Teilzeit 2,5 Stunden am Tag arbeiten

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Robby23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Teilzeit 2,5 Stunden am Tag arbeiten

Folgender Sachverhalt, ich bin eine 25 Std. Kraft und bin laut Vertrag dazu verpflichtet Überstunden und an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Dies stellt für mich in diesem Sinne
kein Problem da. Da es besonders Vergütet wird.

Meine Frage ist nun, ist das richtig, das man nach dem Gesetz der Teilzeit einen Tag für 2,5 Stunden arbeiten muss wenn der Hinweg zur Arbeitsstädte und der Rückweg jeweils 1 Stunde benötigt ? Also zwei Stunden Fahrtweg für 2,5 Arbeitszeit ? Wer weiß Rat und Hilfe


-- Editiert von Moderator am 28.07.2015 08:57

-- Thema wurde verschoben am 28.07.2015 08:57

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Wo genau ist die sozialrechtliche Fragestellung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

:forum:

Verschiebung beantragt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Meine Frage ist nun, ist das richtig, das man nach dem Gesetz der Teilzeit einen Tag für 2,5 Stunden arbeiten muss wenn der Hinweg zur Arbeitsstädte und der Rückweg jeweils 1 Stunde benötigt ? Also zwei Stunden Fahrtweg für 2,5 Arbeitszeit ? Wer weiß Rat und Hilfe Es gibt kein Gesetz, daß das verbietet.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ein Gesetz, in dem das Verhältnis von Wohnort-Dienstort-Fahrt (Anreise/Rückfahrt) mit bestimmten Zeiten oder Porportionen geregelt wäre, kenne ich nicht; Gesetze regeln generell den Rahmen, nicht aber Details.
Wenn, dann würde dergleichen in Tarifverträgen geregelt. Aber ich glaube, dass diese Idee woanders herkommt: Wenn Rufbereitschaft vereinbart ist, kann der TV bestimmen - ich kenne es vom TVöD - , dass der erste Einsatz mit einer bestimmten Mindest-Stundenzahl als Arbeitszeit gerechnet wird, auch wenn die tatsächliche AZ deutlich kürzer anfällt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wahrscheinlich geht es hier um ganz was anderes. Nämlich um die Frage, welche Wegezeiten zumutbar sind, wenn man ALG II bekommt und dann arbeitet.

Im Normalfall ist aber der Weg Angelegenheit des Arbeitnehmers. Wie lang der ist, ist einerlei.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist nun, ist das richtig, das man nach dem Gesetz der Teilzeit einen Tag für 2,5 Stunden arbeiten muss wenn der Hinweg zur Arbeitsstädte und der Rückweg jeweils 1 Stunde benötigt ?


So ein Gesetz gibt es nicht.
Es gibt die Frage, was zumutbar ist. Wieso müssen Sie bei einer 25-Stundenstelle an einem Tag 2,5 Stunden arbeiten?
Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. Der müßte auch merken, dass die Arbeitszeit in keinem Verhältnis zu Ihrer Fahrzeit steht. :sweat:

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja Altona, gerade die Stundenzahl spricht doch für einen Einsatz in Stoßzeiten. Beispiel: Mein Bäcker braucht in der Früh zwischen 7.00 und 9.00 Uhr Aushilfskräfte. Nicht nach 9.00 Uhr, nicht vor 7.00. Das weiss man doch, wenn man so einen Vertrag unterschreibt. Und die Bezahlung scheint ja zu stimmen. Und eine Stunde Anfahrt, ist das nicht inzwischen normal? Der Arbeitsplatz im Parterre, drüber wohnen, das ist doch eher die Ausnahme. Eine Stunde, da bleibt man bei uns sogar innerhalb der Stadtgrenzen.

Die Zumutbarkeitsklausel, die gibt es doch erst bei ALG II Empfängern. Da ist dann wirklich zu prüfen.

wirdwerden

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