Telekom muss 41 Millionen Euro an Telegate zahlen
AFP VOM 8.6.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1019 Aufrufe Mehr zum Thema:Telekom, Telegate
Wettbewerbschancen von Telefonanbieter beschnitten
Die Deutsche Telekom muss an die Telefonauskunft Telegate 41,3 Millionen Euro zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil zu einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit. Die Telekom habe als marktbeherrschendes Unternehmen von Oktober 1997 bis Januar 2001 die Wettbewerbschancen der Telegate AG "unbillig" behindert, indem es dem Unternehmen Daten zum Erteilen von Auskünften und Erstellen von Teilnehmerverzeichnissen "zu einem überhöhten Entgelt" überlassen habe, erklärte das OLG.
Der erste Kartellsenat des OLG bejahte einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 34,2 Millionen Euro wegen überhöhter Vergütungen. Dazu muss die Deutsche Telekom dem Urteil zufolge sieben Millionen Euro erstatten, weil sie "die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung" zinsbringend habe anlegen können. Das OLG ließ keine Revision gegen die Entscheidung zu. Die Unternehmen können deshalb nur noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Telekom im August 2005 zu einer Zahlung von 35 Millionen Euro verurteilt. Der zweite Kartellsenat des OLG Düsseldorf legte danach im Jahr 2007 eine Rückforderung von 52 Millionen fest. Der BGH verwies den Rechtsstreit schließlich im Oktober 2009 erneut an das OLG Düsseldorf zurück.
08.06.2011 - 15:01 Uhr
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