Telekom-Unternehmen müssen vorerst weiter Daten speichern
AFP VOM 7.12.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1335 Aufrufe Mehr zum Thema:Telekommunikationsunternehmen, Daten
Gericht: Strafverfolgung wichtiger als Streit um Kosten
Telekommunikationsunternehmen müssen vorerst weiter Verbindungsdaten zur Strafverfolgung auf Vorrat speichern, obwohl die Kostenübernahme durch den Bund für die nötige Technik noch nicht geklärt ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin und hob damit vier gegenteilige einstweilige Anordnungen der Vorinstanz auf. Nach Ansicht der Richter rechtfertigen es die Zweifel an der Kostenreglung nicht, die zwingende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen.
Nach Ansicht der Richter überwiegen bei einem einstweiligen Stopp der Datenspeicherung die Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr schwerer als die finanziellen Interessen der Telekommunikationsunternehmen. Die Verwaltungsrichter entschieden damit nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Damit wird sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung am 15. Dezember befassen.
7. Dezember 2009 - 17.49 Uhr
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