Im Streit um den Markennamen "Budweiser" hat der US-Großbrauerei Anheuser-Busch gegen das tschechische Brauhaus Budejovicky Budvar vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Nach einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Kölner Landgerichts darf die US-Brauerei in Deutschland weiterhin unter der Internet-Domain "budweiser.com" werben. Der tschechische Mitbewerber hatte eine Sperrung der Domain verlangt. Die Richter wiesen zudem eine Klage gegen die Budweiser-Werbung des US-Brauers in ausländischen Fernsehsendern zurück, die in Deutschland empfangen werden können. (Az. : 81 0 160/99)
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die beiden Internet-Seiten der Beklagten keine Werbung für "Budweiser"-Bier in Deutschland darstellten, weil sie nicht für das Gebiet der Bundesrepublik bestimmt seien. Die Richter verwiesen auf die weltweite Präsenz des Internet. Zudem präsentiere sich die US-Brauerei in englischer Sprache. Auch fehle eine deutsche Kontaktadresse.
Erst in der vergangenen Woche hatte Anheuser-Busch im Rechtsstreit um die Einführung ihrer Biersorten in Deutschland gegenüber der Bitburger Brauerei vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilsieg errungen. Die US-Brauerei darf danach ihr Bier zumindest unter der Marke "Anheuser Busch Bud" in Deutschland weiterhin verkaufen.
Der US-Konzern Anheuser-Busch vertreibt seine Marken "Bud" und "Budweiser" bis auf Deutschland in einer Vielzahl europäischer Länder. Die Amerikaner streiten europaweit mit der tschechischen Pils-Brauerei Budejovicky Budvar im ehemaligen Budweis über die Marke "Budweiser".
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