Telefonwerbung bei gemeinsamer Rufnummer - stellvertretender Widerruf möglich?

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Swin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonwerbung bei gemeinsamer Rufnummer - stellvertretender Widerruf möglich?

Guten Tag zusammen!

Ich bräuchte einen Tip, wie es sich rechtlich gesehen verhält, wenn Person A auf einer gemeinsamen Rufnummer Telefonwerbung für Person B erhält. Darf Person A hier stellvertrendend die Erlaubnis zur Nutzung der Nummer widerrufen, obwohl Person B der Beworbene ist?

Es ist leider davon auszugehen, dass Person B (Beworbener), welche sich mit Person A die Nummer teilt, bei Gewinnspielen o.ä. die Nutzung der Nummer erlaubt hat.
Nun ist Person B aber nur außerhalb der üblichen Telefonwerbezeiten erreichbar. Der Hinweis darauf, dass Person B nicht erreichbar ist, sorgt nur dafür, dass Person A einige Zeit später erneut einen Anruf erhält.

Daher die Frage: darf A hier eigenmächtig bestimmen, dass die Nummer nicht mehr zu Werbezwecken für B verwendet werden darf? Eine Alternativnummer, unter der B direkt erreichbar wäre, gibt es nicht.

Für eine Einschätzung bin ich dankbar!

Beste Grüße,
Swin


P.S: Ebenfalls angenommen werden darf, dass Person A Person B zwischenzeitlich recht eindringlich darüber informiert hat, dass die gemeinsame Nummer nicht länger für Gewinnspiele verwendet werden sollte ;-)

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1 Antwort
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#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

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