Gemeinschaftliches Testament
17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 54456 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbrecht, Mustertext, Testament
Wir setzen uns gegenseitig zur Hälfte als Erben ein. Erben der anderen Hälfte sind zu gleichen Teilen unsere Kinder Hans, Franz und Horst. Der überlebende Ehegatte ist Testamentsvollstrecker. Diese Verfügungen sind wechselbezüglich. Die Testierfreiheit des überlebenden Ehegatten ist nicht beschränkt.
| Irgendwo, den 5. 9. 2000 | Irgendwo, den 5. 9. 2000 |
| Johann Muster | Gitta Muster |
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: PflichtteilsklauselSeite 2: Ersatzerben der KinderSeite 3: Mit vorweggenommener ErbfolgeSeite 4: WiederverheiratungSeite 5: Testamentsvollstrecker und TestierfreiheitSeite 6: Auflösung der Lebensgemeinschaft


