Testament verfassen bei Mittellosigkeit

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.03.2016 14:13:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament verfassen bei Mittellosigkeit

Wenn man mittellos ist, welche Art von Testament sollte man verfassen um die Erben nicht mit den Beerdigungskosten und Schulden zu belasten?

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Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist nicht möglich, durch testamentarische Verfügung die Erben nicht mit Schulden oder Beerdigungskosten zu belasten.

Bezüglich der Schulden können die Erben das Erbe ausschlagen, bekommen dann aber nichts.

Bezüglich der Beerdigungskosten müssen diese aus dem Nachlass bezahlt werden. Wenn das nicht möglich ist, sind die Kosten durch die nächsten Verwandten zu tragen, es sei denn diese sind selbst nicht leistungsfähig.

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

für die Beerdigungskosten können nur Verwandte 1. Grades gezogen werden.

In der Regel muss die Gemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt gemeldet war, für die Beerdigungskosten in Vorlage treten. Diese holt sich dann das Geld entweder von den Erben - oder wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben - von den Verwandten 1. Grades zurück. Die Verwandten 1. Grades haften Gesamtschuldnerich. D. h., die gesamten Kosten können auch nur von einer einzigen leistungsfähigen Person gefordert werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

für die Beerdigungskosten können nur Verwandte 1. Grades gezogen werden Völliger Unfug. Bestattungspflichtig sind in absteigender Reihenfolge folgende Personen:
1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
2. die volljährigen Kinder,
3. die Eltern,
4. die volljährigen Geschwister,
5. die volljährigen Enkelkinder,
6. die Großeltern.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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