Teilverkauf eines Grundstücks

9. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
sinnfreivorbei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilverkauf eines Grundstücks

Hallo liebe Forengemeinde,

eine Familie hat letztes Jahr für gut 200.000 ein Haus gekauft welches ein gutes Stück weit weg von der Straße liegt. Sie wohnt in dem Haus.

Der Weg der zum Haus führt gehört zu dem Grundstück. Dieser wird auch noch von drei weiteren Parteien genutzt, wofür die Familie von jedem eine Pacht erhält.

Nun steht die Überlegung im Raum den Weg an einen interessierten Nachbarn zu verkaufen. Der Verkaufspreis würde bei grob 30.000 € liegen. Ein Überfahrtsrecht würde der Familie pachtfrei gewährt werden.

Die Familie besitzt sonst keine weiteren Grundstücke und hat auch zuvor noch nie eines verkauft.

Die Frage ist nun wieviele Steuern in etwa zu zahlen sind. Von der Einkommenssteuer über die Grunderwerbsteuer bis hin zur Spekulationssteuer hat die Familie schon Einiges gehört aber wieviel letzendlich vom Verkaufspreis (in etwa) an Steuern zu zahlen sind ist leider komplett unklar...

-- Editiert sinnfreivorbei am 09.06.2013 12:36

-- Editiert sinnfreivorbei am 09.06.2013 12:36

-- Editiert sinnfreivorbei am 09.06.2013 12:37

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Mit den Angaben wird man nirgendwo Klarheit bekommen.



Grunderwerbsteuer zahlt - wie der Name schon sagt - der Erwerber, ist für euch also nicht relevant.


Die voraussichtliche Steuerlast kann man schätzen anhand der letzten Einkommenssteuererklärung, dort findet sich der persönliche Steuersatz.


Spekulationssteuer fällt ab 599 EUR Spekulationsgewinn an.
Die Spekulationsfrist beträgt bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre, danach wäre der Verkauf steuerfrei.

Der Gewinn ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis unter Anrechnung der Kosten für Anschaffung und Veräußerung (Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag, Vermessung, ...).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
sinnfreivorbei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Mit den Angaben wird man nirgendwo Klarheit bekommen."

Welche wesentlichen Angaben fehlen denn?

"Der Gewinn ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis"...

Da der Einkaufspreis über 200.000 betrug und der (Teil-)Verkauf nur 30.000 € so sollte also keine Spekulationssteuer anfallen, richtig?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Da der Einkaufspreis über 200.000 betrug und der (Teil-)Verkauf nur 30.000 € so sollte also keine Spekulationssteuer anfallen, richtig?

Nein, natürlich gilt nur der Teilkaufpreis.



quote:
Welche wesentlichen Angaben fehlen denn?

- Teilkaufpreis
- persönlicher Steuersatz gemäß letzter Einkommenssteuererklärung
- Teilkosten für Anschaffung
- Teilkosten für Veräußerung





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#4
 Von 
sinnfreivorbei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber woraus erschliesst sich denn der teilkaufpreis wenn das grundstück im ganzen gekauft wurde? anteilig nach qm?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Gesamtkaufpreis - Wert der Immobilien = Gesamtgrundstückspreis

(Gesamtgrundstückspreis : Gesamt m²) * verkaufte m² = Teilkaufpreis





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#6
 Von 
sinnfreivorbei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen dank!

Nun bleibt nur noch die Frage woher der Wert der Immobilie erkenntlich ist, da auch diese mit dem Grundstück zusammen erworben wurde...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Es ist durchaus üblich, das vor dem Verkauf ein Gutachten erstellt wird in dem auch der reine Wert des Hauses beziffert wird.

Eventuell liegt es auch dem Kaufvertrag nicht bei, befindet sich aber (zumindest in Kopie) beim Makler oder Verkäufer.





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#8
 Von 
sinnfreivorbei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen dank

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Sollte das Gutachten nicht existieren, könnte man schauen ob es in der Gemeinde erschlossene Grundstücke in ähnlicher Lage gibt und deren m² Preis zur Schätzung nehmen.





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#10
 Von 
fb461988-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fragensteller :) ,
Wenn ich fragen dürfte, mussten Sie spekulationssteuer für den Teilverkauf Ihres Grundstücks bezahlen, wenn ja, wieviel %?
Freundlichst,
Eli I.

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