Terrassenüberdachung - besteht schon ein Vertrag oder nicht?

4. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
AMK123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrassenüberdachung - besteht schon ein Vertrag oder nicht?

Guten Morgen!
Eine Frage zum Terrassen-Überdachungs-Bau.
Aufgrund eines Besuchs bei einem Anbieter und einem unverbindlichen Angebot kam dieser zu einem Ortstermin. Es wurde ein handschriftliches, modifiziertes Angebot gemacht, welches lediglich in abfotografierter Form vorliegt.
Dem Anbieter wurde per email mitgeteilt, dass "wir die Überdachung gerne mit ihm machen möchten (besprochene Variante). Er wurde gebeten, alle notwendigen Unterlagen (Auftrag, Zeichnungen etc.) zu schicken bzw. sich dazu zu melden.
Daraufhin kam der Anbieter nochmals vorbei und wollte die Bestellung unterschrieben haben. In seinem Beisein wollte ich den Auftrag nicht unterzeichnen, ohne ihn nochmals überprüft zu haben, da dort erstmals die technischen Details zu sehen waren. Er weigerte sich, die Papiere bei uns zu lassen.
Wir möchten aufgrund dieses Verhaltens nicht mehr mit dem Anbieter arbeiten, sind uns aber nicht sicher, ob nicht bereits ein Vertrag besteht bzw. ob und wie dieser widerrufen werden kann. Kann uns jemand weiter helfen?
Vielen Dank!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von AMK123):
Dem Anbieter wurde per email mitgeteilt

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AMK123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hier der genau Wortlaut:
"wir möchten die Terrassenüberdachung gerne mit Ihnen machen.
Wie besprochen die Variante xy. Grundsätzlich auch mit der Beschattung, wenn wir das noch nicht jetzt entscheiden müssen, wäre uns das sehr lieb.
Was den Zeitpunkt angeht, wird es mit xy eher schwierig. Zum einen muss der Bauantrag gestellt und bearbeitet (und genehmigt) werden und zum anderen muss das Haus vorher gestrichen werden. ... . Daher ist von unserer Seite eher Mitte yz realistisch.
Die Unterlagen, die von unserer Seite für den Bauantrag notwendig sind, besorgen wir zeitnah.
Bitte schicken Sie uns alle notwendigen Unterlagen (Auftrag, Zeichnungen etc.) bzw. melden sich dazu noch einmal."

Daraufhin kam, wie gesagt, der Anbieter noch einmal und wollte eine Unterschrift, die ich unter den gegebenen Bedingungen nicht leisten wollte und die Unterlagen wollte er "aus Prinzip" nicht da lassen.
Kommen wir aus der Nummer raus?
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von AMK123):
und die Unterlagen wollte er "aus Prinzip" nicht da lassen.

Wenn das notwendige Unterlagen sind die man benötigt um die Sache zu prüfen (z.B. auf Statik, Antragsfähigkeit) dann wäre das "Prinzip" wohl untauglich.

Mich macht so etwas immer misstrauisch, scheint das man was zu verbergen hat?
Abfotografieren war nicht möglich?



Zitat (von AMK123):
wir möchten die Terrassenüberdachung gerne mit Ihnen machen.
Wie besprochen die Variante xy. Grundsätzlich auch mit der Beschattung, wenn wir das noch nicht jetzt entscheiden müssen, wäre uns das sehr lieb.

Liest sich so, als ob man da eine verbindliche Zusage gemacht hat.



Gab es irgendwelche AGB?
Was genau steht dort drin zum Thema "zustandekommen des Vertrages"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Sachverhalt ist nicht eindeutig, weder für Dich noch für uns.

Einiges spricht für einen Vertrag, zumindest aber für die Beauftragung einer bereits kostenpflichtigen Leistung,

die Tatsache, dass er mit den Unterlagen wieder abzog, ohne sie dazulassen, spricht allerdings dagegen.

Das Verhalten mit den Unterlagen ist normal. Es gibt viele Handwerker, die keine Aufmaße und Planungen/Berechnungen ohne Auftrag aushändigen, weil die "Kunden" vielfach mit diesen Unterlagen dann zur Konkurenz rennen und sich was günstigeres suchen.

Ich würde die Sachlage mit dem Handwerker abstimmen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen