Testamentseröffnung und nun???

16. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Testamentseröffnung und nun???

Hallo,

Ihr könnt mir bestimmt helfen.Ich hatte das Testamnent von meiner Mutter wo Ich als alleinerbin drin stehe zum Finanzamt gebracht.Nun habe Ich ´dei Eröffnung bekommen.Ja was nun.Es geht nur um ein Grundstück kein weiteres Geld.Was muss Ich jetzt machen.Wie gehts weiter.
Meine Geschwister sollen nur den Pflichtteil bekommen was Ich Ihnen schon unkompliziert angeboten habe.Aber die wollen wohl mehr rausschlagen.Ist es richtig das Ich trotzdem jetzt alles wieter machen kann.erbschein beanztragen und ins Grundbuch eintragen.
Wäre nett wenn Ihr mir helfen könnt.Ich bin in moment nicht so in der Lage mich großartig damit zu befassen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ja, Du kannst den Erbschein beantragen.

Warum hast Du das Testament denn zum Finanzamt gebracht? Den Erbschein beantragt man beim Amtsgericht.

Unabhängig davon kann man sich natürlich trotzdem prächtig über die Höhe de Pflichtteils streiten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry,verschrieben zum Amtsgericht.Ok dort kann Ich dann auch den Erbschein beantragen.
Meine Geschwister können aber kein Erbschein beantragen oder?Sie müssten dann an mich rantreten weil Sie nur ein Geldanapruch haben,oder?
Mir wäre es ersteinmal nur wichtig das Ich das scgon hinter mir habe.Der Streit kommt leider so oder so.
Mit den Erbschein kann Ich mich dann auch gleich ins Grundbuch eintragen,oder?Egal ob wir uns über den Pflichtteil streiten.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 610x hilfreich)

@Bibi:
Im Erbschein werden nur die Erben eingetragen, in diesem Fall also du als Alleinerbin. Auf Grund des Testaments kannst du den Erbschein beantragen und deine Eintragung als neue Eigentümerin des Hausgrundstücks beantragen. Die Geschwister haben einen Pflichtteilsanspruch. Wieviele Geschwister hast du denn?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Also stehen meine Geschwister die nur Ihren Pflichtteil bekommen nicht mit im Erbschein?
Ich habe drei geschwister.Das heisst wenn z.B.erbmasse 100,000€ sind bekommen Sie 12.500€ oder? also die Hälfte vom normalen erbteil.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Noch eine Frage.Muss Ich das Haus schätzen lassen.Ich habe ein Gutachten das ist 10Jahre alt.Seitdem wurde an dem Haus auch nix weiter gemacht ist sehr baufällluig.
Wird automatisch ein gutachten gemacht oder wie läuft das ab?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Pflichtteilsberechtigten stehen nicht im Erbschein.

Wenn die Mutter 4 Kinder hat, dann haben deine drei Geschwister einen Pflichtteilsanspruch von 1/8. Wenn vor Gericht über den Wert des Hauses gestritten wird, wird es einen Gutachter bestellen.

1x Hilfreiche Antwort

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