Teilung eines belasteten Grundstücks

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Angi1004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilung eines belasteten Grundstücks

Hallo zusammen,

ich benötige mal euer Schwarmwissen :)

Mein künftiger Ehemann und ich haben die Idee, auf dem Grundstück meines Schwiegervaters ein EFH zu bauen. Nun stellen wir uns die Frage, wie wir die Idee umsetzen können...

Das Grundstück ist bereits mit einem Haus bebaut, in welchem mein Schwiegervater wohnt. Das Haus ist noch nicht bezahlt und das Grundstück ist folglich belastet. Vorausgesetzt nach dem Bebauungsplan (die Gemeinde wird nächste Woche kontaktiert) ist eine Bebauung eines weiteren EFH möglich, wie kann hier weiter vorgegangen werden?

Kann das Grundstück zum Bsp. - obwohl es noch der Bank gehört - geteilt und verschenkt (alternativ verkauft) werden?
Wenn mein Schwiegervater meinem Mann ohne Teilung die Hälfte des Grundbesitzes überträgt, haftet er gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank, richtig?

Das neu zu errichtende Haus muss zum Teil auch finanziert werden. Diese will natürlich ihre Sicherung erstrangig im Grundbuch eingetragen haben. Das ist dann im Fall der Nichtteilung gar nicht möglich oder?

Ihr seht, es sind Fragen über Fragen :)

Welche Konstellation ist sinnvoll??


Viele Grüße, Angi

-- Editier von Angi1004 am 19.08.2017 19:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Angi1004):
Kann das Grundstück zum Bsp. - obwohl es noch der Bank gehört - geteilt und verschenkt (alternativ verkauft) werden?

Wenn die Bank dem Zustimmt, was fraglich ist.
Zitat (von Angi1004):
Das neu zu errichtende Haus muss zum Teil auch finanziert werden. Diese will natürlich ihre Sicherung erstrangig im Grundbuch eingetragen haben. Das ist dann im Fall der Nichtteilung gar nicht möglich oder?

Richtig erkannt.
Zitat (von Angi1004):
Welche Konstellation ist sinnvoll??

Gar keine, am besten das mit der Bank vom Vater abklären, da kommt noch einiges hervor.
Zitat (von Angi1004):
Wenn mein Schwiegervater meinem Mann ohne Teilung die Hälfte des Grundbesitzes überträgt, haftet er gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank, richtig?

Nö er (seine Bank) hat noch mal ein Haus zur Versteigerung, falls Schwiegervater mit der Zahlung nicht mehr klar kommt.
Ihr habt für was bezahlt, was euch nie gehört. Vor allem gibt keine Bank so einen Kredit.

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#2
 Von 
Angi1004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nö er (seine Bank) hat noch mal ein Haus zur Versteigerung, falls Schwiegervater mit der Zahlung nicht mehr klar kommt.
Ihr habt für was bezahlt, was euch nie gehört. Vor allem gibt keine Bank so einen Kredit.


Wie sieht es mit einem Erbpachtsvertrag aus? Sichert man dadurch das eigene Haus ab?

Gibt es noch andere Möglichkeiten, die ich noch nicht "sehe"?

Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung der Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Kann das Grundstück zum Bsp. - obwohl es noch der Bank gehört - geteilt und verschenkt (alternativ verkauft) werden?

Ja. Die Zustimmung der Bank ist nicht erforderlich. Bei einer Schenkung wird die eingetragene Grundschuld automatisch mitübertragen. Bei einem Verkauf wird die Grundschuld durch den Kaufpreis abgelöst und dann gelöscht.

Übrigens "gehört" das Haus nicht der Bank.
Zitat:
Wenn mein Schwiegervater meinem Mann ohne Teilung die Hälfte des Grundbesitzes überträgt, haftet er gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank, richtig?

Nein, er haftet nur dinglich, d.h. er haftet nur mit dem Grundstück.
[QUUTE]Das neu zu errichtende Haus muss zum Teil auch finanziert werden. Diese will natürlich ihre Sicherung erstrangig im Grundbuch eingetragen haben. Das ist dann im Fall der Nichtteilung gar nicht möglich oder?
Richtig.
Zitat:
Wie sieht es mit einem Erbpachtsvertrag aus?

Das ist hier keine Option.
Zitat:
Sichert man dadurch das eigene Haus ab?

Nein.
Zitat:
Gibt es noch andere Möglichkeiten, die ich noch nicht "sehe"?

Erstmal sollte man mit der Bank reden unter welcher Voraussetzung diese die zu überschreibende Teilfläche aus Haftung entlässt.

Wenn der gewünschte Betrag bezahlt wird, kann die Teilung erfolgen und das abgeschriebene Grundstück ist lastenfrei.



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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Angi1004):
Wie sieht es mit einem Erbpachtsvertrag aus?

Ganz schnell vergessen.
Zitat (von cruncc1):
Wenn der gewünschte Betrag bezahlt wird, kann die Teilung erfolgen und das abgeschriebene Grundstück ist lastenfrei.

Stimmt, wobei eben der Wunsch des TE wohl sich daran orientieren würde, das man den Bauplatz sich sparen würde, wenn Schwiegerpapi mit machen wird.
Die Bank wird den Preis bestimmen, und meist kommt der aktuelle Preis von Bauplätzen in Ansatz, Thema Risikominimierung.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Angi1004):
die Idee, auf dem Grundstück meines Schwiegervaters ein EFH zu bauen.

ist das Grundstück denn ungewöhnlich groß?
haben in dem Baugebiet bereits andere ein zweites EFH auf ihre zuvor geteilten Grundstücke gebaut?
existiert ein Bebaaungsplan? würde es vom Baufenster passen? von der maximal zulässigen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl? können die erforderlichen KfZ-Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht werden?
Hintergrund: sehr oft wird die maximal zulässige Bebauung für ein Grundstück nämlich bereits durch die erste Bebauung ausgeschöpft
und zudem: würden die jeweils erforderlichen Grenzabstände auch nach einer Grundstücksteilung noch eingehalten?

Wegen der vielen fraglichen Punkte würde Ich daher zuerst einmal klären, ob auf dem Grundstück eine zusätzliche Bebauung in der gewünschten Form/Größe baurechtlich/öffentlich-rechtlich überhaupt möglich wäre.

Erst danach würde ich die Angelegenheit mit der Bank klären (so spart man ggf eine Menge eigene und fremde Zeit)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Angi1004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für alle Antworten.

Leider besteht lt. der Gemeinde ein sog. Bestandsschutz, sodass eine Neubebauung nicht möglich ist.

Nun suchen wir wieder nach Häusern...

Viele Grüße

Angii

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