Telefonieren am Steuer

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2205
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Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)
Telefonieren am Steuer

--- editiert vom Admin

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** wie müßte man vorgehen damit das telefonieren am steuer wieder erlaubt wird, es zumindest gelockert wird d.h. es auch mal in die hand nehmen darf um es wegzulegen. ***

Das weglegen bzw in die Hand nehmen des Telefons ist doch gar nicht verboten, sondern nur das Telefonieren am Ohr (also ohne Freisprecheinrichtung).

Das ist gesetzlich per StVo nunmal so festgelegt, es müsste also die StVo geändert werden. Da diese in den letzten Jahrzehnten jedoch eher bzgl Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldern erweitert wurde, sehe ich da kaum eine Chance für Änderungen bzgl des telefonierens während der Fahrt. ;)

Unabhängig davon, wenn du nachweislich abgelenkt wirst durch z.B. eine Zigarette, Banane, laute Musik oder was auch immer und es zu einem Unfall kommt, bekommst du immer mindestens eine Teilschuld, obwohl z. B. rauchen im Auto ja noch nicht verboten ist. ;)

die_wurzel

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> wie müßte man vorgehen damit das telefonieren am steuer wieder erlaubt wird,

Entweder Sie starten eine Bürgerinitiative, die sich erfolgreich für eine Aufhebung des Verbotes einsetzt oder Sie lassen sich erwischen, legen solange Rechtsmittel ein, bis es keine mehr gibt und ziehen dann vors Verfassungsgericht. In beiden Fällen gehen die Erfolgsaussichten gegen Null.

> es zumindest gelockert wird d.h. es auch mal in die hand nehmen darf um es wegzulegen.

Nehmen und Weglegen ist so ziemlich das einzige, was man mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung ungestraft machen darf, denn nur das „Benutzen“ ist nicht erlaubt. Ich gebe Ihnen insoweit Recht, als das die Rechtsprechung zum Handyverbot oft an praktische Grenzen stößt, z.B. ist Aufnehmen zum Ablesen der Uhrzeit ein „Benutzen“ ein Aufnehmen zum Weglegen hingegen nicht. Das Urteil, das auch das Weglegen bestrafen wollte, wurde in der nächsthöheren Instanz – zu Recht - aufgehoben, da im strafrecht die Wortlautgrenze zu beachten ist und ein „Weglegen“ nicht mehr unter „Benutzen“ subsumiert werden kann.

> finde es persönlich quatsch das nicht mehr telefoniert werden darf während der fahrt

Der Gesetzgeber hat sich im Grundsatz für ein Handyverbot entscheiden. Bei der Beurteilung, welche Verhalten er verbieten möchte, steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum offen, jedenfalls solange das Verbot nicht völlig unsinnig ist. Dass das Nutzen des Handys gefahrerhöhend sein kann, dürfte aber unstreitig sein. Aus dem Umstand, dass auch andere „gefährliche“ Handlungen denkbar sind – z.B. am Radio rumfummeln, an der Ampel schminken, Zigarette anzünden etc. -, die aber nicht verboten sind, folgt kein Rechtsanspruch auf Aufhebung des Handyverbots.
Auch ist der Handybenutzer nicht derart in seinen Grundrechten betroffen, das das Verbot aufgehoben werden müsste. Es gibt ja die Möglichkeit einer Freisprechanlage. Letzteres ist auch mein Standpunkt zu Ihrer Ansicht, „finde es persönlich quatsch das nicht mehr telefoniert werden darf“.

Im Übrigen ist auch nicht jeder "Blödsinn" erlaubt, sondern kann über die "Generalklausel" in § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO bestraft werden.


-- Editiert von Mausi1939 am 03.01.2009 20:32

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