Guten Tag zusammen!
Ich bräuchte einen Tip, wie es sich rechtlich gesehen verhält, wenn Person A auf einer gemeinsamen Rufnummer Telefonwerbung für Person B erhält. Darf Person A hier stellvertrendend die Erlaubnis zur Nutzung der Nummer widerrufen, obwohl Person B der Beworbene ist?
Es ist leider davon auszugehen, dass Person B (Beworbener), welche sich mit Person A die Nummer teilt, bei Gewinnspielen o.ä. die Nutzung der Nummer erlaubt hat.
Nun ist Person B aber nur außerhalb der üblichen Telefonwerbezeiten erreichbar. Der Hinweis darauf, dass Person B nicht erreichbar ist, sorgt nur dafür, dass Person A einige Zeit später erneut einen Anruf erhält.
Daher die Frage: darf A hier eigenmächtig bestimmen, dass die Nummer nicht mehr zu Werbezwecken für B verwendet werden darf? Eine Alternativnummer, unter der B direkt erreichbar wäre, gibt es nicht.
Für eine Einschätzung bin ich dankbar!
Beste Grüße,
Swin
P.S: Ebenfalls angenommen werden darf, dass Person A Person B zwischenzeitlich recht eindringlich darüber informiert hat, dass die gemeinsame Nummer nicht länger für Gewinnspiele verwendet werden sollte ;-)
Telefonwerbung bei gemeinsamer Rufnummer - stellvertretender Widerruf möglich?
27. März 2008
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Frage vom 27. März 2008 | 15:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonwerbung bei gemeinsamer Rufnummer - stellvertretender Widerruf möglich?
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#1
Antwort vom 27. März 2008 | 20:28
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
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