Termin beim Jugendamt

31. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Termin beim Jugendamt

Hallo!

Habe am 10. Februar einen Termin beim Jugendamt. Laut Anschreiben geht es sich um ein gemeinsames Gespräch mit dem Kindsvater bezüglich meines Antrags auf alleiniges Sorgerecht.

Muß dazu sagen, daß er mir Ende November 2002 unterschrieben hat, daß wir einvernehmlich erklären, daß ab sofort die elterliche Sorge auf mich allein übertragen werden soll (da er sich sowieso in keinster Weise um die Belange des Kindes kümmert und wir nicht unbedingt in freundschaftlichem Verhältnis zueinander stehen).
Er hat seine Tochter seit Ende September 2002 nicht mehr abgeholt - das letzte Mal hat er sie am 1. Weihnachtstag bei seinen Eltern gesehen und da war sie über das Treffen nicht gerade begeistert (die Kleine ist 3 1/2 Jahre alt).

Ich habe zwischenzeitlich meine Anwältin mit der Beantragung des alleinigen Sorgerechts beim Familiengericht beauftragt und da ist wohl auch schon Bewegung drin.

Meine Fragen:

Was erwartet mich bei diesem Termin?
Wurde dieser Termin womöglich vom Gericht angeordnet?
Soll ich diesen Termin wahrnehmen?
Falls ja, soll ich mir einen Zeugen mitnehmen?

Hoffe dringend auf Feedback von denjenigen unter Euch, die sowas schon hinter sich haben!

Danke schön schon mal im voraus!

LG
Claudia

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Der Termin wird vom Gericht verursacht worden sein, denn bei allen Kindschaftssachen wird vorher das Jugendamt zur Erstellung einer Stellungnahme gebeten.
Nimm keine Zeugen mit, das kommt nicht gut an.
Sag einfach, dass ihr euch einig seid, dass du das Sorgerecht alleine bekommst, und dann gib ein paar stichhaltige Gründe an. Denn im Prinzip gilt nach der Scheidung gemeinsames Sorgerecht.
Der Vater ist vielleicht zum selben Termin geladen, vielleicht aber auch zu einem anderen. Sieh zu, dass er dasselbe wie du sagst.
Du hast ja auch eure schriftliche Vereinbarung. Also, keine Bange, es kann dir eigentlich nichts passieren, höchstens, dass der Vater Ärger macht, weil du das alles über den Gerichtsweg gemacht hast. Ich weiss ja nicht, ob das auch zwischen euch so vereinbart war. Kostet ja auch Geld.
theodor

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