TeschInkasso wg. Ebay Kosten

12. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
mfbac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
TeschInkasso wg. Ebay Kosten

Hallo,

kurz zum Vorfall:

Mein Onkel hat eine Weile bei uns gewohnt, einiges bei Ebay verkauft und ist vor 2 Wochen abgedüst, zurück ins EU Ausland (Osteuropa). Naja, heut kam ein Brief vom Inkassounternehmen TeschInkasso über 241,50 EUR Gesamtforderung.

Da ich ja sehr Familiär bin, würde ich die Hauptforderung übernehmen, das wären 174,25 EUR plus Porto, aber nicht mehr. Mein Onkel hat weder Arbeit noch Geld, aber so ist er halt, ist halt Familie. Möchte da auch nicht weiter drauf eingehen.

Hab dann angerufen und gemeint ich würd das zahlen aber den Rest halt nicht ob das auch ok wäre (also 174,25 EUR haben oder halt 0). Sie meinte dann einfach das das nicht ok ist und die halt eine Identitätsfeststellung machen würden. Naja, ohne Wohnsitz, ohne Arbeit schwierig.

Kann ich denen trotzdem mal die 174,25 EUR plus sagen wir Mahnkosten 13 EUR und % (5% über Basis) 0,25 Cent überweisen und den Rest vergessen? Seh nicht ein das ich für ein Brief von denen zusätzlich 54 EUR bezahle und zwar für:

Vergütung und Auslagen §4 Abs. 5 EGRDG 45 EUR und Auslagenpauschale 9 EUR.

Ich hatte mit sowas noch nicht selbst zu tun und will ihm natürlich auch nichts schlechtes. Er wird mich definitiv wieder irgendwann besuchen und dafür noch Ärger mit mir haben aber hab halt kein Bock das er deswegen aufgegriffen oder sonstwas wird.

Was meint Ihr? Hab zwar ne Rechtsschutz aber die gilt nur für mich, nicht für ihn mit 150 EUR Selbstbehalt. Glaub das rentiert sich nicht wirklich.

Danke und Gruß

Istvan

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das erste, was man sich fragt, ist doch: Was für eine Forderung ist das denn? Ist die Forderung berechtigt? Hat er etwas verkauft und nicht verschickt? Wer genau fordert? ebay selbst?

Machen kannst du viel. Wenn du überweist, dann an den Gläubiger selbst (nicht ans Inkasso) und im Verwendungszweck neben Rechnungs-/Kundennummer noch ergänzen "Nur Hauptforderung" und "Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Nur damit die dir nicht kommen, du hättest all seine Schulden übernommen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schuldner ist dein Onkel und nicht Du ?

Die 174 € HF sind reine Ebay Kosten ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mfbac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ist wohl berechtigt. Der hat paar Sachen verkauft. Es gibt auch keine Probleme über ebay. Hat wohl alles verschickt. Nur halt die Gebühren hat er nicht beglichen. Die 174 EUR sind also von Ebay Seiten her berechtigt. Hab nochmal mit denen Telefoniert, keine Chance auf irgendeine Kulanz, haben aber bis 20ten Aufschub gewährt.

Wie gesagt, ist nicht mein Ding, aber ich würd die Hauptschuld begleichen damit der andere halt keine Probleme irgendwann hat.

174 EUR sind also reine Ebay Kosten/Forderungen. Der Rest Inkasso.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Account läüft nicht auf den namen des Onkels ?

Ansonsten kann ich folggende Vorgehensweise empfehlen

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mfbac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum stellst du immer Negativfragen??

Klar lief das auf seinen Namen, zumindest wurde das Inkassoschreiben auf Ihn ausgestellt. Die haben MICH heute angerufen und mir gesagt das ich das klären soll Blabla.. Naja, ich überweis denen mal die 173,25 plus die 13,25 EUR für das Schreiben und keinen Cent mehr. Wenn die den Restbetrag wollen sollen die den doch suchen. Weiss ja selbst net wo der ist. Aber für 40 EUR einen auf Interpol machen? Glaub kaum das sich das rentiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die haben MICH heute angerufen und mir gesagt das ich das klären soll Blabla.. <hr size=1 noshade>

Das istnicht DEINE Aufgabe



quote:<hr size=1 noshade>, ich überweis denen mal die 173,25 plus die 13,25 EUR für das Schreiben und keinen Cent mehr. <hr size=1 noshade>

:bang:

Aber ist ja Dein Geld, damit kannst Du machen was Du willst.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Einfach überweisen könnte ungünstig sein. Nachher unterstellen die noch das DU unter falschem Namen gehandelt hast.

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