Teure Telefon Rechnung durch mein Sohn.

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
michael24179
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Teure Telefon Rechnung durch mein Sohn.

Ich habe Anfang Mai eine Telefonrechnung von 1400€ bekommen. Diese habe ich zurück buchen lassen und ging von ein Hacker angriff aus welcher teure Hotline anwählte. Heute genau 1 Monat später kommt raus, das mein 14 Jähriger Sohn diese Nummern gewählt hat :( . Dazu kommt, das er bei seiner Oma das gleiche gemacht hat wenn Sie auf Arbeit war und die Rechnung dort meine Rechnung deutlich übersteigen wird. Jetzt habe ich gelesen "Urteil: Eltern haften bei 0900-Nummern nicht für ihre Kinder" Hier wird aber von Kreditkarten Abrechnung und Pay by Call gesprochen. In meinem fall mußte mein Sohn nur sagen er sei 18 und es wurde über die Telefon Rechnung abgebucht. Wie stehen die Chancen aus der Nummer raus zu kommen ? Nachweislich ist zb. das ich zu einigen Zeiten im Krankenhaus lag und meine Frau zu Besuch bei mir. Meine Mutter war auf Arbeit, nur mein Vater war Zuhause,

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Komplett raus wird man da nicht kommen, wenn die Firma nicht verzichtet (zumindest der Sohn wird ein Problem haben).

Das Urteil des BGH vom April betrifft offenbar nur über Telefon ausgelöste Käufe von was auch immer (Kids kaufen da wohl irgendwelche "Werkzeuge" für Spiele oder so was), aber nicht die Telefongebühren an sich, z.B. den Anruf bei einer Sexhotline, der auf Minutenbasis per Telefonrechnung abgerechnet wird

Ich habe auf die Schnelle jetzt kein obergerichtliches Urteil zu dem Thema gefunden, sondern nur welche von Amtsgerichten. Die haben unterschiedlich entschieden, mal für, mal gegen die Eltern.

Wenn Sie gute Nerven haben, hoffen und vertrauen Sie darauf, dass die Firma die Forderung nicht gerichtlich geltend macht und werfen alles was von Inkassobüros und Anwälten usw. kommt, stumpf in den Papierkorb. Bzw. legen einmalig dar, dass nicht sie den Dienst genutzt haben, sondern ihr Kind/Enkel..

Die Firma kann sich theo. mit der Forderung dann natürlich auch gegen Ihren Sohn wenden und diesen auf Zahlung verklagen...Erfolg sehr ungewiss. Allerdings ist auch Betrugsanzeige gegen ihn möglich (wg. der Täuschung über das Alter)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
michael24179
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten morgen. Mittlerweile habe ich nun alle Rechnungen bekommen. Daraus geht hervor, das mein Sohn die Auskunft angerufen hat wo diese Ihn anschließend zu 0900 Nummern weiterleitete. In meinem Telekom Vertrag werden jedoch 0900 Nummern verboten bzw. sind geblockt. Ändert dies etwas an der Rechtslage ? Denn vorsorge habe ich ha getroffen und das schon vor Jahren.

-- Editiert von michael24179 am 25.07.2017 08:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von michael24179):
In meinem Telekom Vertrag werden jedoch 0900 Nummern verboten bzw. sind geblockt.


Darauf würde ich den Telefonanbieter per Einschreiben hinweisen und die Weiterberechnung der Gebühren zurückweisen. Die Chancen im Rechtsstreit dürften dadurch etwas gestiegen sein. Gute Nerven wird man dennoch brauchen.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sehe ich auch so. Wichtig aber auch, ob die Gebührenansage auch bei dem Umweg über die Auskunft aktiv war?
Wenn der volljährige Sohn die Ansage wie "2,99/Minute" gehört hat, dann sieht es schlecht aus. Er hat dann ja damit dem Vertrag mit dem Anbieter zugestimmt. Notfalls die Situation mit Zeugen mal nachstellen!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von michael24179):
Daraus geht hervor, das mein Sohn die Auskunft angerufen hat wo diese Ihn anschließend zu 0900 Nummern weiterleitete. I

Jede der kostenpflichtigen Nummer muss eine Ansage über die anfallenden Gebühren haben, welche per Eingabe bestätigt werden müssen, also wurde das auch bestätigt.
Man kann jetzt zwar mitteilen, das Sohn eben die Kosten verursacht hatte, so kann sich und wird sich der Anbieter an den Sohn wenden müssen.
Zitat (von michael24179):
Denn Vorsorge (123recht.net Tipp: Vorsorgevollmacht ) habe ich ha getroffen und das schon vor Jahren.

Nö, sonst hätte man den Sohn nicht allein in der Wohnung lassen dürfen. Natürlich kann man der Anbieter auch prüfen, ob der Sohn bewusst einen Computerbetrug begin, indem er über den Vermittlung sich verbinden lies.
Ob das dem Sohn allerdings hilfreich ist, steht wohl auf einem anderen Blatt Papier, denn für das man selbst aus der Zahlungsverpflichtung ist, muss man den Sohn über die Klinge springen lassen.

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