Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Ich wohne in einer Mietwohnung die ich kündigen möchte, jedoch ist der Vermieter eine Großgesellschaft die die gezahlte Kaution nach Wohnungskündigung noch 2 Jahre einbehält. Wegen Firmeninternen Verzwiegungen wurde uns gesagt, dass ist hier in der Gegend bei uns üblich so.
Da ich eine neue Wohnung gefunden habe und dort auch eine Kaution hinterlegen muss, wollte ich eine Verzichtserklärung formulieren. In dem verbindlich vermerkt ist das der neue Mieter Anspruch auf meine hinterlegte Kaution hat (bei der Großgesellschaft). Also im Klartext. Der neue Mieter bekommt seine Kaution auf alle Fälle wenn die 2 Jahre bei der Großgesellschaft rum sind.
Darum bräuchte ich nur eine formulierung wie man das schreiben könnte.
Der neue Vermieter ist auch damit einverstanden.
lg rob
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"www.rep-passion.de.tl"
Teil der Kaution neuen Mieter überlassen
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
"Großgesellschaft" hin oder her.
Allgemeine Rechtsprechnung (in D) ist:
Eine Kaution ist nach Berendigung des Mietverhältnisses, nach Prüfung aller Ansprüche des Vermieters, nach 3-6 Monaten fällig !
2 Jahre ist nicht rechtens, jedenfalls nicht in Deutschland, demzufolge sind alle Überlegungen hinsichtlich einer "Verzichtserklärung" hinfällig !
MFG
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mhh
ich denke du hast das nicht ganz verstanden
suche eine formulierung dafür
alte wohnung gekündig und übergeben...danach 2 jahre warten auf kaution
neue vermieter bekommt diese kaution in falle eines schadens bzw. nichtzahlen des mieters...eigentlich ist es nur eine übernahme der kaution von vermieter zu vermieter...mehr nicht...damit muss ja nur der neue vermieter einverstanden sein, nicht der alte..da dem egal ist wer nach 2 jahren die kaution bekommt.
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"www.rep-passion.de.tl"
auszahlung der kaution ist rechtsgültig hier
wurde auch in allen verträgen so hinterlegt.
an wen wendet man sich mit solchen fragen?
mieterschutz?
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hier
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wo soll bitte hier sein ?
oh..sorry
Riesa-Sachsen
ich bleibe dabei die allg. (Miet-)Rechtsprechung sagt 3-6 Monate und das gilt m.W. bundesweit !
Nur weil sowas in Verträgen steht, muss das noch lange nicht gültig sein !
Ausserdem, wenn die Verträge vorformuliert waren (keine Individualvereinbarung !) gelten eh die AGB`s d.h. die Verträge sind in zumindest diesem Punkt nichtig !
MFG
-- Editiert von Barni Gröllheimer am 02.01.2009 11:04
das nennt sich bei der gesellschaft genossenschaftsanteile offiziel kaution aber wird anders eingetragen und verbucht..habe gerade nochmal geschaut
http://www.wg-riesa.de/default.asp
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Das ist ja auch eine ganz andere Kiste / Genossenschaftsanteile.
Bei einer Genossenschaft gibt es ein Mitgliederstatut/Mietgliedersatzung/ Rechte der Mitglieder, da müsste das geregelt sein, wie mit den Genossenschaftsanteilen zu verfahren ist.
MFG
"Großgesellschaft"
Handelt es sich dabei um eine Wohngenossenschaft? Dann sind die Spielregeln, bzgl. der erwähnten 3-6 Monate anders => und 2 Jahre mitunter ok.
Ansonsten wie Halbgott: auf so einen Deal wird sich der alte Vermieter und auch der neue Nach(-mieter) nicht einlassen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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