Situation:
2 Kinder haben ohne Testament das Erbe Ihrer Eltern angetreten.
Die Aufteilung des Barvermögens ist je zu 50% erfolgt. Im Erbe ist ein Grundstück mit 2 Häusern in Deutschland und ein Grundstück mit Haus in den USA vorhanden.
Der eine Teil hat sich für das Grundstück in USA entschieden der andere für den Besitz in Deutschland.
Nun soll dies gerecht aufgeteilt bzw. je angerechnet werden. Der Wert des Hauses und Grundstückes in Deutschland überschreitet den in den USA um einiges.
Das Grundstück in Deutschland läuft z.Zt. noch auf die Erbengemeinschaft. Die Immobilie in den USA ist bereits auf einen Erben umgeschrieben.
Wie ist jetzt zu verfahren. Wie wird die zu beerbende Summe berechnet?
Wird in Deutschland der Einheitswert herangezogen o. der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie? Jeder schreibt hierüber etwas anderes.
Wie kann man ohne den anderen bei einer mögl. Auszahlung der Erbschaft in den Ruin zu treiben am günstigsten verfahren?
Teilung von Immobilien
10. Juni 2002
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Frage vom 10. Juni 2002 | 11:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilung von Immobilien
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