quote:Die muss er dann auch zu 1/4 ab dem Zeitpunkt des Todes Deines Mannes tragen. Der Umstand, dass das Datum auf dem Testament nur von Dir eingetragen wurde, dürfte im übrigen nicht zu einem Erfolg bei einer Anfechtungsklage führen.
wie sieht es dann mit den fälligen Raten aus und mit den Beerdigungskosten?
So einfach geht das!