Terminabsage Physiotherapeut

13. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(340 Beiträge, 137x hilfreich)
Terminabsage Physiotherapeut

Mit einem Rezept bin ich zum ortsansässigen Pysiotherapeuten gegangen. Als erstes fiel mir ein Schild ins Auge, dass Termine, die nicht mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden privat in Rechnung gestellt werden.Dies stand dann auch noch mal in dem Schreiben, das mir zur Unterschrift vorgelegt wurde. Auf Frage, wie ernst das gemeint ist, erhielt ich zur Antwort. "Sehr ernst."
Okay.
dann waren Termine zu Zeitpunkten, an denen ich Zeit habe nicht möglich, da die Therapeutin da Hausbesuche macht. dies sagte sie mir allerdings erst nach der ersten Stunde. Auch okay.
Nun ist aber der umgedrehte Fall eingetreten. die therapeuten sagte mir um 8.00 einen Termin für 11.30 ab, da sie krank ist.
Wie ist das denn jetzt mit meiner Zeit? Hb ich jetzt auch ein Recht darauf, dass mit hier etwas bezahlt wird. Immerhin hab ich wegen den - nicht wirklich passenden -Terminen auch Sachen verlegt und abgesagt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Hb ich jetzt auch ein Recht darauf, dass mit hier etwas bezahlt wird.

Klar.

Welcher in EUR bezifferbare Schaden ist denn entstanden und wie kann man das beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(340 Beiträge, 137x hilfreich)

Was entsteht denn dem Therapeuten nachweisbar für ein Schaden? Die Praxis ist im gleichen Haus wie das Büro. Er könnte doch - falls ein Patient mal in weniger als 24 Stunden absagt - Büroarbeiten machen. Mal ganz abgesehen davon, dass in zeiten von Laptops und Smartphones das jeder machen kann.
Ich arbeite ja auch ab und zu von unterwegs mit dem Smartphone.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dem Therapeuten entsteht ein Schaden in Höhe der nicht abgehaltenen Therapie.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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