Terasse nicht im Mietvertrag erwähnt
Hallo.
Angenommen eine Terrasse, die sowohl von der Eingangstür einer Wohnung (Wohnung mit direkter Tür nach draussen ohne Treppenhaus) als auch vom Hof des gesamten Mietshauses ohne Abtrennung zu betreten ist, ist nicht im Mietvetrag als Bestandteil der Wohnung erwähnt. Ist diese Terrasse dann automatisch Bestandteil dieser Wohnung oder hat der Mieter somit kein Anrecht darauf?
Es geht im konkreten Fall darum, dass der Vermieter diese Terrasse gerade zum eigenen Zweck nutzt wie er will ohne Absprache mit dem Mieter, auf der anderen Seite entspricht die Quatratmeterzahl, die im Mietvertrag der Wohnung angegeben ist, exakt die der Wohnungsfläche plus 50% der Terrassenfläche.
Im Mietvetrag wird die Wohnung lediglich als "Wohnung mit xx qm" ohne Erwähnung der Terrasse beschrieben, die, wie erwähnt, nicht vom Rest des Gesamtgrundstückes abgetrennt ist.
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von Peer123 am 25.04.2011 01:44
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>Terasse nicht im Mietvertrag erwähnt
quote:
st diese Terrasse dann automatisch Bestandteil dieser Wohnung oder hat der Mieter somit kein Anrecht darauf?
Warum sollte sie es sein? Sie steht doch nicht im Mietvertrag, also ist sie nicht mit vermietet mit der Wohnung.
Sonst würde sie der Vermieter ja wohl kaum selbst nutzen.
Ausgewiesener Wohnraum nach m2 hat einen gewissen Spielraum, was die Genauigkeit betrifft.
Hieraus ist nicht abzuleiten, dass diese minimale Ungenauigkeit 50% der angemieteten Fläche die Terrasse betreffen und diese deshalb obligatorisch mitvermietet sein soll.
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von HeavenlyHigh am 25.04.2011 15:41
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>Terasse nicht im Mietvertrag erwähnt
Wortlaut der TE:
quote:
Quatratmeterzahl, die im Mietvertrag der Wohnung angegeben ist, exakt die der Wohnungsfläche plus 50% der Terrassenfläche.
Es ist davon auszugehen, dass die Wohnung erheblich grösser ist als die Terrasse.
Sollten also zu den vermieteten m2 der Wohnung 50% der Terassengrösse hinzugefügt worden sein, entspricht dies dem normalen Spielraum der Genauigkeit, die die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten dürfte.
Vielleicht gibt uns TE ja auch noch genaue m2-Angaben der Wohnung und der Terasse an?
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von HeavenlyHigh am 25.04.2011 15:55
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>Terasse nicht im Mietvertrag erwähnt
Dann stimmt die angegebene Wohnungsgrösse nicht, ist diese vertraglich so festgehalten? Ich kenne jetzt nicht den exakten Prozentsatz, der überschritten werden darf.
Das heisst dann aber noch lange nicht, dass die Terrasse mit vermietet ist, da diese nicht vertraglich vereinbart ist.
Bei einem Balkon ist das wohl anders zu sehen, da dieser nur durch den Mieter betreten werden kann, was bei dieser Terrasse augenscheinlich nicht der Fall ist.
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von HeavenlyHigh am 25.04.2011 16:34
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>Terasse nicht im Mietvertrag erwähnt
Gemietet wurde was im Vertrag steht.
Steht keine Terasse drin hat man Pech gehabt.
Man kann jedoch sein Glück vor Gericht versuchen und eventuell die Terasse zugesprochen bekommen.
Oder man nutzt einfach die Terasse und untersagt dem Vermieter schriftlich per Einschreiben die Nutzung, dann wird man unter Umständen sein Glück ebenfalls vor Gericht versuchen können.
Oder - mit ganz viel Glück - akzeptiert der Vermieter euren Einwand und hält sich daran ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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von Harry van Sell am 25.04.2011 21:26
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