Teppich bei Auszug beschädigt - wer haftet?

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppich bei Auszug beschädigt - wer haftet?

Nach 7 Jahren und 10 Monaten steht nun bald unser Auszug bevor. Wir gehen davon aus, dass der Vermieter wegen dem Teppichboden Stress machen wird, mit dem die Treppe ausgelegt ist und deshalb wollte ich mich hier vorab schon mal informieren.
Der Teppichboden sah bei unserem Einzug schon nicht mehr frisch aus. Vor uns haben Mietnomaden in der Wohnung gelebt, die über Jahre hinweg rausgeklagt werden mussten. Der Vermieter sagte, dass er den Teppich "im kommenden Frühjahr" entfernen und die Holztreppe lackieren lassen würden. Dies wäre vor etwa 7 Jahren gewesen und ist nie passiert. Leider haben wir das nicht schriftlich.
Über die Jahre hat der Teppich noch mehr gelitten. Fäden sind rausgezogen und vor allem unten sind Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen - hat ein Handwerker hinterlassen. Wie können wir nun also reagieren, wenn der Vermieter von uns Schadenersatz für einen neuen Teppich verlangt?
Ich habe gelesen, dass der Vermieter bei einem 10 Jahre alten Teppich Pech gehabt hat. Ist das wirklich korrekt? Und könnten wir dem Vermieter dann sagen, wir hätten dann gerne die Rechnung für den Teppich als Nachweis, wie alt dieser tatsächlich ist? MUSS der Vermieter diesen Nachweis vielleicht sogar erbringen?
Denn wir gehen davon aus, dass der Teppich bestimmt schon 20-30 Jahre alt ist.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
Denn wir gehen davon aus, dass der Teppich bestimmt schon 20-30 Jahre alt ist.
Zitieren

Ein Thema wo bestimmt hier im Forum keiner eine richtige Antwort geben kann, nur mal die Frage an den TE, Auto ist 10 Jahre alt und bei einem Parkrempler geht die Türe kaputt, obwohl sonst das Auto noch in vernünftigen Zustand ist, ist der Schaden dann gleich Null?
Wobei ein Auto eigentlich schon nach AFA nach 6 Jahren null Buchwert hat.
Zitat (von Grinsekatze247):
vor allem unten sind Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen - hat ein Handwerker hinterlassen.

So was meldet man seiner Haftpflichtversicherung, und die reguliert den Schaden. Denn Schaden und Abnützung durch bestimmungsgemäßem Gebrauch sind zwei verschiedene Dinge.

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo Frager,

Du bist lang genug dabei, warum gibst du hier (absichtlich) eine dermaßen falsche Antwort, obwohl du die richtige Antwort kennst?

Gruß
Akkarin

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
obwohl du die richtige Antwort kennst?

Kennt er sie wirklich? Hier auf jeden Fall kennt man die richtige Antwort:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
eine dermaßen falsche Antwort, obwohl du die richtige Antwort kennst?

Hier mal was zum lesen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung-der-mietsache.html
Tja der Unterschied Beschädigung und Abnützung, egal wenn sich beide in die Haare kommen, wird ein Richter ein Urteil verkünden.
Schon mal gemerkt, hier ist ein Laienforum, als Mieter sieht man manches mit fremden Eigentum eben anders.
Die ganzen 10 oder 15 Jahres Tabellen gelten für üblichen Verschleiß, ein Auto ist eben auch in der Regel mit Alter xy nur noch Schrottwert, aber dafür gibt es keinen User hier, welcher wohl den Zustand der Sache kennt. Wenn bis auf die verursachten Schäden sonst der Boden noch vom gerichtlich bestellten Gutachter als ordentlich mit Restlaufzeit bewertet wird, dann sind wir beim Vergleich Auto.
Gut wo steht denn dein Auto, ich zahle dem nächsten LKW Fahrer einen Kasten Bier, und der sagt dann auch, ach alte Karre die ist ist verschlissen.
Den größten Fehler was ein Vermieter nach Auszug machen kann, ist schnell zur Tat zu schreiten und den Boden erneuert, damit fällt das Beweismittel weg, gut für den Mieter, dann kann man mit allgemein eben kommen.

So und nun Ring frei im Kampf Mieter als Laie gegen sonstige Laien, keiner hier wird den TE vor Gericht vertreten, er hat einzig und allein das Risiko zu tragen. Die Haftpflicht würde schon mal eher ein Rat sein, wobei der Mieter schon mal einen Verstoß begannen hatte, er schreibt Handwerker waren es, nun die Pflicht wäre es gewesen den Vermieter unverzüglich über den Schaden zu unterrichten.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Schaden der Haftpflicht melden, welche wahrscheinlich einen Ausgleich ablehnen wird, da der Teppich schon tot war zum Zeitpunkt als er verletzt wurde und dann in Ruhe abwarten, ob der VM da einen Prozess draus stricken wird.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Hier mal was zum lesen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung-der-mietsache.html
Tja der Unterschied Beschädigung und Abnützung..


..ist nach Zeitablauf vollkommen irrelevant, sofern es sich nicht um ein seltenes Sammlerstück handelt.

oder um bei deinem Autobeispiel zu bleiben.
wenn ich mit meinem Fahrrad eine Delle in dein VW Passat Baujahr 99 250T Km fahren, kann ich die dir zustehende Entschädigung wohl vor Ort in Briefmarken übergeben :grins:

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
wenn ich mit meinem Fahrrad eine Delle in dein VW Passat Baujahr 99 250T Km fahren, kann ich die dir zustehende Entschädigung wohl vor Ort in Briefmarken übergeben

Schlechtes Beispiel aus zwei Gründen, denn ein KFZ Gutachter wird immer erst den Schaden bewerten, ist sonst keine Delle drin und das Auto wäre Fahrbereit, dann solltest Du mal mit einen Sachverständigen reden, die Türe würde im Gesamten lackiert, bzw deren Kosten für die Reparatur zuzüglich Nutzungsausfall oder Leihwagen. Tja die Briefmarke in der Tasche reicht gerade mal für die Schadensmeldung an die Haftpflicht. Na mach doch den Versuch, alte Autos stehen genug am Straßenrand herum, und schreibe das mal im Forum Verkehrsrecht.

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das Autobeispiel ist von dir selbst.
Aber um in dem Beispiel zu bleiben, du würdest die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bekommen, da im Gegensatz zu dem Teppich, dass Auto noch einen Wert grosser Null hat.
Der 20 Jahre alte Teppich hat hingegen keinen zu berücksichtigen Wert mehr und deshalb geht ein Schadensersatzanspruch des VM ins Leere.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Der 20 Jahre alte Teppich hat hingegen keinen zu berücksichtigen Wert mehr und deshalb geht ein Schadensersatzanspruch des VM ins Leere.

In der Regel hat ein 20 Jahre alter Teppich keinen zu berücksichtigen Wert mehr.

Ich habe hier einen 110 Jahre alte Teppich liegen. Der ist etwas mehr wert als 0 (und auch so versichert).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt noch mal gegoogelt und auf allen Seiten die gleiche Aussage gefunden: Wenn der Mieter den Teppich über die normalen Gebrauchsspuren hinaus beschädigt, muss er ihn ersetzen, jedoch gilt immer der Zeitwert und dieser liegt bei Teppichen bei 10 Jahren, bei guter Qualität bei 15 Jahren.
Ist der Vermieter jetzt also in der Beweispflicht, dass der Teppich nicht älter als 10 Jahre ist? Oder kann er das einfach so behaupten, wobei zwischen den fast 8 Jahren, die wir hier nun gewohnt haben und 10 Jahren ja keine große Spanne liegt und der Teppich bei unserem Einzug definitiv nicht neu war?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
Ist der Vermieter jetzt also in der Beweispflicht, dass der Teppich nicht älter als 10 Jahre ist? Oder kann er das einfach so behaupten, wobei zwischen den fast 8 Jahren, die wir hier nun gewohnt haben und 10 Jahren ja keine große Spanne liegt und der Teppich bei unserem Einzug definitiv nicht neu war?


Er ist in der Beweispflicht, er kann behaupten ... aber es zu behaupten wird vor Gericht nicht ausreichen.

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Beide Seiten müssen den Nachweis für ihre Behauptung erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Beide Seiten müssen den Nachweis für ihre Behauptung erbringen.
Welche Behauptung siehst du auf Seiten des Mieters? Der Wert und damit indirekt das Alter des Teppichs wäre jedenfalls auch vom Vermieter zu beweisen.

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