Testament verfassen wie richtig?

28. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)
Testament verfassen wie richtig?

Hallo,
Meine 78 j. nachbarin möchte das in ihrem todesfall ihr ganzer bestiz und vermögen ihrer pflegerin überschrieben wird(Ist nicht mehr viel).Damit aber ihre verhasste tochter nix mehr davon bekommt.Lange geschichte.
Zum notar möchte sie nicht gehen sie fragt ob man das nicht schriflich machen könnte und sie es dann unterschreibt und fertig? Hat so ein schriftstück dann überhaupt bestand im todesfall? gruß

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"Recht haben und Recht bekommen.........."

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das kann man selbst schriftlich machen.

Zu beachten ist jedoch, dass das Testament handschriftlich (von ihr selbst) verfasst werden muss und den Ort sowie das Datum, an dem es verfasst wurde, enthalten sollte. Außerdem sollte es natürlich als Testament erkennbar sein, z.B. durch eine entsprechende Überschrift.

Damit das Testament im Todesfall nicht verloren geht, sollte eine Person des Vertrauens (z.B. die Pflegerin) darüber informiert werden oder das Testament sogar bai ihr hinterlegt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass die Tochter auch bei einer Enterbung einen Pflichtteilsanspruch hat. Wenn keine weiteren nahen Verwandten (Ehemann, Kinder)vorhanden sind, dann bekommt die Tochter mindestens einen Pflichtteil in Höhe von 50% des Nachlasses.

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#2
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die antwort.
Ja noch ein sohn der ist behindert mit betreuung der lebt aber noch bei ihr mit im haushalt. gruß

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Eine Unterschrift unter das Testament reicht nicht, der gesamte Text muss handschriftlich verfasst werden. Und es muss sichergestellt werden, dass das Testament nicht verschwindet. Der sicherste Weg ist das notariell beurkundete Testament.

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#4
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

ja die kosten für den notar sollen gespart werden.. ;-)

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da zwei Kinder vorhanden sind, steht jedem Kind ein Pflichtteil in Höhe von 25% zu. Dass ein Sohn behindert ist, spielt dabei keine Rolle.

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#6
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

thx...stimmt!

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Aber wenn die Nachbarin das Geld der Pflegerin vermacht obwohl da 2 Kinder sind, hat das ganze so eine Art "Geschmäckle" - wäre ich die Pflegerin, würde ich davon Abstand nehmen, die Erbin zu sein (da kommt nur Ärger, z.B. mit dem Betreuer des Sohnes usw.).

Die Kosten des Notars hängen vom Erbe ab.

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#8
 Von 
Luci123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,
habe mich auch lange damit beschäftigt und bin auf diese seite gestoßen: testament richtig
da stehen viele nützliche tipps drinnen.
hoffe es hilft euch etwas weiter.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Der Beitrag ist aus dem Jahr 2007!

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