Teilforderung vom Pflichtanteil fordern ! Möglich?
Hallo zusammen,folgende Sachlage, ich habe meinen Pflichtanteil aus einem Erbe gelten gemacht.Gegenstandswert: 65000 €Über 10000 € gibt es noch Streitigkeiten ( Schenkungen ).Nun ist meine Frage ob ich mir die restlichen 55000 € schon auszahlen lassen kann ( so gesehen als Teilzahlung) oder warten muss bis alles geklärt ist ? !Vielen Dank schonmal im VorrausGrußbutz
----------------- ""-- Editiert am 08.07.2011 13:00
>Teilforderung vom Pflichtanteil fordern ! Möglich?
Es wäre jedenfalls für den erben vernünftig, Dir die unstittigen 55.000€ auszuzahlen.Sollte der Erbe Recht haben und im Rahmen einer Klage wird festgestellt, dass Dir die 10.000€ nicht zustehen, dann beträgt der Gegenstandswert dieser Klage nur 10.000€ und der Du müsstest die gesamten Prozesskosten zahlen.Lässt er sich auf die gesamten 65.000€ verklagen und das Gericht spricht Dir die unstritigen 55.000€, dann muss er 55/65 der Prozesskosten zahlen und Du nur 10/65.