>Teilzeitvertrag aber Vollzeit arbeiten
.. es ist aber nicht in ordnung. tz heißt doch, dass ich mich für eine begrenzte zeit pro woche verpflichte. dass es dann aber 'klar' und in ordnung sein soll, doch vollzeit zu schaffen, zeigt doch, dass der AG sehrwohl bedarf hat für mehr arbeitsleistung - es ist somit ein schäbiger trick, bei
Urlaub und im krankheitsfall den vollen lohn vorzuenthalten.
vmtl. würde eine klage beim arbeitsgericht das abstellen bzw. erst einmal ein signal setzen.
maddin wollte aber wissen, ob man was tun kann, ohne auf die abschussliste zu kommen - und das dürfte in so einem unternehmen schwierig werden.
somit müsste einer klagen, der nichts mehr zu verlieren hat ...
von blaubär49 am 22.08.2007 08:46
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