Guten Morgen,
in der vorletzten Woche habe ich bei einem großen Ford-Autohaus einen gebrauchten Pkw gekauft. Bei der Probefahrt sind mir einige kleine Mängel aufgefallen:
- Navi ohne Funktion
- Fahrersitz wackelt
- Vibration im Lenkrad ab ca. 90 km/H
- Abgasgeruch im Innenraum nach längerer Fahrt
Diese Mängel habe ich dem Verkäufer (Geschäftsführer) mitgeteilt und es wurde mir gesagt, man würde sich darum kümmern.
In der letzten Woche habe ich den Wagen nun abgeholt. Bis auf die Ursache des Geruchs sind weiterhin noch alle Mängel vorhanden.
Auf meine freundliche Rückfrage, was die Werkstatt denn gemacht hätte, bekam ich die Antwort, dass der GF im Urlaub sei und ich mich bitte am 11.09. direkt mit ihm in Verbindung setzen soll.
Ebenso wurde mir im Verkaufsgespräch gesagt, der Wagen hätte einen selbstreinigenden Dieselpartikelfilter und somit hätte ich damit keine Sorgen und Kosten. Lt. Wartungsplan musste ich nun sehen, dass der Filter bei 120.000 km gewechselt werden muss, was somit in 10.000 km der Fall wäre. Kostenpunkt ca. 1.000 € bei Ford oder 600 € in einer freien Werkstatt.
Ich muss noch 375 € an das Autohaus zahlen und spiele mit dem Gedanken, diesen Betrag einzubehalten bis zumindest die Mängel behoben sind. Bzgl. des DPF werde ich nochmal mit dem GF ins Gespräch gehen.
Aus dem handwerklichen Bereich weiß ich, dass ich bei Nichterfüllen des Vertrages oder einer Schlechtleistung Werklohn einbehalten darf. Kann ich das auch auf diesen Fall übertragen?
Danke für Meinungen!
Schönredner
Teilkaufbetrag einbehalten?
1. September 2017
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Frage vom 1. September 2017 | 09:37
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Teilkaufbetrag einbehalten?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 1. September 2017 | 12:47
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:Kann ich das auch auf diesen Fall übertragen?
Nein. Zunächst hat der Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung. Du hast im Moment keine Geldforderung gegen den Verkäufer, das wäre aber Voraussetzung für die Aufrechnung.
#2
Antwort vom 1. September 2017 | 12:50
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Aber schuldet das Autohaus dem Käufer denn nicht ein mängelfreies Auto?! Das ist ja derzeit nicht der Fall, somit könnte man doch annehmen, dass der TE erstmal auch nicht den vollen Kaufpreis zahlen muss.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. September 2017 | 12:51
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
wegen der Mängel musst du nicht warten, bis der GF wieder aus dem Urlaub zurück ist, einfach direkt ein Einschreiben senden mit der Aufforderung besagte Mängel zu beseitigen, mit einer Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.
Absolut korrekte Aussage! Es gibt auch Fahrzeuge, die keine selbstreinigenden DPF haben, da muss man selber aktiv werden, Additive kaufen und anwenden! Beides bei dir nicht der Fall, somit also absolut korrekt!Zitat:Ebenso wurde mir im Verkaufsgespräch gesagt, der Wagen hätte einen selbstreinigenden Dieselpartikelfilter und somit hätte ich damit keine Sorgen und Kosten
Selbiges steht nicht im Wiederspruch zur anderen Aussage! Ein DPF ist nunmal auch ein Verschleissteil. Vergleiche das mal mit den Bremsen, diese sind auch selbsnachstellend, du brauchst dich also um nichts kümmern und hast keine Kosten! Wenn diese aber dann mal verschlissen sind, brauchst du neue, ganz einfach.Zitat:Lt. Wartungsplan musste ich nun sehen, dass der Filter bei 120.000 km gewechselt werden muss, was somit in 10.000 km der Fall wäre. Kostenpunkt ca. 1.000 € bei Ford oder 600 € in einer freien Werkstatt.
Nur weil laut Wartungsplan der DPF bei einer gewissen laufleisstung gewechselt werden soll, muss man das noch lange nicht machen! Beladungszustand messen lassen, dann entscheiden ob du wechseln willst oder nicht. Oder ganz einfach solange weiterfahren bis das Ding zu ist, mehr las ein Notlaufprogramm aktiviert sich dann nicht und dann kann man immer noch den DPF wechseln...
#4
Antwort vom 1. September 2017 | 12:56
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatAbsolut korrekte Aussage! Es gibt auch Fahrzeuge, die keine selbstreinigenden DPF haben, da muss man selber aktiv werden, Additive kaufen und anwenden! Beides bei dir nicht der Fall, somit also absolut korrekt! :
Woher kennst du denn mein Auto?! Der Filter reinigt sich zwar von selbst, allerdings müssen alle 60.000 km das Additiv aufgefüllt werden. Also ist nix mit "Keine Sorgen und Kosten". Und ich finde, wenn einem jemand das als Highlight verkauft mit dem Wissen, dass der Filter in 10.000 km fällig ist (lt. Plan, dass der auch noch eventuell 50.000 km hält ist klar), finde ich ziemlich dreist. Fairer wäre es gewesen zu sagen, dass er bald fällig ist (bei meinem Fahrprofil in ca. 6 Monaten), man den dann aber zu einem guten Kurs wechseln würde, wenn nötig.
#5
Antwort vom 1. September 2017 | 13:12
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Ich kenne es nicht.Zitat:Woher kennst du denn mein Auto?
Finde mal den Wiederspruch in dem Satz Wenn Additive nachgefüllt werden müssen, dann ist das eben nicht selbstreinigend!!! Evtl kannst du hier ansetzen. Dann allerdings ergibt sich eine andere Problematik:Zitat:Der Filter reinigt sich zwar von selbst, allerdings müssen alle 60.000 km das Additiv aufgefüllt werden.
Wie genau könntest du diese Aussage beweisen?Zitat:Ebenso wurde mir im Verkaufsgespräch gesagt, der Wagen hätte einen selbstreinigenden Dieselpartikelfilter und somit hätte ich damit keine Sorgen und Kosten
Wünschenswert evtl ja, müssen, aber nicht. Dann könnte man genau so sagen, wieso sagt einem der VK nicht, Bremsen sind in ungefähr X-Km fällig, Reifen sind in ungefähr X-Km fällig etc. Genaugenommen wäre das ein schlchterreden des Fahrzeugs gewesen, würde zwar den tatsachen entsprechen, da es aber normale Verschleissteile sind, muss sich halt der K selber darüber informieren, wie lange was noch fahrbar ist.Zitat:finde ich ziemlich dreist. Fairer wäre es gewesen zu sagen, dass er bald fällig ist
Evtl will das Autohaus aber gar keinen niedrigeren Preis für Dich ansetzen?Zitat:man den dann aber zu einem guten Kurs wechseln würde, wenn nötig.
#6
Antwort vom 1. September 2017 | 13:13
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
ich will mit allem ja nicht sagen, dass du das nicht machen sollst, aber eine rechtliche Grundlage für Forderungen sehe ich halt nicht, ein Versuch kostet aber ausser der Zeit an sich nichts...Zitat:Bzgl. des DPF werde ich nochmal mit dem GF ins Gespräch gehen.
Und jetzt?
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