Hallo!
In unseren derzeitigen Wohnung haben wir in 2 Zimmern Teppichboden drin. Nun ziehen wir in gut 3 Wochen aus und es stellt sich mir die Frage, ob und in wie weit wir für die Reinigung bzw. evtl. Teppichersatz verantwortlich sind. Die Teppiche sind gute 10 jahre alt. Wir wohnen seit 2 jahren in dieser Wohnung und im Mietvertrag steht, dass eine Reinigung der Teppiche erst nach 3 Jahren zu erfolgen hat. Wie verhalten wir uns, wenn der Vermieter bei der Übergabe mit der Reinheit der uralten Teppiche nicht einverstanden ist? Einen Teppich haben wir auch schon auf unsere Kosten durch Laminat ersetzt.
könnt ihr helfen? Danke.
Sanne
Teppichreinigung
Fragen zur Miete?
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Eine gründliche Reinigung, z. B. mit speziellen Pulvern (Sapur), sollte hier genügen. Hauptsache, der Teppich ist für's Auge erkennbar sauber.
Hinzu kommt, dass ein Teppich nach gut 10 Jahren als verwohnt angesehen werden kann.
Mit dem Teilaustausch habt ihr schon mehr gemacht, als sein müsste. Hoffentlich verlangt der Vermieter von euch nicht die Herausnahme des Laminats und die Versetzung in den Urzustand
Danke für die Antwort.
Für das letztere hat der Vermieter bereits signalisiert, das er gerne das Laminat drin behalten möchte. VM war auch darüber informiert und auch einverstanden bzgl. des Teppichersatzes.
Bezüglich des Zustandes der jeweiligen Teppiche (evtl. Flecke) gibt es auch kein Übergabeprotokoll, wonach meiner Meinung nach letztlich Aussage gegen Aussage steht oder?
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Wie auch immer: der Vermieter kann lediglich Ersatz für schuldhaft verursachte Schäden (Flecken, Brandlöcher usw.) verlangen, nicht für den normalen Verschleiß.
Selbst wenn Schadensersatz zu leisten ist, beschränkt er sich auf den Zeitwert des Teppichs. Bei einer Lebensdauer eines Teppichs durchschnittlicher Qualität von ca. 10 Jahren (hochwertige Qualität vielleicht 15 Jahre) also gleich null.
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