Telefonkosten Flatrate bei Selbständigem

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
SomePerson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonkosten Flatrate bei Selbständigem

Hallo-

ich bin selbständig (one man show und klein im Onlinebereich) tätig und habe eine Frage zur Abrechnung von Internet-/Telefonkosten in der Einkommens- und Umsatzsteuererklärung.

Das FA hat meine Telefonkosten (Flatrates) immer zu 100% akzeptiert. Auch der Steuerberater, der zuletzt eine Steuererklärung für mich erstellt hat, hat 100% der Rechnungsbeträge angesetzt - und auch nicht nach einem Privatanteil gefragt. Jetzt habe ich heute zufällig bei der Anfertigung meiner aktuellen Steuererklärung gelesen, dass auch bei Flatrates für betriebsnotwendige Telekommunikations-Infrastruktur ggf. ein Privatanteil anzusetzen sei bzw. das Finanzamt einen solchen schätzen würde, was ja bei mir nicht der Fall war.

Meine Frage ist daher: kann ich daher davon ausgehen, dass ich diesen Anteil nicht ansetzen muss, weil das Finanzamt mich in diesem Zusammenhang in den vergangenen Erklärungen nicht geschätzt hat? Und wenn doch, bedeutet das, daß ich dann auch die bereits festgesetzten Erklärungen der letzten Jahre alle nacherklären muß?

Und wenn, dann per Erklärung oder Selbstanzeige? Es geht hier um typische Beträge, wie sie für einen DSL oder Handyvertrag anfallen. Bei 20-30% Privatanteil läge ein pauschaler Privatanteil also ca. bei 20-30 Euro p.a. Umsatzsteuer (für drei Jahre). Da ich in mit zwei Ausnahmen in den vergangenen Jahren unter dem Steuerfreibetrag lag, läge die Differenz hier ggf. bei insg. ca 40 Euro Einkommensteuer). Müssten auch Steuererklärungen nacherklärt werden, die klar unter dem Freibetrag lagen? Wenn nacherklärt werden muß, wie macht man das möglichst nervenschonend und günstig? Geht sowas zur Not auch ohne Steuerberater/Rechtsanwalt?

Und wie würde die Buchung per EÜR laufen? Und in der Umsatzsteuererklärung? Einfach die Beträge reduzieren oder Entnahmen dazubuchen?

Herzlichen Dank für eine Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist daher: kann ich daher davon ausgehen, dass ich diesen Anteil nicht ansetzen muss, weil das Finanzamt mich in diesem Zusammenhang in den vergangenen Erklärungen nicht geschätzt hat?
Ob man einen Privatanteil ansetzen muss oder nicht hängt davon ab, ob es eine private Mitbenutzung gibt oder nicht. Wenn es eine private Mitbenutzung gibt, setzt man einen angemessenen Privatanteil an und fertig.
Zitat:
Und wenn doch, bedeutet das, daß ich dann auch die bereits festgesetzten Erklärungen der letzten Jahre alle nacherklären muß?
Wenn es dem FA bislang am A***h vorbei ging, kann man angesichts der Bagatellbeträge davon ausgehen, dass sich daran nichts ändern wird.
Zitat:
Und wie würde die Buchung per EÜR laufen? Und in der Umsatzsteuererklärung? Einfach die Beträge reduzieren oder Entnahmen dazubuchen?
In der EÜR den Privatanteil als Einnahme, in der USt als unentgeltliche Wertabgabe.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SomePerson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

"Wenn es dem FA bislang am A***h vorbei ging, kann man angesichts der Bagatellbeträge davon ausgehen, dass sich daran nichts ändern wird."

Ok, also wenn ich das diesmal ansetze, weil ich das gelesen habe. Ergibt sich dann nicht daraus, dass sowohl der StB als auch ich auf Basis dessen Erklärung in den Folgejahren einen Fehler gemacht haben, den ich nacherklären müsste? Anders formuliert, wenn ich das angebe - was ich ja ggf. muß - wird das Finanzamt nicht nachfragen, warum ich das bisher nicht getan habe? Und müsste ich einer solchen Nachfrage nicht zuvorkommen durch eine Nacherklärung (habe gelesen, dass man nicht Selbstanzeige schreiben soll bei sowas, damit niemand auf die Idee kommt, der Fehler könne Vorsatz gewesen sein) um einer Ermittlung wg. Steuerhinterziehung zu entgehen? Und müsste ich das dann nicht auch für alle bereits festgesetzten Bescheide tun?

Glücklicherweise sind ja die Beträge so gering, aber allein der Gedanke, die letzten Steuererklärung neu machen zu müssen, bzw. eine Selbstanzeige machen zu müssen und dafür einen Anwalt oder Steuerberater bezahlen zu müssen, treibt mir ein wenig den Angstschweiss auf die Stirn.

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