Teilzeitarbeit/Feiertag - bitte HILFE

9. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
lieschenmueller123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Teilzeitarbeit/Feiertag - bitte HILFE

Guten Tag,

ich habe folgende 2 Probleme:

1. Arbeitszeit:
Vor meiner Elternzeit war ich VZ beschäftigt; im Einzelhandel an 6 Werktagen. Freie Tage waren unterschiedlich je Woche.

Nun nach meiner Elternzeit (alleinerziehend) habe ich eine Vertragsänderung beantragt und erhalten - 20 Std.wöchentlich. Die vertragliche AZ verteilt sich lt. Vertrag "in der Regel" auf 3 Arbeitstage. Die festen AT wollte man mir nicht in den Vertrag schreiben und sollte ich mit der Filialleitung abklären.

Wir haben uns auf den Rhytmus 2-3-2-3 geeinigt. Bedeutet, in der ersten Woche arbeite ich freitags und samstags, in der darauf folgenden montags, freitags und samstags. In der 3. Woche dann wieder wie in der Ersten. Allerdings ist der Rhytmus flexibel - so könnte z.B. auch 2-3-3-2 oder 2-2-3-3 eingeteilt werden. Fix sind aber meine Arbeitstage am Freitag und Samstag!

Damit habe ich meine vertragliche AZ erfüllt. Nun ergbt sich aber das Probelm, ich soll ALLE auf meine Arbeitstage entfallenden Feiertage vor- oder nacharbeiten. Das bedeutet, wenn - wie üblich - Ostern auf Karfreitag und Ostermontag fällt, würde man von mir verlangen, den Karfreitag an einem anderen Tag rauszuarbeiten. Für den Ostermontag würde man micjh dann erst gar nicht einteilen; würde somit indirekt ja auch an einem anderen Montag dann vor, bzw. nachgearbeitet.

2. Abmahnung:
Vor meiner Elternzeit hatte ich auch dieverse FESTE Stammkunden, die nur von mir bedient werden wollten. Nun bin ich nach meiner Elternzeit zwar in einer anderen Unterabteilung im Geschäft tätig, habe aber die Stammkunden verloren, da sie sich schlecht bedient gefühlt hatten durch meine Vertretung und nun von einer anderen Filiale "versorgt" werden. Obwohl ich bei Arbeitsaufnahem nach Elternzeit darauf hinwies, diese Kunden wieder zurück zu holen, gab es keinen Kommentar - weder von der FL noch von den Kollegen. Somit habe ich von meinem betrieblichen Account diesen Kunden angeschrieben und ihn informiert, wieder "im Dienst" zu sein und dass ich mich freuen würde, ihn wieder bei mir in der Filiale begrüssen zu dürfen.

Diese Mail wurde mir nun von der stellvertretenden FL in einem 1-2-1 auf den Tisch geknallt mit den Worten, was DAS bitteschön solle. Man hat mir auch direkt eine Abmahnung wegen Geschäftsschädigung überreicht - die Annahem habe ich abgelehnt und auch nicht quittiert. Bei dem Gespräch habe ich meine Argumente vorgebracht. Bei dem Gespräch war wegen Abwesenheit des FL eine Vertretung einer anderen Filiale anwesend, welcher sich alle Argumente notierte - ob korrekt, kann ich nicht sagen.

Nun zur Frage - eine Geschäftsschädigung liegt aus meiner Sicht nicht vor; insbesondere da ich die Kunden auch bei Erledigungn des täglichen Bedarfs schon mal privat sehe und wir ein bischen Smalltalk halten. Wie verhalte ich mich nun in Bezug auf die Abmahnung korrekt? Aus meiner Sicht ist eine Abmahnung angebracht wenn man VORSÄTZLICH gegen dienstliche Anweisungen verstossen hat; das bedeutet aber, man hat davon Kenntnis. Es war mir nicht bekannt, dass ich diesen Kunden nicht kontaktieren darf - insbesondere gab es ja auch keinen Hinweis als ich sagte, ich würde ihn zurückholen wollen. Ferner wäre dies aus meiner privaten Sicht kein abmahnungswürdiger Tatbestand sondern - falls überhaupt - wäre hier nur ein schriftliche Ermahnung angebracht gewesen (mündlich hätte ja auch gereicht).

Wir haben keinen BR; und keinen anerkannten Tarifvertrag. Es handelt sich aber um den Einzelhandel.

Ferner steht im Zusatz zum Anstellungsvertrag, alle anderen Bedingungen des Hauptvertrages behielten Gültigkeit.

Wie kann/muss ich mich verhalten - ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir bitte entsprechende Hinweise, Gesetzestexte oder auch einschlägige Urteile benennen könnten.

Herzlichen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Damit habe ich meine vertragliche AZ erfüllt. Nun ergbt sich aber das Probelm, ich soll ALLE auf meine Arbeitstage entfallenden Feiertage vor- oder nacharbeiten.


Das ist ein klarer Verstoss gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz und rechtswidrig. Es kommt zwar nicht selten vor, dass Arbeitgeber gern um die Feiertag herum planen und "zufällig" die freien Tage auf die Feiertag legen, aber bereits das ist nicht korrekt und man kann dagegen vorgehen, wenn die Systematik erkennbar ist.

quote:
Man hat mir auch direkt eine Abmahnung wegen Geschäftsschädigung überreicht - die Annahem habe ich abgelehnt und auch nicht quittiert.


Und warum?

quote:
Wie verhalte ich mich nun in Bezug auf die Abmahnung korrekt?


Die Sichtweise des AG zur Kenntnis nehmen und zukünftig danach handeln.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lieschenmueller123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

@ 1000kleinesachen:

... bezieht sich die Frage nach dem WARUM auf die Abmahnung als solches oder auf meine Hinweis, dass ich sie weder anegnommen noch quittiert habe?

Falls zur Abmahnung: Grund war die "angebliche" Geschäftsschädigung durch Kontaktaufnahem mit dem Kunden.

Falls zu meiner nicht Entgegennahme und verweigerten Unterschrift: Aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, da ich wissentlich gegen keine Vorschriften/Anweisungen verstossen habe. Es war mir NICHT bekannt, dass dieser Kundenicht mehr kontaktiert werden soll. Jeder im Geschäft wusste, dass dies "mein Kunde" war und es gab ja auch seitens der FL keinen Hinweis, als ich nach Rückkehr sagte, ich wolle ihn wieder zurück gewinnen. Hätte es den Hinwesi gegeben, hätte cih den Kunden selbstredend nicht kontaktiert. Somit ist dies doch auf mangelnde Kommunikation vom Vorgesetzten mir gegenüber zu vertreten und nicht durch mich!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

1. Wenn du an den Feiertagen gearbeitet hättest, wenn sie denn keine wären, dann sind sie auch zu bezahlen. Und auch nicht nachzuholen.

2. Natürlich ist es geschäftsschädigend, wenn man betriebsintern versucht, Kunden aus einer anderen Filiale zurückzuwerben. Was wirft denn das für ein Bild auf die Firmenkultur? Katastrophe. Und dann ist die TE ja gar nicht mehr für diesen Bereich zuständig, sie arbeitet in einer anderen Unterabteilung. So eigenmächtige Aktionen gehen einfach nicht.

3. Blöd natürlich, dass sie nicht mal eine Kopie der Abmahnung hat, für die eigenen Unterlagen. Denn wirksam ist sie trotzdem.

wirdwerden

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Das Umgehen der gesetzlichen Feiertage halte ich für rechtsmissbräuchlich. Auch wenn keine starren Arbeitstage vereinbart sind, gilt doch der faktische Rhythmus als betriebsüblich, wenn eine Woche mit Feiertag kommt.

Was die Abmahnung angeht: Der AG kann alles abmahnen, was ihm missfällt, sofern es nach AV und Direktionsrecht gedeckt ist. Absicht oder nicht kann da nicht entscheidend sein. Eine Abmahnung kannst du auch nicht "ablehnen" - der AG spricht sie aus und Ende. Eine ganz andere Frage ist dann, ob so eine 'Abmahnung' vor Gericht hält, wollte der AG im Wiederholungsfall eine Kündigung damit begründen.
Was du tun kannst: Gegendarstellung verfassen und dem AG zustellen - sie kommt dann mit der A. zum Personalakt; Entfernung aus dem PA verlangen, wenn die A. unbegründet ist; nichts tun - abheften und das Gras wachsen lassen. Und keinen Anlass für eine neue Abmahnung geben.
In deinem Fall rate ich zum Nichtstun, auch wenn es schwerfällt, denn du würdest nur Öl ins Feuer gießen und in der Sache hast du keine guten Karten.


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lieschenmueller123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

@ wirdwerden:

Danke für den Hinweis, aber noch einmal zur Verdeutlichung:

Ich habe nicht versucht eine Kunden aus einer anderen Filial abzuwerben! Den Kunden habe ICH damals in unserer Filiale etabliert und jahrelang betreut. Während meiner Elternzeit hat sich wohl meine Vertretung (übrigens die Dame die mir die Abmahnung nun geben wollte) mit dem Kunden überworfen, worauf hin er in eine andere Filaile abgewandert ist.

Bei ungeplanten privaten Treffen während meiner Elternzeit hat mich der Kunde öfters getroffen und mich gefragt, wann ich endlich wiederkommen würde; man würde sich schon darauf freuen!!!

Somit kein ABWERBUNG sondern quasi eine seitens des Kunden gewünschte Kommunikation!

... und hätte man mir gesagt, er sei "abgewandert und ich dürfe ihn nicht kontaktieren, hätte ich es ja auch nicht gemacht!

Darüber hinaus wäre es ein Leichtes gewesen, bei privaten ZUfallstreffen das Thema darauf zu bringen und ihn auf diese Wese wieder zurück zu holen. Ich bin aber den offiziellen Weg über meinen Mail-Firmenaccount gegangen.

... und noch ein Hinweis zum Thema andere Unterabteilung: Der Übergang ist quasi fliessen; so wurde ich in meiner früheren Abtelung auch schon wieder eingesetzt, wenn dort jemand erkrankt war. Auch ein Wechsel dorthin mit einem Kunden aus meiner jetzigen Abteilung, wenn er sich für die Artikel meiner früheren Abteilung interessiert wurde und wird gern gesehen und akzeptiert!!!

Ferner ergibt sich ja noch eine ganz andere Frage: dürfen Vorgesetzte ohne offiziellen Hinweis Mails aus dem Firmenaccount lesen?? Selbstredend, dass ich den nicht privat nutze!!!

Ich bin und war immer loyal zumUnternehmen und habe mir in mehr als 10 Jahren NIE etwas zu schulden kommen lassen.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Jetzt hast Du Dir was zu Schulden kommen lassen. Die Firmenplanung kennst Du nicht. Und Konkurrenz innerhalb der Firma nach aussen tragen (also Abwerben), das geht überhaupt nicht.

Schluck die Kröte und mach Deinen Job.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Es ist nicht so, dass deine Motive nicht verstanden würden - du erlebst nur gerade, dass die Geschäftsleitung dies aus ihrer Sicht anders sieht.
Die Kränkung sollte dich nicht dazu verleiten, durch großartige Rechtfertigungen noch mehr Aufmerksamkeit zu wecken. Verstehen, dass die GL es anders sieht, signalisieren, dass du verstanden hast, Kröte schlucken und deinen Job machen. Du sitzt am kürzeren Hebel.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Ferner ergibt sich ja noch eine ganz andere Frage: dürfen Vorgesetzte ohne offiziellen Hinweis Mails aus dem Firmenaccount lesen?? Selbstredend, dass ich den nicht privat nutze!!!


Wenn die private Nutzung untersagt ist ja, ist die private Nutzung nicht ungtersagt, hat der AG in ihren Mails nichts verloren.

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Falls zu meiner nicht Entgegennahme und verweigerten Unterschrift: Aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, da ich wissentlich gegen keine Vorschriften/Anweisungen verstossen habe.


Darauf bezog sich mein Warum. Blaubär hat alles wesentlich bereits ausgeführt. Und auch wenn man sich darüber streiten kann, ob die Abmahnung berechtigt und notwenidig war - es ist aus meiner Sicht in dem Fall nicht angebracht gegen die Abmhanung zu klagen und auch nicht eine "Gegendarstellung" zum Sachverhalt zur Personalakte zu geben.
Letzteres ist zwar rechtlich möglich und vorgesehen, nur leider konnte mir bis heute niemand den Mehrwert für den AN erklären. Ganz im Gegenteil - oftmals wird man mit der vermeintlichen Gegendarstellung den Vertragsverstoss zumindest teilweise zugeben. In dem Fall spielt man eher dem AG in die Karten, da er den Sachverhalt nicht mehr vor Gericht beweisen muss.

Da es aus dem Bauch gefühlt immer wieder missverstanden wird, nochmal zur Klarstellung: die Entgegennahem der Abmahnung und eine Unterschrift kann immer nur Kenntnis erfolgen. Das hat nicht mit einem Schuldeingeständnis zu tun. Ebensowenig bringt das Nichteinreichen einer Gegendarstellung oder die nichterhobene Klage zum Ausdruck, der AN habe den Verstoss zugegeben. Es wurde ausdrücklich vom Bundesarbeitsgericht erklärt, dass der AN jederzeit die Wirksamkeit der Abmahnung angreifen kann, auch erst später in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess.

Deashalb sollt man sich als AN nur für die eigenen Unterlagen Notizen zum Sachverhalt anfertigen.

3x Hilfreiche Antwort

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