Termin Wohnungsübergabe

4. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
reeg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)
Termin Wohnungsübergabe

Ich habe mein mitverhältnis schriftlich und fristgerecht zum 30.06.02 gekündigt. Die wohnung hatte ich zum 27.06.02 geräumt und renoviert. Um einen termin zur übergabe zu vereinbaren rief ich meinen vermieter am 1.7.02 an. Der vermieter meinte dies war zu spät und verlangt jetzt noch eine komplette monatsmiete von mir. Ist das rechtens? Der vermieter hatte vorher auch nicht versucht eine termingerechte übergabe zu vereinbaren.
Wer kann mir helfen? Vielen Dank im vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn die Übergabe erstmals am 01.07.2002 angeboten wurde, hatte der Vermieter keine vorherige Nutzungsmöglichkeit und konnte entsprechend keine Handwerker oder anderen Mieter in Ihre Wohnung schicken (obwohl er das wahrscheinlich gar nicht wollte).
Eine offizielle Wohnungsübergabe ist nicht zwingend erfoderlich. Es hätte auch genügt wenn Sie dem Vermieter die Schlüssel per Einschreiben oder unter Zeugen hätten zukommen lassen. Natürlich sollte der Zustand der Wohnung in einem solchen Fall bestmöglichst dokumentiert werden (Fotos, Zeugen, etc.).

Nach alledem fürchte ich, daß Ihr Vermieter im Recht ist, da hinsichtlich der Wohnungsrückgabe der Mieter in der Pflicht ist. Anders verhält es sich nur, wenn der Vermieter oder ein Vertreter für Übergabetermine nicht zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Bauer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr RA Scharnhorst,

ehrlich gesagt, sehe ich die Sache etwas anders. Da Herr Reeg seine Wohnung fristgemäß zum 30.06.02 gekündigt hat, ist doch wohl logisch, dass der späteste Übergabetermin der Wohnung der 30.06.02 ist.
Nachdem die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist, müßte doch, wenn Herr Reeg nicht um einen Übergabetermin gebeten hat, der Vermieter einen Termin ausmachen, schon allein im eigenem Interesse, da er ja weiss, dass die Wohnung ab 01.07.02 nicht mehr bewohnt wird. Mein Vermieter hat damals von ganz allein einen Übergabetermin mit mir vereinbart, was eigentlich der normale Werdegang ist-oder etwa nicht??? Da Herr Reeg nun die Wohnung auch schon seit 27.06.02 geräumt und renoviert hat, ist er seinen Mieterpflichten lt. Mietvertrag (nehme ich an) nachgekommen und muss nicht den Monat Juli noch Miete zahlen. Wenn meine Ansichten falsch sind, korrigieren sie mich bitte, würde mich sehr interessieren. Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

§ 546 BGB
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
------------------------------------------------------

Grundsätzlich geschieht die Rückgabe dadurch, das dem Vermieter der unmittelbare Besitz eingeräumt wird. Bei Räumen sind generell alle Schlüssel abzugeben. Auch bei Annahmeverzug des Vermieters wird keine Erfüllung der Rückgabe bewirkt.
Zwar ist das Mietverhältnis nach wie vor beendet, allerdings wird der Mieter bei verspäteter Rückgabe schadensersatzpflichtig.

------------------------------------------------------
§ 546a BGB
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen.


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#4
 Von 
reeg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)

sehr geehrter herr scharnhorst, in ihrem letzten beitrag schrieben sie "so kann der vermieter für die dauer der vorenthaltung als entschädigung die vereinbarte miete verlangen".
Die wohnung wurde heute am 5.7.02 ohne beanstandung übergeben. Kann jetzt trotzdem eine volle monatsmiete, oder nur anteilig für fünf tage verlangt werden? vielen dank für ihre mühe. vielen dank auch an frau bauer für ihre anteilnahme

13x Hilfreiche Antwort

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