quote:Lies doch einfach mal das Urteil, nicht nur eine Pressemeldung und dass dieser Punkt noch dazu kommt hab ich ja erwähnt, aber es ist nicht der ausschlaggebende Punkt, er wurde vom Provider nur zuaätzlich ins Feld geführt und vom Kunden wurde nicht widersprochen.-- Editiert florian3011 am 03.02.2012 13:26
Und dass passt eben nur auf diesen Fall, dass der Kunde einen 2-Jahresvertrag abschliesst um einen günstigen Tarif zu bekommen + Hardware umsonst.
quote:Echt? Das steht da drin? Hast du zwischen den Zeilen gelesen oder wie? Zum einen gilt das für Festnetzanschlüsse, das sind Telefonanschlüsse und keine DSL-Anschlüsse, zum anderen ist ein berufsbedingter Umzug, für den der Arbeitnehmer nichts kann (Jobwechsel reicht nicht, Versetzung an einen anderen Arbeitsort durch den AG schon), schon heute so ziemlich der einzige wichtige Grund, der eine vorzeitige Vertragsbeendigung rechtfertigt. Heute geht dann dann sogar schon sofort, nicht erst nach den in der TKG für Telefonanschlüsse vorgesehenen 3 Monaten.
Selbst der Bundestag hält das Urteil des BGH für ein Fehlurteil und will das TKG entsprechend ändern:
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zum anderen ist ein berufsbedingter Umzug, für den der Arbeitnehmer nichts kann (Jobwechsel reicht nicht, Versetzung an einen anderen Arbeitsort durch den AG schon), schon heute so ziemlich der einzige wichtige Grund, der eine vorzeitige Vertragsbeendigung rechtfertigt.
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Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiärer oder beruflicher Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar
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Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt hierzulande maßgeblich den Wettbewerb auf dem DSL-Markt.
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Echt? Du kannst in dem BGH-Urteil lesen, dass die Versetzung an einen anderen Ort durch den AG dann doch zur außerordentlichen Kündgiung berechtigt? Wo steht das denn? Ich les da nur folgendes:
quote: Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiärer oder beruflicher Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar
Aber vielleicht kann ich nicht so gut zwischen den Zeilen lesen wie du?
quote:Wie du das annehmen kannst weiss ich auch nicht. Dass die TKG auch maßgeblich DSL-Anschlüsse regelt, heisst nichts anderes, als dass hier wichtige Dinge dazu geregelt sind. Auch in deinem neuen Text steht nur, dass allgemein die maximale Laufzeit für Telekommunikationsverträge nur noch 12 Monate laufen soll und das man mit solchen Verträgen auch umziehen können muss, ohne dass eine neue Mindestlaufzeit beginnt.
Und wie kann ich nur annehmen, dass die Nutzung eines DSL-Anschlusses eine Form der Telekommunikation darstellt, die zudem noch unter das TKG fällt. Wie dumm von mir...
quote:@Florian:
Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen sei allenfalls anzunehmen, wenn der Kunde aus unabweisbaren beruflichen Gründen zu einem Ortswechsel gezwungen sei.
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Wenn du die Urteilsbegründung des BGH-Urteils aufmerksam durchliest, wirst du merken, dass das BGH-Urteil mit diesem Satz die Urteilsgründe der Entscheidung der Vorinstanz referiert.
quote:Das wird vermutlich nur zum tragen kommen, wenn der Arbeitgeber einen an einen anderen Ort versetzt, so dass auch der Kunde tatsächlich nichts für den Umzug kann. Ein freiwilliger Arbeitsplatzwechsel wird schon wieder keinen Grund darstellen, da das wiederum meist in der Sphäre des Kunden liegt.
Was "unabweisbare berufliche Gründe" sind, bleibt aber offen. Der Anwendungsbereich dürfte minimal sein.
quote:Kann gut sein, aber auch dann wird es eine 3monatige Kündigungsfrist geben, das wird dem TE, dessen Vertrag eine Restlaufzeit von noch sechs Monaten hat, nichts mehr bringen.Daher setze ich mich mit den Argumenten von Asterixx, die darauf basieren, was wäre wenn die Novelle schon in Kraft wäre, sicherlich nicht weiter auseinander. Theoretische Möglichkeiten durch zukünftige Gesetzesänderungen helfen dem TE nämlich kein Stück.
Die Novelle liegt jedenfalls (aus anderen Gründen) beim Vermittlungsausschuss, § 46 VIII wird mit höchster Wahrscheinlichkeit so, wie es hier steht Gesetz werden:
quote:Diese Sichtweise halte ich nach wie vor für nicht nachvollziehbar. Laut BGH ist im Rahmen der Prüfung, ob ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, die Risikosphäre des Telekommunikationsunternehmens von der Risikosphäre des Kunden abzugrenzen. Wenn zu entscheiden ist, ob die vom Arbeitgeber erzwungene Versetzung des Kunden eher der Risikosphäre des Telekommunikationsunternehmens oder doch eher der Risikosphäre des Kunden zuzuordnen ist, muss man sich m.E. eindeutig für Letzteres entscheiden. Denn das Telekommunikationsunternehmen hat nun wirklich keinerlei Einfluss auf die arbeitsvertraglichen Belange des Kunden. Rein praktisch stellt sich außerdem die Frage, wie man den erzwungenen vom freiwilligen Arbeitsortwechsel abgrenzen soll. Im Streitfall müsste das Telekommunikationsunternehmen bzw. nachfolgend das Gericht in eine rechtliche Prüfung des Arbeitsvertrages des Kunden eintreten, um über den weiteren Bestand des DSL-Vertrages entscheiden zu können. Das erscheint absurd.
Das wird vermutlich nur zum tragen kommen, wenn der Arbeitgeber einen an einen anderen Ort versetzt, so dass auch der Kunde tatsächlich nichts für den Umzug kann.
quote:Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die TKG-Novelle voraussichtlich erst in einigen Monaten in Kraft treten wird. Auch habe ich an keiner Stelle konkrete Schlussfolgerungen für die Frage des TE gezogen. Von daher weiß ich nicht, von welcher argumentativen Auseinandersetzung du hier sprichst. Obwohl die TKG-Novelle noch nicht in Kraft getreten ist, handelt es sich jedoch um eine nützliche Information, die ggf. anderen Forenteilnehmern in Zukunft helfen wird. Ich denke daher, dass gegen meinen Hinweis auf die TKG-Novelle nichts einzuwenden ist.Aber immerhin scheint ja jetzt geklärt zu sein, dass das TKG auch für DSL-Anschlüsse gilt (wobei es laut Thread-Titel ohnehin um einen Telefonvertrag geht).;)
Daher setze ich mich mit den Argumenten von Asterixx, die darauf basieren, was wäre wenn die Novelle schon in Kraft wäre, sicherlich nicht weiter auseinander. Theoretische Möglichkeiten durch zukünftige Gesetzesänderungen helfen dem TE nämlich kein Stück.
quote:
ob die vom Arbeitgeber erzwungene Versetzung des Kunden eher der Risikosphäre des Telekommunikationsunternehmens oder doch eher der Risikosphäre des Kunden zuzuordnen ist. Rein praktisch stellt sich außerdem die Frage, wie man den erzwungenen vom freiwilligen Arbeitsortwechsel abgrenzen soll
quote:Laut Titel schon, aber aus den übrigen Beiträgen des TE ergibt sich ja, dass es eigentlich um DSL geht. (Eine Gesellschaft bietet 50.000, die jetzige garnichts,...)
(wobei es laut Thread-Titel ohnehin um einen Telefonvertrag geht)
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