Hallo Forum. An sich bin ich sehr froh mich eben nicht mit rechtlichen Dingen beschäftigen zu müssen. Leider werde ich wahrscheinlich nun nicht mehr drum rum kommen das zu tun. Meine Mutter ist verstorben und leider erweist sich der Kontakt zu meinem Bruder rund um das Erbe als sehr schwierig.
Die alleinstehende Mutter 2er Kinder verstirbt. 12 Jahre zuvor schenkte sie Kind A Geld um Haus A zu kaufen. Das Haus wurde vom Kind gekauft, im Kaufvertrag wurde ein Wohnrecht für die Mutter eingetragen. Im Haus A wohnte die Mutter dann alleine bis zu ihrem Tod. Nachdem nun das Nachlassgericht in Kenntnis vom Tod der Mutter gesetzt wurde, reicht Kind B dort ein Testament ein. Es besteht aus einem
handschriftlichen Entwurf mit vielen Korrekturen ohne Unterschrift
einer dem Sinn nach gleichen, aber nicht genau dem Wortlaut des Entwurfs folgenden am Computer geschriebenen Version mit Unterschriften der Mutter, Kind B und einem Zeugen.
Dazu eine Kopie des Personausweises des Zeugen
Das gesamte Erbe der Mutter umfasst Geld, Hausrat, Auto und eine Hälfte des Hauses B
In dem Testament steht, das ein Teil des Erbes, die Hälfte des Hauses B, als Ausgleich für das Geld das Kind A für Haus A erhielt, allein an Kind B fallen soll. Der Rest des Erbes ist nicht erwähnt.
Meine Fragen:
Wird das Nachlassgericht von sich aus eine Beurteilung der Gültigkeit des Testaments vornehmen und besteht die Chance das dieses, auch wenn es offensichtlich zumindest nicht komplett handgeschrieben ist, vom Gericht als gültig erklärt wird?
Falls ja, wie stehen die Chancen einer Anfechtung?
Falls die Anfechtung nicht erfolgreich ist: Kann Kind A Pflichtteilsausgleich beantragen? Wird dies auch beim Nachlassgericht beantragt?
Danke, Frederike
-- Editier von FSchulz am 20.09.2017 14:08
-- Editier von FSchulz am 20.09.2017 14:14
Testament mit Formfehlern
20. September 2017
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Frage vom 20. September 2017 | 14:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament mit Formfehlern
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#1
Antwort vom 20. September 2017 | 15:09
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Das Nachlassgericht eröffnet die Testamente lediglich. Die Prüfung, ob diese "Gültig" sind, erfolgt nur im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens.
Zitat:Kann Kind A Pflichtteilsausgleich beantragen?
Das kann in einem Forum nicht geklärt werden.
Zitat:Wird dies auch beim Nachlassgericht beantragt?
Nein, ein etwaiger Ergänzungsanspruch ist Sache der Beteiligten untereinander.
#2
Antwort vom 20. September 2017 | 15:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Nachlassgericht eröffnet die Testamente lediglich. Die Prüfung, ob diese "Gültig" sind, erfolgt nur im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens. :
Danke. Wie wird denn aller Voraussicht nach in einem Erbscheinverfahren ein Testament in oben beschriebener Form beurteilt? Ist das eine klare Sache oder besteht ein Spielraum zur Auslegung? Gibt es auch Fälle in denen ein nicht handgeschriebenes Testament, was sich auf einen Entwurf ohne Unterschrift stützt für gültig erklärt wurde?
Gruss Frederike
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#3
Antwort vom 20. September 2017 | 15:40
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Gibt es auch Fälle in denen ein nicht handgeschriebenes Testament, was sich auf einen Entwurf ohne Unterschrift stützt für gültig erklärt wurde?
Nein, nicht ohne Unterschrift.
https://dejure.org/gesetze/BGB/2247.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/2232.html
#4
Antwort vom 20. September 2017 | 15:42
Von
Status: Master (4246 Beiträge, 2421x hilfreich)
Die Formvorschriften für Testamente sind eindeutig.
Entweder komplett handschriftlich oder notariell mit Unterschriften.
Hier liegen vielleicht zwei Entwürfe vor, aber keiner ist ein Testament. Wenn es weiter nichts gibt, greift einfach die gesetzliche Erbfolge.
Es steht den Kindern frei, untereinander das Erbe so aufzuteilen, wie es ihrer Kenntnis nach dem letzten Willen der Mutter entsprach. Wenn ihre Kenntnisse divergieren, bleibt es bei der Erbengemeinschaft.
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