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Testament nicht selbst geschrieben

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Testament nicht selbst geschrieben

Hallo!

Nachem meine Tante verstorben ist, ist ein Testament aufgetaucht, das nicht von Ihr selbst geschrieben wurde (steht sogar so im Testament!), sondern nur von Ihr unterschrieben wurde (Nicht mal Notariell beglaubigt). Der Vorname der Unterschrift ist auch nicht korrekt geschrieben.

In diesem Testament wird Ihr Lebenspartner als Alleinerbe bedacht.
Gesetzliche Erbfolge wäre sonst mein Vater.

Der Notar hat das so akzeptiert!? und meinem Vater irgendein Dokument geschickt, indem er diesem zustimmen/freigeben soll.

Wir haben dem Notar mitgeteilt, dass wir erhebliche Zweifel an der Echtheit des Testaments haben und auch Schriftproben mitgeschickt.
Ausserdem ist meines Wissens ein Testament sowieso nur gültig wenn man es selber schreibt und unterschreibt oder man lässt es beim Notar erstellen.

Aus meiner Sicht also klar ungültig und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

- Ist das korrekt?

- Und ist der Notar jetzt verpflichtet, bei begründetem Verdacht das Testament auf Echtheit zu prüfen oder müssen wir tätig werden oder klagen?

Danke für Antworten

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von didi69 am 02.07.2011 23:54
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>Testament nicht selbst geschrieben
quote:
Der Notar hat das so akzeptiert!?

Was hat der Notar damit zu tun? Die Entscheidung über die Wirksamkeit des Testamentes trifft das Nachlassgericht.

quote:
und meinem Vater irgendein Dokument geschickt, indem er diesem zustimmen/freigeben soll.

Die Unterschrift kann Dein Vater verweigern.

Ich gehe übrigens davon aus, dass hier deutsches Recht anzuwenden ist.

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von hh am 03.07.2011 07:44
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>Testament nicht selbst geschrieben
Hallo,
bei uns hat der Notar gleichzeitig die Funktion des Nachlassgerichtes.
Mein Vater hat nicht untershrieben.

Aber wie gehts denn jetzt weiter.
Wird das Nachlassgericht das Testament prüfen? Oder ist klar dass es nicht gültig ist und es tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein oder muss mein Vater sein Recht einklagen?

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von didi69 am 03.07.2011 09:14
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Testament nicht selbst geschrieben
quote:
Wird das Nachlassgericht das Testament prüfen? Oder ist klar dass es nicht gültig ist und es tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein oder muss mein Vater sein Recht einklagen?


Dann spielt das wohl in BaWü, da ist das sehr fürsorglich für die erben geregelt:

§ 41 LFGG Link

Das mit dem NL-Verzeichnis solltet ihr in Erwägung ziehen.

Das Testament ist mangels Eigenhändigkeit unwirksam, § 2247 BGB. Ihr solltet einen Erbschein beantragen, wenn ihr sicher seid, daß der NL nicht überschuldet ist.



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-- Editiert am 03.07.2011 10:24


von flawless am 03.07.2011 10:23
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>Testament nicht selbst geschrieben
also wird das nachlassgericht üblicherweise das testment nochmal prüfen und für unwirksam erklären?

die gegenseite meint nämlich, das Testament ist korrekt und hat einen erbschein beantragt.



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von didi69 am 03.07.2011 15:16
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>Testament nicht selbst geschrieben
Da ein Erbscheinsantrag gestellt wurde, muss das NG entscheiden.

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von cruncc1 am 03.07.2011 15:43
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>Testament nicht selbst geschrieben
Erhebt beim Nachlassgericht Einspruch gegen die Erstellung eines Erbscheines für den LG und begründet das mit Euren Feststellungen. Dann muss das NG die Echtheit des Testamentes prüfen. Wieso der Notar hier solche Feststellungen trifft erschließt sich mir nicht.

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von Annaminna am 03.07.2011 17:10
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>Testament nicht selbst geschrieben
#Wieso der Notar hier solche Feststellungen trifft erschließt sich mir nicht.#
In Baden-Württemberg gibt es den Amtsnotar beim staatlichen Notariat. Dieser ist beamtet und ist neben seiner Tätigkeit als Notar auch als Nachlassrichter, Grundbuchbeamter und für Betreuungen zuständig.

Die Notariate sollen 2018 abgeschafft werden.

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von cruncc1 am 03.07.2011 18:42
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>Testament nicht selbst geschrieben
Und hat dein Vater den Notar mal gefragt, auf welcher Grundlage er ein nicht selbst geschriebenes Testament mit einer nicht korrekten Unterschrift des vollen Namens akzeptiert hat?


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von TiA2010 am 06.07.2011 22:35
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>Testament nicht selbst geschrieben
Mein Vater hat jetzt doch einen Anwalt beauftragt und der hat dem Nachlassgericht geschrieben, dass das Testament nicht akzeptiert wird, da nicht eigenhändig geschrieben und deshalb die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Ausserdem wird ein Nachlassverzeichnis angefordert....

Denke, jetzt müssen wir abwarten, wie das Nachlassgericht entscheidet. Würde mich aber jetzt sehr wundern, wenn das gegen uns entscheidet, aber ich bin ja nur Laie....

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von didi69 am 08.07.2011 12:32
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>Testament nicht selbst geschrieben
Die Einschaltung eines RA halte ich für die beste Lösung.


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von Annaminna am 08.07.2011 17:18
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