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Telekommunikationsanbieter missachten EU-Verordnung zum Daten-Roaming

Von Rechtsanwalt Krischan David Lang
7.2.2011 | Ratgeber - Telekommunikationsrecht | 1092 Aufrufe
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Daten-Roaming

Telekommunikationsunternehmen beachten nicht die EU-Verordnung zum Daten-Roaming (mobiles Surfen).

Daten-Roaming:

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Krischan David Lang
Frankfurt am Main
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Bei vielen Telekommunikationsunternehmen scheint sich die ab 01. Juli 2010 geltende EU-Verordnung zum Daten-Roaming noch nicht „herumgesprochen“ zu haben.

Die Verordnung sieht vor, dass mit sämtlichen Kunden, die sich nicht für eine bestimmte oder gegen eine Obergrenze beim Daten-Roaming entschieden haben, eine Obergrenze von 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer als vereinbart gilt. Hat der Kunde 80% der Kostenobergrenze erreicht, muss er von seinem Telekommunikationsanbieter hierüber informiert werden. Wird die Obergrenze zu 100% erreicht, muss die Datenverbindung unterbrochen werden. Der Kunde hat die Möglichkeit die Roaming Verbindung durch ausdrückliche Einwilligung weiter zu nutzen.

In der Beratungspraxis wird immer wieder festgestellt, dass den Kunden die soeben dargelegten Informationen von den Telekommunikationsunternehmen nicht zur Verfügung gestellt werden und die Verbindung nicht unterbrochen wird.

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