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Teil 3: Abmahnung von Nintendo – durch die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert

Von Rechtsanwalt Philipp Achilles
17.4.2009 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 2731 Aufrufe
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Nintendo, Abmahnung

Aktuell lässt Nintendo durch die Kanzlei Boehmert und Boehmert vor allem Händler abmahnen, welche sog. Mod – Chips für die Nintendo-Konsole Wii und Kopiervorrichtungen für die DS-Konsolen zum Verkauf anbieten.

In der Abmahnung wird den Händlern zur Last gelegt, dass ihre Angebote in erster Linie dazu dienen würden, die in der „Wii“ angelegten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen um das Abspielen von sog. Raubkopien zu ermöglichen. Damit liege ein Verstoß gegen § 95a Abs. 3 UrhG vor, welcher den Verkauf und auch die Werbung in Form des Anbietens zum Verkauf untersage.

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Philipp Achilles
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Die Abmahnung selbst besteht nun aus mehreren Komponenten:

Zunächst macht Nintendo einen Auskunftsanspruch geltend der sich darauf bezieht, dass der Händler Auskunft darüber erteilt, wie viele Mod-Chips er bereits verkauft hat, welche Umsätze und Gewinne er mit dem Verkauf erzielt und wie viele Produkte er noch auf Lager hat. Mit diesen Auskünften soll der sodann angedrohte Schadensersatzanspruch vorbereitet werden.

Zu guter Letzt wird vom Abgemahnten verlangt, binnen einer etwa einwöchigen Frist eine von der Kanzlei Boehmert und Boehmert vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, um eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche zu vermeiden.

Besondere, vor allem finanzielle, Brisanz kommt der beigefügten Unterlassungserklärung zu. Diese ist durch die Kanzlei Boehmert & Boehmert geschickt so vorformuliert, dass der Abgemahnte durch eine vorbehaltlose Unterzeichnung der Erklärung ein weitgehendes Schuldanerkenntnis abgibt. Etwaigen Vergleichsverhandlungen wird damit in der Regel die Grundlage entzogen.

Sollten also auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten haben, unterzeichnen sie keinesfalls vorschnell die Ihnen angetragene Unterlassungserklärung. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Problem unbedingt einem auf dem Gebiet der urheberrechtlichen Abmahnungen versierten Anwalt an, der Ihren Fall sorgfältig prüft und mit Ihnen zusammen eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung so abgeändert werden, dass Ihnen evt. günstige Rechtspositionen erhalten bleiben und Sie damit auch für die Zukunft gegenüber Nintendo einen bestmöglichen rechtlichen Stand haben.

Wenden Sie sich daher umgehend an uns, damit wir Sie als erfahrene Anwälte auf dem Gebiet des Urheberrechts umfassend beraten und mit Ihnen gemeinsam das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.

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