Telekommunikationsunternehmen - Kündigung angeblich nicht erhalten - eine Odyssee

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
j777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekommunikationsunternehmen - Kündigung angeblich nicht erhalten - eine Odyssee

Hallo Forum,

es geht um einen Handyvertrag meiner (sehr alten) Mutter.

Diese hatte fristgerecht gekündigt. Und zwar folgendermaßen:

Anfang März 2016 ist sie in einen Laden des TKU gegangen und hat gesagt sie möchte ihren Partner-Vertrag gekündigt haben.
Daraufhin hat ein Mitarbeiter das Kündigungsschreiben aufgesetzt.
Das Ganze ging an ein Postfach. In der PLZ war allerdings ein Zahlendreher (Zufall?) drin.

Meine Mutter schickte es ab und gutgläubig, wie man so als alte Dame ist, dachte sie, alles wäre erledigt. Der Brief kam auch nicht zurück, wegen Unzustellbarkeit etc.

Der Vertrag lief dann aber weiter, wie sie bemerkte, da im April, diesen Jahres, wieder eine Rechnung kam.

Daraufhin fragte sie mich, was man da machen kann. Nachdem ich sie bat, dass sie mich bitte das nächste Mal früher involvieren sollte, habe ich für sie Widerspruch bzgl. der Rechnungen eingelegt, mit Kopie des Kündigungsschreibens und Widerruf der Einzugsermächtigung.

Das TKU schickte munter weiter die nächste Monatsrechnung und buchte weiter ab (trotz Widerruf d. Einzugsermächtigung), daraufhin habe ich wieder für sie Widerspruch eingelegt, mit Kopie des vorhergehenden Widerspruchs und des Kündigungsschreibens.

Das ging also für April, Mai, Juni, Juli so. Jedesmal mit Kopie der vorhergehenden Korrespondenz und als Einschreiben/Einwurf.

Da meine Mutter das Geld immer wieder zurückbuchen ließ, hat das TKU dann ab Juli es unterlassen widerrechtlich (Widerruf d. Einzugsermächtigung), abzubuchen.

Zwischendurch kamen Briefe mit Vertragsende vorgemerkt für April 2018 und einer in dem Sie behaupten Sie hätten die Kündigung von 2016 nicht erhalten, weil ja die PLZ falsch wäre. Brief ging aber an ein Postfach und kam nicht zurück - ein Schelm wer jetzt was böses denkt :-)

Dann im letzten Drittel vom Juli ein Brief, dass der Vertrag aus Kulanz jetzt beendet wird, aber sie wollen noch das Geld für April, Mai, Juni und anteilig Juli.

Darauf bin ich dann nicht direkt eingegangen, habe aber für die Rechnungen Widerspruch eingelegt..

Dann kam ein Brief zurück in dem Stand, dass sie auf das Kulanzschreiben verweisen und das Geld wollen.
Daraufhin wieder ein Widerspruch geschrieben.

Und jetzt, warum ich eigentlich hier schreibe:

Es kam ein Brief zurück, in dem Stand, dass sie es sich nochmal genau angesehen haben und zu diesem Thema leider nichts Neues zu sagen haben. (Sie beharren also auf ihrer Forderung).


Was kann ich jetzt machen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was kann ich jetzt machen?
Ganz einfach, beweisen, dass die das Kündigungsschreiben bekommen haben! Kannst du das nichzt beweisen, gab es schlichtweg kein solches Schreiben und der Vertrag läuft weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
j777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ganz einfach, beweisen, dass die das Kündigungsschreiben bekommen haben!

Das "Ganz einfach" ist doch, das das Schreiben nicht zurück kam. So funktioniert die Post. Das solltest du, mit verlaub, wissen.
Auch würde hier ein Unbeteiligter eine gewisse Unternehmenspolitik herauslesen.

Aber darum geht es hier am Ende eigentlich nicht, deswegen scheinst du leider den Text nicht richtig gelesen zu haben, sondern nur die Überschrift. Sei mir nicht böse, aber von einem der eigentlich so viele hilfreiche Beträge hat, würde ich etwas anderes erwarten. Oder ich verstehe dich nicht, verzeihe mir dies.

Aber bitte lass uns nicht ad hominem werden.

Ich suche einen konkreten Vorschlag.


-- Editiert von j777 am 20.09.2017 20:29

-- Editiert von j777 am 20.09.2017 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von j777):
Das "Ganz einfach" ist doch, das das Schreiben nicht zurück kam. So funktioniert die Post. Das solltest du, mit verlaub, wissen.

Es gehen auch Schreiben verloren, die kommen nie an oder erst nach 5 Jahren, 30 Jahren oder nöch länger
So funktioniert Post auch. Das sollte man auch wissen.



Zitat (von j777):
Oder ich verstehe dich nicht,

Dann versuche isch es mal mit visueller Unterstüzung:
Deine Vorstellung von "So funktioniert die Post" hat ungefähr diese Relevanz

bezüglich der Realität.

Das hat man inzwischen aber wohl schon selbst festgestellt, sonst hätte man ja nicht die Reklamationen mit Zustellnachweisen versendet?



Zitat (von j777):
Aber darum geht es hier am Ende eigentlich nicht

Doch genau darum geht es.

Vor Gericht muss derjenige beweisen der für sich günstiges behauptet.
Wenn der Verbraucher also behauptet das der Vertrag gekündigt wurde, müsste er gerichtsfest nachweisen das die Kündigung zugegangen ist.
Da man das offenbar nicht kann, sind die Aussichten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht sonderlich hoch.
Gleich wohl darf jeder selbst sein Glück versuchen und vor Gericht klagen bzw. sich verklagen lassen.


Es wäre daher durchaus überlegenswert, ob man den Vergleichsvorschlag nicht doch annimmt.



Welche Gesamtsumme wären denn April, Mai, Juni und anteilig Juli?
Bis 500 EUR beträgt das Kostenrisiko ca. 470 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
j777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertrag ist

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Gesamtsumme wären denn April, Mai, Juni und anteilig Juli?
Bis 500 EUR beträgt das Kostenrisiko ca. 470 EUR.

100.- , aber für was? Für das, dass kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist und der Brief "zufällig" verloren ging?
Leute bitte, ist doch klar was hier gespielt wird. Und bitte kein, "dann soll es doch einfach bezahlt werden".
Das ist Unrecht und Falsch und damit wird in diesem Fall einfach gespielt.
Wie würdet ihr denn mit der Situation umgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde mir Gedanken darüber machen, in wie weit ein Kampf gegen Windmühlen Sinn macht. Und dementsprechend handeln.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
j777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich würde mir Gedanken darüber machen, in wie weit ein Kampf gegen Windmühlen Sinn macht. Und dementsprechend handel

Hallo fb367463-2,
ich kämpfe für meine Mutter. Das ergibt, für mich, Sinn genug. Vor allem, jeder kleine Stein, jede Kapitulation macht doch diesen Irrsinn stärker.

Sie hat alles (im guten Glauben) richtig gemacht und es wurde, so könnte man meinen, absichtlich von dem Kundenberater ein Stein ihr in den Weg gelegt. Vorsatz? Klar nicht nachweisbar. Schön gemacht...

Zurück zum Thema: Was wäre der nächste Schritt, wenn ihr nicht bereit sein würdet (könnt), diese Rechnungen anzuerkennen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Sie hat alles (im guten Glauben) richtig gemacht und es wurde, so könnte man meinen, absichtlich von dem Kundenberater ein Stein ihr in den Weg gelegt. Vorsatz?
Jetzt aber mal langsam!!! DEr Kundenberater hat sich sogar die Mühe gemacht ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, selbiges hätte er bestimmt nicht machen müssen!

Einen Fehler hat hier deine Mutter begangen, sie hätte die Kündigung mit Zustellnachweis versenden müssen! Wir können das Ganze sogar mal anders formulieren, ich behaupte einfach mal, deine Mutter hat das Schreiben nie abgesendet, beweise uns doch mal das Gegenteil! Beweisen, nicht nur sagen, meine Mutter hat gesagt sie hat es abgesendet!

Zitat:
Zurück zum Thema: Was wäre der nächste Schritt, wenn ihr nicht bereit sein würdet (könnt), diese Rechnungen anzuerkennen?
Schonmal zum Bankschalter gehen und sorgen, dass das Konto gedeckt ist, wenn die Rechnung vom Gericht kommt, weil man sich für teures Geld von einem Richter hat erklären lassen, dass der ABSENDER den ZUGANG der Kündigung beim Empfänger beweisen muss. Und natürlich nicht den Anwalt der Gegenseite zu vergessen, der will für seine Mühen auch noch bezahlt werden.

Sorry, aber solange man nicht BEWEISEN kann, dass die Kündigung beim Empfänger angekommen ist, solange sollte man versuchen so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen! Die Kulanz ist hier sogar eine sehr günstige Sache finde ich...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von j777):
Zurück zum Thema: Was wäre der nächste Schritt, wenn ihr nicht bereit sein würdet (könnt), diese Rechnungen anzuerkennen?

Das Gegenteil von bezahlen logischerweise.



Alternativ kann man natürlich auch eine negative Feststellungsklage einleiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von j777):
Das "Ganz einfach" ist doch, das das Schreiben nicht zurück kam. So funktioniert die Post. Das solltest du, mit verlaub, wissen.

Nö so funktioniert die Post nicht, wenn ein Zahlendreher drin ist, und dummer weise eine Zustellung möglich ist, dann spielt der Name bei denen keine Rolle.
Zitat (von j777):
Dann im letzten Drittel vom Juli ein Brief, dass der Vertrag aus Kulanz jetzt beendet wird, aber sie wollen noch das Geld für April, Mai, Juni und anteilig Juli.

Für die Summe ein Prozessrisiko eingehen?
Zitat (von j777):
Das ergibt, für mich, Sinn genug. Vor allem, jeder kleine Stein, jede Kapitulation macht doch diesen Irrsinn stärker.

Dann sollte man gleich das Geld für die Gerichtskosten auf die Seite legen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
j777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo lesen-denken-handeln,

nach Studium deiner Historie, nehme ich gerne Abstand von weiterer "Hilfestellung" deinerseits. Die Situation unseres Landes, spiegelt sich in deiner selbst und deiner Schreibweise wieder.

Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Hilfsbereitschaft und Güte ist fremd geworden. Das Gesetz wird immer mehr verdreht und genutzt um den eigenen Vorteils und der Bereicherung willen, mittlerweile durch alle Gesellschaftsschichten hindurch.

Du sahst und erlittest Unrecht und nun säst du selbst Unrecht. Vielleicht um deiner Hybris willen, ich weiß es nicht. Das kann und will ich auch nicht beurteilen. Mögest du irgendwann deinen Frieden finden. Das sage ich dir in Liebe, von Mensch zu Mensch...

Zitat (von Harry van Sell):
Alternativ kann man natürlich auch eine negative Feststellungsklage einleiten.

Vielen Dank, ich mache mich da mal schlau. Wahrscheinlich kippe ich das Ganze mal viral. Die Situation scheint es ja zu erfordern. Wie ich in der Zwischenzeit lesen konnte ist dies wohl eine gezielte, betriebswirtschaftliche Masche. Gerne in Kauf genommen, auf dem Rücken derer, die sich (meist) nicht wehren können...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du solltest nicht den Fehler machen jene, die dir Erklärungen anbieten, dafür anzugreifen, dass dir deren Antwort einfach nicht passt.

Man kann das drehen und wenden wie man will. Es ist am Ende ganz einfach: Im Streitfall trifft man sich vor Gericht wieder. Und der Richter ist im Idealfall neutral, er hört sich beide Geschichten an. Deine Geschichte besagt "Sie hat die Kündigung verschickt". Die des Unternehmens sagt "Wir haben nie etwas bekommen."

Und das ist genau der Punkt, der hier schon mehrfach angesprochen wurde: Der Beweis. Wie Harry schreibt muss der, der für sich Günstiges behauptet, auch die Beweise dazu vorlegen.

Zitat:
Wie ich in der Zwischenzeit lesen konnte ist dies wohl eine gezielte, betriebswirtschaftliche Masche

Das mag man durchaus vermuten. Ich kann dir auch nichts Gegenteiliges dazu sagen. Im Gegenteil: Ich vermute das auch in mehreren Bereichen mittlerweile (Stichwort Hardware-Rückversand, der angeblich so oft schief läuft). Und gezielte Unterbesetzung oder Schlamperei könnte man ja auch als betriebswirtschaftliche Masche sehen.

Aber es hilft nichts: Man muss das am Ende auch beweisen können. Einfach so etwas behaupten hilft dir nicht. Und die Erkenntnis, dass einige Branchen seit einigen Jahren oder Jahrzehnten stillschweigend für sich das "ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert" als Mantra entdeckt haben, hilft dir auch nicht weiter.

Ich würde aber nochmal drei Schritte zurück machen und das anders beleuchten. Du hast folgendes geschrieben:
Zitat:
Anfang März 2016 ist sie in einen Laden des TKU gegangen und hat gesagt sie möchte ihren Partner-Vertrag gekündigt haben

War das ein freier Laden, der auf Provisionsbasis arbeitet oder eine echte Filiale des TKU?

Ich kann dir nicht versprechen dass es funktioniert aber im zweiten Fall hatte das TKU Kenntnis von der Kündigung. Es gab bereits einige Gerichtsurteile, die in die Richtung gehen, dass es nicht erlaubt ist, einem Kunden bei Vertragskündigung deutlich höhere Hürden aufzuerlegen als bei Vertragsabschluss. Dass man die Kündigung nicht in der Filiale aussprechen darf und angeblich dort nicht ins System eingegeben werden kann, ist in meinen Augen so eine zu hohe Hürde.

Als Rückschluss müsste man nicht mehr unbedingt den Brief beweisen, sondern nur noch den Besuch im Laden und dass man dort eine Kündigung aussprach. Gibt es für diesen Besuch damals Zeugen? Ist der Briefkopf vom Laden auf dem vorgefertigten Kündigungsschreiben?

-- Editiert von mepeisen am 21.09.2017 10:31

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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