Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Forum » WEG » Terassenbelag erneuern...

Terassenbelag erneuern

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

814 Aufrufe

Terassenbelag erneuern

Hallo,

ich habe ebenfalls einen Frage als Eigentümer eine Wohnung im EG mit Sondernutzungsrecht am Garten und der Terrasse.

Unser Terrassenbelag (Fliesen) ist durch die harten Winter und Frosteinwirkungen lose und bei Regen extrem glatt. Daher wollen wir diesen durch ein Poliestersystem ersetzen. In der Teilungserklärung steht:

Gegenstand des Sondereigentums sind die im Aufteilungsplan bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne daß dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Eigentümers über das nach §14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.

In Ergänzung dieser Bestimmung wird festgelegt, daß zum Sondereigentum gehören:

1. der Fußbodenbelag, Deckenoberfläche, der Deckenputz der im Sondereigentum stehenden Räume und der Oberbelag der Balkone,

...

Die Terrasse ist eine grosse Fläche mit der Nachbarwohnen, es ist aber eine Trennwand vorhanden, sodass eine saubere Trennung von unserem Belag auf den Belag der Nachbarterrasse hergestellt werden kann.

Stellt sich für mich die Frage, ob ich den Belag meiner Terrasse ändern darf oder ob ein Beschluss der Gemeinschaft her muss?

Da es ja mein Sondereigentum ist dürfte ich damit ja machen was ich will, oder ist das schon eine Änderung der äußeren Gestaltung des Hauses.

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

-----------------
""


von Cyrelion am 02.06.2011 20:44
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Terassenbelag erneuern
quote:
Da es ja mein Sondereigentum ist

Nicht Sondereigentum. Die Terrasse ist Gemeinschaftseigentum.

quote:
eine Wohnung im EG mit Sondernutzungsrecht am Garten und der Terrasse.


-----------------
"Heike aus Bochum"


von Heike J am 02.06.2011 22:41
Status: Unsterblich (876 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Terassenbelag erneuern
Aber das steht unter dem Passus "Sondereigentum" und im Text steht ja auch:

"Gegenstand des Sondereigentums die sind die im Aufteilungsplan bezeichneten Räume"

"In Ergänzung dieser Bestimmung wird festgelegt, daß zum Sondereigentum gehören:
1. der Fußbodenbelag, Deckenoberfläche, der Deckenputz der im Sondereigentum stehenden Räume und der Oberbelag der Balkone,"

damit sollte doch der Belag also die Fliesen etc. Sondereigentum sein

-----------------
""

-- Editiert am 03.06.2011 08:48


von Cyrelion am 03.06.2011 08:47
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Terassenbelag erneuern
In dem von dir zitierten Passus der Teilungserklärung taucht die Terrasse doch gar nicht auf. Und du schreibst im Eingangsbeitrag doch selbst, dass du daran ein Sondernutzungsrecht (Garten und Terrasse) besitzt. Der Begriff Sondernutzungsrecht bezieht sich immer auf etwas, dass Gemeinschaftseigentum ist.

Das ist auch logisch, denn die Terrasse gehört nicht zu den abgeschlossenen Räumen, sondern ist das Grundstück, dass zwingend der Gemeinschaft gehört.

Insofern besteht auch ein Unterschied zwischen dem Oberbelag der Balkone und den Fliesen auf der Terrasse.

-----------------
"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 03.06.2011 09:13


von Heike J am 03.06.2011 09:10
Status: Unsterblich (876 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Terassenbelag erneuern
Heike hat da vollkommen recht!

Terrassen sind grundsätzlich nicht sondereigentumsfähig. Daher handelt es sich um ein Sondernutzungsrecht. Das ändert nichts daran, dass es Gemeinschafsteigentum bleibt (auch wenn die Kostentragung i.d.R. zu Lasten des Rechteinhabers geregelt ist).

Die Antwort lautet: ja, Du brauchst einen Beschluss! Tip: wähle die Farbe/Gestaltung des Polyesther-Systems so, dass dieses dem vorhandenen Plattenbelag möglichst ähnlich sieht und trage von vornherein vor, dass Du die Kosten selbstverständlich alleine trägst, dann sollte einer Genehmigung wenig im Wege stehen.

-----------------
"lg.
R.M. "


von R.M. am 03.06.2011 12:20
Status: Unsterblich (1965 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung WEG
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97933
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online