbstständig machen wollte anstatt eine Ausbildung anzustreben und an meinen alten Wohnort zurück kehren wollte.

Ich konnte absolut nichts für die Entlassung und auch mit einer querverlegung in eine andere Therapie ließen die sich nicht ein.

Kann ich deshalb erneut verurteilt werden?


Vielen Dank für eure Hilfe

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