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Gemeinschaftliches Testament

17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 54456 Aufrufe
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Erbrecht, Mustertext, Testament

Wir setzen uns gegenseitig zur Hälfte als Erben ein. Erben der anderen Hälfte sind zu gleichen Teilen unsere Kinder Hans, Franz und Horst. Der überlebende Ehegatte ist Testamentsvollstrecker. Diese Verfügungen sind wechselbezüglich. Die Testierfreiheit des überlebenden Ehegatten ist nicht beschränkt.

Irgendwo, den 5. 9. 2000 Irgendwo, den 5. 9. 2000
Johann Muster Gitta Muster


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Seite 2: Ersatzerben der Kinder
Seite 3: Mit vorweggenommener Erbfolge
Seite 4: Wiederverheiratung
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Seite 6: Auflösung der Lebensgemeinschaft

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