Techniker für WEG

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)
Techniker für WEG

Hallo,

wenn eine WEG beschliesst, einen Techniker, der für kleine Arbeiten im Garten usw... zuständig sein soll, "einstellt", ist es dann richtig, dass er als Minijobber angemeldet werden muss?
Die Entlohnung des Technikers beläuft sich auf ca. 1700€ pro Jahr.

Oder gibt es da auch andere Möglichkeiten? Der Techniker ist ein Eigentümer dieser WEG.

Danke

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8 Antworten
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#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Wird die Vergütung monatlich gezahlt? Oder übersteigt ein Teilbetrag (z.B. bei halbjährlicher Zahlung) 450 €?


-- Editiert von so475670-44 am 22.10.2017 23:36

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
ist es dann richtig, dass er als Minijobber angemeldet werden muss?


Ja, die WEG sollte sich in dem Zusammenhang darüber im Klaren sein, dass neben der eigentlichen Entlohnung noch erhebliche Nebenkosten auf sie zukommen.

Zitat:
Oder gibt es da auch andere Möglichkeiten? Der Techniker ist ein Eigentümer dieser WEG.


Andere Möglichkeiten gäbe es nur, wenn der Techniker ein Gewerbe als Hausmeisterdienst o.ä. angemeldet hätte und auch noch für andere WEGs tätig wäre.

Das Ganze ist aber auch eher eine Frage des Arbeits- und Steuerrechtes als eine Frage des WEG-Rechtes.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Ja es wird monatlich ausbezahlt und übersteigt somit nie die 450€ Grenze.

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#4
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Welche erheblichen Nebenkosten, wenn doch die Entlohnung bereits sehr niedrig sind?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass der Techniker 140€/Monat erhalten soll. Hinzu kommen erst einmal gesetzliche Nebenkosten in Höhe von 31,29%, hier also etwa 43,80€/Monat.

Und dann möchte ein Steuerberater oder wer auch immer die Lohnabrechnung für den Techniker erstellt dafür auch noch Geld haben. Wenn das durch einen Steuerberater gemacht wird, kommen dafür auch im extremfall noch einmal Kosten in ähnlicher Höhe hinzu und schnell ist man bei Gesamtkosten von >200€/Monat für die WEG.

Die gesetzlichen Kosten kann man nicht beeinflussen. Bei den Kosten für die Gehaltsabrechnung kann es aber eine erhebliche Spannbreite geben und das sollte geklärt sein, wenn man den Techniker als Minijobber einstellen will.

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#6
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Dei Frage sollte dann generell sein, ob es notwendig ist, jemanden als Minijobber einzustellen, sobald er eien Entlohnung für seine Tätigkeit bekommt, die 140€ im Monat beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Warum ein Steuerberater? Die WEG überweist die bspw. 140€ Entlohnung pro Monat. Da ist keine Lohnabrechnung notwendig...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Dei Frage sollte dann generell sein, ob es notwendig ist, jemanden als Minijobber einzustellen, sobald er eien Entlohnung für seine Tätigkeit bekommt, die 140€ im Monat beträgt.


Die Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten, wenn derjenige nur für die WEG tätig ist.

Zitat:
Die WEG überweist die bspw. 140€ Entlohnung pro Monat. Da ist keine Lohnabrechnung notwendig...


Selbstverständlich ist eine Lohnabrechnung notwendig. Wenn die WEG einfach 140€ überweist, dann wäre das Schwarzarbeit und sowohl die WEG, der Verwalter als auch der Techniker machen sich strafbar.

Zitat:
Warum ein Steuerberater?


Vielleicht macht das auch der Verwalter selbst oder ein Lohnbüro für kleines Geld.

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