Telekom hat mit Löschen der Vorratsdaten begonnen
AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1365 Aufrufe Mehr zum Thema:Vorratsdatenspeicherung, Telekom
BKA-Chef Ziercke fordert schnell neues Gesetz
Wenige Stunden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat die Telekom damit begonnen, die gesammelten Daten zu löschen. Das sagte ein Sprecher des Unternehmens am Dienstag der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochsausgabe). Die Telekom erklärte demnach zudem, dass sie ab sofort keine Vorratsdaten mehr speichern und Daten auch nicht mehr an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben werde. Auch das Unternehmen Vodafone erklärte, seit Dienstagnachmittag keine Vorratsdaten mehr zu speichern und weiterzugeben.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, appellierte an die Bundesregierung, schnell ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden. "Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden", sagte Ziercke mit Blick auf die Strafverfolgung dem Sender hr-Info. Dies gelte vor allem dort, "wo sich die Tatabläufe im virtuellen Raum bewegen", etwa bei Datensabotage oder der Ausspähung von Daten.
Der BKA-Präsident bezeichnete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts demnach für einen "im Kern gelungenen Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr auf der einen Seite und den betroffenen Bürger- und Grundrechten" auf der anderen Seite. Das Gericht habe mit seinem Urteil ausdrücklich anerkannt, dass sich Kriminalität im digitalen Zeitalter verändert habe. Dass die Verkehrsdatenspeicherung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist, sei für ihn das entscheidende Ergebnis.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat gekippt. Bereits gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht werden. Dennoch ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung laut Urteil unter klaren, strengen Auflagen grundsätzlich erlaubt. Nur bei Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen (IP-Adressen) legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an.
2. März 2010 - 17.59 Uhr
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