Telekom Hotspot Rechnung über 1200€

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Telekom Hotspot Rechnung über 1200€

Servus, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Zur Geschichte:
Ich hab einen Mitarbeitervertrag bei der Telekom.
Als ich mich auf der Hotspot Loginseite befunden habe, habe ich mich gefragt ob der ganze Spaß bei mir im Vertrag mit dabei ist.
Telekom Hotline angerufen, wo mir gesagt wurde, dass es bei meinem Vertrag mit dabei sei, und wie ich an die Zugangsdaten komme. Ich habe die Anleitung des Mitarbeiters befolgt und mich über die sehr hohe Rechnung gewundert.

Hab hier dazu im Forum schon etwas gelesen, bin daraus aber nicht schlauer geworden.

Hab das Gespräch natürlich nicht aufgezeichnet.
Einen Zeugen vom Gespräch selber hab ich auch nicht. Laut Rechtsberatung besteht keine Fürsorgepflicht und Wucher soll das auch nicht sein...

Weiß jemand Rat?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Tarifbeschreibung prüfen
Wenn Hotspot enthalten - reklamieren
Wenn Hotspot nicht enthalten und es beim Login einen Gebührenhinweis gab (ggf. reproduzieren) - dann verloren. Dann kommt man allenfalls über genaue Prüfung (Verbindung länger als tatsächlich genutzt?) und Kulanz weiter.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Verbindung wurde mit 9 ct / Minute abgerechnet. Das ergibt eine Onlinezeit von ca 22 Tagen.
Einen Gebührenhinweis hat es gegeben.
Auf Kulanz ist die Telekom jetzt nicht aus...

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der spingende Punkt ist doch -
a) hast Du den Anschluß wissentlich die ganze Zeit genutzt?
b) welche Regelung steht dazu im Vertrag?
Wenn Du z.B. nur 30Min./Tag frei hast, dann hat die Hotlineauskunft im Prinzip gestimmt, wenn das auch zu kurz und unvollständig war.
Wenn es einen Gebührenhinweise gegeben hat, dann muss man sich selbst Sicherheit verschaffen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ich habe den Vertrag nicht mehr vorliegen, aber ich erinnere mich, man bekam auch als Mitarbeiter bei Abschluss entsprechende Informationen zum Tarif, die ggf jeweils aktualisiert werden. Sie müssten also eigentlich wissen, was Sie da beantragt haben.

Wenn dort nichts zu den Hotspots steht UND Sie das Gespräch mit der Hotline inhaltlich nicht belegen können UND Sie dann z guter Letzt auch noch über die offenbar erfolgte Gebührenwarnung drübergeprescht sind, was soll man da sagen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist ja eben der springende Punkt. Eine Gebührenwarnung hat es NICHT gegeben.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du schreibst oben selbst

Zitat:
Einen Gebührenhinweis hat es gegeben.

Was in Deinem Vertrag steht wirst Du selbst klären müssen!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit Gebührenhinweis meinte ich die Verlinkung der AGBs.
Im meinem Vertrag steht nichts von Hotspot, den hatte ich aber auch nicht zur Hand. Daraufhin habe ich ja die Telekom angerufen, warauf ja dann die Falschberatung entstanden ist.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Also gilt die Preisliste.
Gehen da keine internen Connections von wegen Mitarbeitervertrag?

Ansonsten kann man allenfalls über die Argumentation "unerwartete Kostenhöhe" und "fehlende Kostenwarnung" da ranzugehen. Ob man da die Verhältnisse von Mobilfunk aber 1:1 auf WLAN übertragen kann???
Kritisch ist der Zeitraum von 22 Tagen Nutzungszeit. In der Zeit hättest Du die Zeit gehabt die Kostenfrage ordentlich zu klären.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Connections gibts da nicht, da ich da nur Azubi war und nicht bleiben wollte.

Und laut Rechtsberatung ist der Anbieter ja nicht verpflichtet eine Kostenwarnung durchzuführen.
Hab gerade über Wucher nachgedacht, 9ct/ Minute können bzw sind bestimmt angemessen, wenn man das mit einem Internetcafe vergleicht. 1200€ im Monat für einen Internetzugang sind für mich dann aber doch Wucher. Wenn der marktübliche Wert bei 30€ liegt sind das 4000% mehr.

Um die Inkassokosten/Gerichtskosten zu sparen, werde ich wenn mir bis zum Ablauf der Frist nichts einfällt das wohl oder übel bezahlen müssen.

Dazu noch eine weitere Frage:
Als die Telekom jetzt festgestellt hat, dass ich kein Mitarbeiter mehr bin, haben die mir einen Brief geschickt, wo ich nachweisen soll, dass ich noch Mitarbeiter sei.

Jetzt haben die mir einen Brief geschrieben, dass ich eine Vertragsänderung auf Privatkundenkonditionen beauftragt habe. Damit dann 60€ statt 28€ im Monat. Auch mit Wiederrufsbelehrung. Ich hab das ganze fristgerecht widerrufen, da Konditionsänderung --> Sonderkündigungsrecht.
Die Telekom meint jetzt aber, der Vertrag geht jetzt weiter bis zur normalen Kündigungsfrist, aber mit Privatkundenkonditionen. In meinem Mitarbeitervertrag steht nichts drin, dass ich darauf keinen Anspruch mehr habe, wenn ich kein Mitarbeiter mehr bin.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Zitat:
Und laut Rechtsberatung ist der Anbieter ja nicht verpflichtet eine Kostenwarnung durchzuführen.

Ich will dem Anwalt nicht zu nahe treten, aber das Netz ist voll mit Urteilen, dass Anbieter bei Verbrauchern solche Kostenwarnungen durch führen müssen.

Da die Hotspots als solche relativ neu sind, sind die Urteile halt bisher vorrangig bei normalen Datenverbindungen eines Smartphones zu finden. Aber ich würde argumentieren, dass die WLAN-Nutzung ja nichts anderes ist als eine Internet-Datenverbindung über ein anderes Medium als UMTS etc.

Ich würde von einem anderen Ansatzpunkt da dran gehen: Die Telekom wirbt überall mit KOSTENLOSEM Hotspot für die Telekom-Kunden. Wieso also soll das überhaupt plötzlich kosten? Wenn man Vertragskunde ist, hat man gefälligst die Hotspot-Nutzung kostenlos und inklusive...

-- Editiert von mepeisen am 18.10.2017 06:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab z.B das hier gefunden:
https://mobil.teltarif.de/bgh-urteil-recht-tarife-mobiles-internet/news/46814.html

Was würdet ihr hier jetzt an meiner Stelle machen? Eine Rechtsschutz habe ich leider nicht? Die Rechtsberatung war eine für mich kostenlose Hotline. Oder soll ich Mal zu einem richtigen Anwalt gehen?

Möchte es halt so wenig riskieren die kompletten Kosten:Rechnung + Inkasso + Gerichtskosten, bezahlen. Das wird dann ja richtig teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119161 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von gonger):
In meinem Mitarbeitervertrag steht nichts drin, dass ich darauf keinen Anspruch mehr habe, wenn ich kein Mitarbeiter mehr bin.

Gewisse Sachen muss man uch nicht schriftlich fixieren, weil sich das bereits aus der Bezeichnung ergibt.



Zitat (von gonger):
Die Telekom meint jetzt aber, der Vertrag geht jetzt weiter bis zur normalen Kündigungsfrist, aber mit Privatkundenkonditionen.

Könnte durchaus sein, das die Recht haben, denn der Rabatt unterlag ja von vorneherein einer "wenn-dann" Bedingung. Man war also anderes als bei echten Preierhöhungen darüber informiert, was die tatsächlichen Kosten sind.



Zitat (von mepeisen):
Die Telekom wirbt überall mit KOSTENLOSEM Hotspot für die Telekom-Kunden.

Eigentlich nicht? Man muss halt die "Sternchen-Texte" lesen.



Zitat (von gonger):
Ich hab z.B das hier gefunden:
https://mobil.teltarif.de/bgh-urteil-recht-tarife-mobiles-internet/news/46814.html

Wie gesagt, basiert alles auf Mobilfunk.
Aber ich stimme mepeisen zu, eigentlich nur ein anderes Medium. Müsste man halt dem Gericht vermitteln.



Ich persönlich würde denen ja schreiben, das die Urteile zum mobilen Internet bezüglich der Kostenhinweise etc. eindeutig sind. Das das genutzte Medium (UMTS, WLAN, ...) keine Rolle spielt.
Das man aber gerne bereit ist bei Bedarf mit Unterstüzung von Verbraucherschutz und dem von der Rechtsschutzversicherung bezahlten Anwalt auch in diese Richtung ein Grundsatzurteil zu erwirken.

Dann mal abwarten was die antworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

In wievielen Sessions wurden die 22 Tage eigentlich abgesurft?
Wenn es z.B. 100 Verbindungen waren und man jeweils AGB und Verweis auf Preisliste beim login akzeptiert hat, sind es im Einzelfall keine auffälligen Kosten und jeweils als Einzelvertrag zu werten. Damit sinken die Erfolgsaussichten mit der Argumentation über eine ausgebliebene Kostenwarnung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So hier hätten wir die Auflösung für das Dilemma:
Kostenloses WLAN an Telekom-Hotspots für Mitarbeiter (buchbar über Personalverkauf)

HotSpot-200 Sie sind oft mit Smartphone, Notebook oder Tablet-PC unterwegs, dann ist vielleicht das kostenlose Mitarbeiter-Angebot „Hotspot-Flatrate" für Sie interessant. Die Telekom betreibt in Deutschland über 20.000 Hotspots. Überall dort, wo Sie das HotSpot Zeichen entdecken, sind Sie mit wenigen Klicks online und haben Zugriff auf Ihre E-Mails und alle Informationen aus dem Internet. Sie können chatten und surfen wie zu Hause am PC.

Offenbar hast Du aber keinen Hotspot-Pass mit Flat gebucht(4,95 €/Tag für Normalkunden), sonderen den Basic-Tarif. Doppelt dumm wenn man jetzt noch nicht mal Mitarbeiter ist. Die Hotline hat also keine Falschberatung durchgeführt. Du hast aber falsche Angaben zu Deinem Status gemacht. Biete Zahlung als Day-Flat an und bete.

Signatur:

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#15
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wenn es z.B. 100 Verbindungen waren und man jeweils AGB und Verweis auf Preisliste beim login akzeptiert hat, sind es im Einzelfall keine auffälligen Kosten und jeweils als Einzelvertrag zu werten.


Bei Abrechnung über die Monatsrechnung folge ich dem eher nicht.

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#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Begründung?
Wer 100x die Kosten und AGB akzeptiert, der wird kaum argumentieren können "nicht gewusst". Bei Mobilfunk erhält es sich grundsätzlich anders, da hier der Vertragsschluß länger zurückliegt und die Netzeinbuchung fast unvorhersehbar ist. Buche ich mich aber wissentlich im WLAN ein, bekomme auch die Kosten (30 Minuten/Tag frei, dann 9ct/Minute) angezeigt, dann kann man nur auf einen mitleidigen Richter hoffen. Selbst wenn man statt 1200€ nur 300€ zahlt + Gerichtskosten ist das ein kräftiger Denkzettel.

-- Editiert von Mr.Cool am 18.10.2017 15:18

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich nicht? Man muss halt die "Sternchen-Texte" lesen.

Ich habe mir meinen eigenen Beitrag nochmal durchgelesen. Ich glaube, das war etwas missverständlich, was ich schrieb.

Ich meinte das hinsichtlich der Argumentation mit "entweder/oder". Es gibt durchaus die Option, kostenlos zu surfen. Ich habe auf deren Homepage geschaut, das nennt sich "WLAN to Go".
Die anderen Optionen, die Zusatzkosten verursachen, da würde ich die Argumentation mit der Warnpflicht anwenden.

Sry und danke für den Hinweis, dass da was in meinem Beitrag nicht stimmig ist.

Zitat:
Offenbar hast Du aber keinen Hotspot-Pass mit Flat gebucht(4,95 €/Tag für Normalkunden), sonderen den Basic-Tarif.

Der Schaden ist also maximal das, was man mittels dieses Flatrate-Tarifs verbraucht hätte oder verstehe ich dich da falsch? Also 30€ für einen Monat? Oder 5€ mal 22 Tage = 110€? Also gesetzt den Fall, man würde einen alternativen möglichen Schaden ermitteln wollen falls das kostenlos-Argument nicht zielt.



-- Editiert von mepeisen am 18.10.2017 16:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

korrekt, daher hatte ich empfohlen diesen Betrag mit 4,95/Nutzungstag anzubieten.
Vielleicht waren das auch 30 Tage gesamt. Dabei kann man dann ggf. mit Irtum etc. besser argumentieren. Aber ohne Kosten geht das nach meiner Einschätzung nicht aus.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Wenn man so etwas anbietet, dann würde ich den Wortlaut "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" verwenden.

Also nach dem Motto "Ich sehe es nicht ein angesichts der Werbung zu kostenlosen Zugängen (WLAN To Go) und Flatrates (Hotspot Pass). Auch haben Sie ihre Pflicht zur Kostenwarnung bei außergewöhnlicher Nutzungsdauer verletzt. Aber zur Streitbeilegung biete ich Ihnen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Zahlung eines 30 Tages Passes für 29,95€ an."

-- Editiert von mepeisen am 18.10.2017 20:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#20
 Von 
gonger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Telekom das ganze in ein paar Tagen zum Inkasso weitergibt, das sind ja auch wieder kosten. Die lassen mit sich nicht handeln, nicht per Telefon und nicht per Brief...

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#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Welches Problem?
Du antwortest noch nicht mal auf Fragen, die man stellt um Dir zu helfen.
Du gibst Dich als Telekomer aus, klärst nicht auf was Du gebucht hast und wie oft (Sessions).
Da habe ich das dunkle Gefühl, das ist nur die Spitze vom Eisberg und da steckt noch mehr dahinter :augenroll:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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