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Teilforderung vom Pflichtanteil fordern ! Möglich?

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Teilforderung vom Pflichtanteil fordern ! Möglich?

Hallo zusammen,

folgende Sachlage, ich habe meinen Pflichtanteil aus einem Erbe gelten gemacht.

Gegenstandswert: 65000 €

Über 10000 € gibt es noch Streitigkeiten ( Schenkungen ).

Nun ist meine Frage ob ich mir die restlichen 55000 € schon auszahlen lassen kann ( so gesehen als Teilzahlung) oder warten muss bis alles geklärt ist ? !

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Gruß

butz


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-- Editiert am 08.07.2011 13:00


von butzi123 am 08.07.2011 12:59
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Teilforderung vom Pflichtanteil fordern ! Möglich?
Es wäre jedenfalls für den erben vernünftig, Dir die unstittigen 55.000€ auszuzahlen.

Sollte der Erbe Recht haben und im Rahmen einer Klage wird festgestellt, dass Dir die 10.000€ nicht zustehen, dann beträgt der Gegenstandswert dieser Klage nur 10.000€ und der Du müsstest die gesamten Prozesskosten zahlen.

Lässt er sich auf die gesamten 65.000€ verklagen und das Gericht spricht Dir die unstritigen 55.000€, dann muss er 55/65 der Prozesskosten zahlen und Du nur 10/65.

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von hh am 10.07.2011 07:16
Status: Tao (23495 Beiträge)
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