Guten Tag,
ich habe ein paar Laien-Fragen zur Testaments-Erstellung.
Wenn ich jetzt im Alter von Mitte 40 ein Testament
erstellen würde, dann gibt es bis zum voraussichtlichen Erbfall (= mein Ableben) noch die folgenden Unwägbarkeiten:
1. Mein Vermögen ändert sich beträchtlich nach oben oder unten (da mein Geld zum großen Teil in Aktien steckt, ist das nicht unwahrscheinlich.
Ein Satz der Art "x bekommt 10.000 euro" ist somit nach
kurzer Zeit möglicherweise änderungs-notwendig.
2. Menschen, die ich als Erben in mein Testament aufnehme, sterben vor mir.
Das ist, da ich vermutlich noch mehrere Jahrzehnte Lebenszeit vor mir habe, ziemlich wahrscheinlich.
Vermutlich ist es rechtlich dann ja so, dass die Erben dieses von mir begünstigten Verstorbenen dann von mir erben würden?
Da ich diese Menschen teilweise aber gar nicht kenne oder auch nicht leiden kann, würde ich das gar nicht wollen.
Sind Aussagen der Art: "A bekommt Betrag x, wenn A
vor mir stirbt, bekommen seine Erben nichts. Dann geht der Betrag x an B" zulässig?
3. Es treten Menschen in mein Leben, die ich auch als Erben einsetzen möchte bzw. einige Menschen, die ich als erben genannt habe, werden für mich unwichtig und
somit "erbunwürdig".
Fazit: Da sich diese Rahmenbedingungen in den kommenden
vielleicht 30 Jahren bis zu meinem Tode voraussichtlich noch häufig ändern werden, bedeutet das dann, dass ich in diesen Jahren vielleicht 10 bis 20 mal mein Testament
ändern muß?
Und wenn ich mein Testament zur Sicherheit offiziell hinterlegen lassen möchte, wären damit auch jedesmal nicht unerhebliche Kosten verbunden, oder?
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Testament ständig ändern?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
genauso ist es, wobei die Hinterlegungskosten abhängig sind vom Wert des Erbes: http://www.rechthaber.com/was-kostet-die-hinterlegung-eines-testaments/
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Hallo,
die Hinterlegungskosten sind wertabhängig. Bei einem notariellen Testament kämen dann noch Kosten obendrauf. Geschäftswert für die Änderung ist grundsätzlich der umverteilte Wert, bei Änderungen, welche keine direkten finanziellen Auswirkungen haben werden meist gem. § 30 KostO
3000 € Geschäftswert angesetzt. Dann ist man mit knapp 100 Euro Notarkosten dabei.
Bei häufigen Änderungen ist das handschriftliche Testament ohne Hinterlegung definitiv billiger, auch mit Berücksichtigung des nachher fälligen Erbscheins. Manche Leute machen dann statt der Hinterlegung jew. Kopien und verteilen sie an Freunde bzw. Vertrauenspersonen...
Gruss
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bedeutet das dann, dass ich in diesen Jahren vielleicht 10 bis 20 mal mein Testament ändern muß?
Müssen eher weniger, aber man kann es.
Es wäre sogar täglich/stündlich möglich.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Die Kosten der Hinterlegung betragen ab dem 1.8. pauschal 75 EUR unabhängig vom Wert. Abgesehen davon führen Eventualklauseln wie im Ausgangsbeitrag angedacht oft zu Problemen.
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