
"Noch nie während meiner nunmehr 25-jährigen Dienstzeit als Richterin ist wie in diesem Verfahren derart massiv versucht worden, auf die Entscheidungen direkt oder indirekt Einfluss zu nehmen." Damit eröffnete die Vorsitzende Richterin am Donnerstag vor der Urteilsbegründung im Mannesmann-Prozess ihre vorangeschickte persönliche Erklärung. Sie kritisiert darin in ungewöhnlich scharfer Form den öffentlichen Umgang mit dem Verfahren. AFP zitiert Auszüge:
KRITIK AN EINFLUSSVERSUCHEN: "Dass ich in meinem (...) persönlichen Umfeld angesprochen wurde, war zu erwarten. Mit Schmähbriefen habe ich ebenfalls gerechnet, nicht jedoch mit Telefonterror bis hin zu regelrechten Drohungen. Dass sich sämtliche Stammtische Deutschlands meldeten, war nicht überraschend. Überraschend für mich war jedoch, wer (...) an einem solchen Stammtisch Platz nahm. Da meldeten sich so genannte Rechtsexperten aus allen Teilen Deutschlands und äußerten über die Medien ihre Meinungen, selbstverständlich ohne jede Aktenkenntnis und ohne jemals die Hauptverhandlung besucht zu haben."
KRITIK AN POLITIKERN: "Auch unter den Politikern aller Parteien fanden sich Stammtisch-Rechtsexperten, die unser Strafrecht neu definierten; sie erfanden Straftatbestände wie Sauerei, Schweinerei oder auch Perversion; neu war auch die Einstellungvorschrift der Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland."
KRITIK AN PROZESSBETEILIGTEN: "Dass Verteidiger und auch Angeklagte vor, während und vermutlich auch nach dem Prozess versuchen, die Presse mit mehr oder weniger Erfolg zu instrumentalisieren, mag ihr Recht sein. Ob es ein gutes Recht ist, möchte ich nicht beurteilen. Dass dies ebenso von Seiten der Staatsanwaltschaft geschieht, war für mich neu und befremdlich."
AUFGABE DES GERICHTS: "Wir haben keine unternehmerischen Entscheidungen zu treffen oder solche abstrakt zu bewerten, allenfalls deren strafrechtliche Relevanz. Wir haben auch keine moralischen oder ethischen Werturteile zu treffen. Uns steht weder ein isoliertes Urteil über das Funktionieren der Mitbestimmung, noch über die Kontrollfunktion der Aufsichtsräte oder deren Gremien zu. Wir sind kein 'Scherbengericht' für die deutsche Wirtschaft.
WIRTSCHAFTSSTANDORT: "Wir bewerten nicht deutsche Unternehmenskultur, selbst wenn die Beweisaufnahme insoweit Anlass zur Verwunderung ergab. Allerdings (...) operieren Unternehmen und deren Entscheidungsträger in Deutschland nicht im rechtsfreien Raum, und zwar unabhängig davon, ob sie Werte schaffen oder nicht. Dies ist ein Vorteil und ein Argument für den Wirtschaftsstandort Deutschland."
22. Juli 2004 - 15.34 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
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