Teilnahmebed. Gewinnspiel ändern nach beendigung

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Da_Niel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)
Teilnahmebed. Gewinnspiel ändern nach beendigung

Hallo,

mich würde mal interessieren ob der Veranstalter eines Gewinnspiels die Teilnahmebedingungen nach Beendigung ändern kann?

Es geht um einen Fall bei Facebook, genauer ein Voting. Bei diesem Gewinnspiel gab es jemand der sich seine Punkte durch spezielle Gruppen und Anwendungen erschlichen hat. Der mit den meisten Vote´s gewinnt.

Ich denke rein rechtlich ist es möglich den "Erschleicher" zu disqualifizieren, wenn es ausreichend Gründe gibt. Somit würde theoretisch der zweite Platz auf den ersten rutschen.

Könnte der Veranstalter nun nach Beendigung sagen er verlost unter allen Teilnehmern obwohl in den Teilnahmebedingungen stand dass die Person mit den meisten Vote´s gewinnt?

Mir ist bekannt, dass der Veranstalter die Teilnahmebedingungen während des Gewinnspiels ändern kann aber wie ist es danach?

Mit besten Grüssen
Daniel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das in eine Verlosung zu ändern dürfte nicht möglich sein, da dies ein wesentlicher Nachteil des Zweitplazierten wäre. Erst wenn es für den Anbieter unmöglich wäre herauszufinden, wer alles geschummelt hat, würde ich eine Änderung in eine Verlosung als Ok ansehen. Sprich: Wenn der Verdacht schlüssig ist, dass viele bzw. gerade alle Gewinner, die soweit in Frage kommen, geschummelt haben, ist das Ergebnis ja so oder so anfechtbar durch beliebige Leute auf den hinteren Rängen.

Im übrigen ist es heutzutage grob fahrlässig, solche Modelle in gewinnspielen umzusetzen ohne entsprechende Schutzmechanismen oder ohne dem Vorbehalt, Personen bei Auffälligkeiten zu disqualifizieren. Das veranstaltende Unternehmen sollte sich mal fragen lassen, ob es von Datensicherheit eine Ahnung hat. Das aber nur am Rande :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Da_Niel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Im Grunde ist es unmöglich herauszufinden wer "geschummelt" hat und wer nicht. Das Gewinnspiel lief eigentlich sehr simpel ab, es wurde die Aufforderung gepostet den für sich besten Spruch ins Kommentarfeld unter dem Post zu schreiben (quasi genauso als wenn ich in meinem Profil ein Kommentar schreib jeder postet den ersten Buchstaben seines Vornamens und wer die meisten like´s bekommt kann sich nen Schokoriegel abholen). Normalerweise ist ein solches Gewinnspiel schon allein von seitens Facebook nicht gestattet aber das brauchen wir jetzt nicht thematisieren.
Ich bin auch nicht der zweitplazierte, habe bei diesem Spiel nicht mitgemacht. Es gibt nur gerade große Streitereien auf Der Facebook-Seite des Veranstalters, deswegen wollte ich wissen ob es rechtlich gesehen möglich wäre die Teilnahmebedingungen nach einem Gewinnspiel zu ändern!

Es ist wohl eher eine verfahrene Situation. Der Seitenbetreiber dürfte das Gewinnspiel so nicht veranstalten. Und jeder könnte sich betrogen fühlen. Nur fände ich es auch unfair das Gewinnspiel im nachhinein abzubrechen oder den Gewinn zu verlosen obwohl es Leute gab die "ehrlich" bei ihren Freunden um Votes gebettelt haben!



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Grunde ist es eine Ermessensfrage, wie man den Gewinn bei derart offensichtlichen Gaunereien dann unters Volk bringt. Wenn es dem Abieter nicht zumutbar ist, den Beweis zu führen, wer tatsächlich gewonnen hat (und das wird technisch wirklich nahezu unmöglich sein), ist es nur billig, das zu verlosen. So würde ich es sehen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich das aus einem Gesetz oder Urteil ablesen kann. Ich würde mich nur wundern, wenn ein Gericht etwas anderes verlangen würde. Klar ist nur, dass der Gewinn unters teilnehmende Volk gebracht werden muss.

Aus dieser Diskussion beim Anbieter lernt man auf jeden Fall eines: Wieso die meisten Gewinnspiele entweder eine Jury einsetzen, die den Gewinner küren (nach welchen Regeln auch immer) oder warum sie tatsächlich verlosen. Gerade wenn keine zusätzliche Schranke existiert wie beispielsweise eine relativ teure Gewinnspielhotline, wo das Schummeln nur begrenzt funktioniert, weil man ansonsten seine Telefonrechnung nicht mehr bezahlt bekommt.
Doch selbst bei Telefongewinnspielen kann ein Anruf von gleicher Telefonnummer abgefangen und bemerkt werden.

Im internet hat man meist immer einen technischen Weg unendlich oft zu "liken".


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-- Editiert mepeisen am 11.01.2013 04:53

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#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Könnte der Veranstalter nun nach Beendigung sagen er verlost unter allen Teilnehmern obwohl in den Teilnahmebedingungen stand dass die Person mit den meisten Vote´s gewinnt?


Es kommt auf den Einzelfall an. Ein Fall, in dem ich so etwas für zulässig halten würde, wäre etwa bei einer Wahl.

Nehmen wir an, der Gewinner hat 80% der Stimmen bekommen und wird dann disqualifiziert (z.B weil das eingereichte Werk nicht seines war). Woher soll man nun wissen, wieviele der 80% für welchen der anderen Teilnehmer gestimmt hätten, wenn dies von Anfang an bekannt gewesen wäre?

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#5
 Von 
Da_Niel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Es ist eher so:

Platz 1: 400 Stimmen
Platz 2: 239 Stimmen
Platz 3: 53 Stimmen
............
............

Platz 1 hat sich seine Stimmen nun vorwiegend aus Exchange-Gruppen geholt, dabei handelt es sich zu 80% um Teilnehmer anderer Staaten, diese wären im Normalfall nie auf diese Seite aufmerksam geworden und hätten somit auch für niemand anderes abstimmen können.




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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und bei Teilnehmer 2 ist es genauso? Das ist die spannende Frage, ob die, die nachrücken und die Preise einheimsen relativ gesichert "normal" teilgenommen haben. Wie ich oben schon sagte.
Wenn irgendwie die Top 20 beschissen haben, dann wird verlost. Davon abgesehen: Bei der Menge an Stimmen ist es gewiss zumutbar, eine etwas genauere Prüfung durchzuführen, was mit den weiteren Plätzen ist.

Davon abgesehen ist die Beurteilung schwer. Meine Holde hat einen breiten Facebook-Freundes-Stamm, die auch intensiv gepflegt werden. Alleine schon wegen ihrer Sprachbegabung sind da viele aus Griechenland und was weiss ich für Landern. Da dann zu sagen, ihr Rundaufruf an die Freunde, doch mal zu liken würde auf Betrug hindeuten, ist schwer.
Das nur mal als anderer Aspekt, wie schwierig es ist, alleine schon die Entscheidung zu treffen, ob jemand beschissen hat oder nicht.


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-- Editiert mepeisen am 11.01.2013 12:39

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